Alles rund um das Elterngeld ab 2007 ! |
25.04.2006 19:32 Alles rund um das Elterngeld ab 2007 ! |
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Elterngeld
Für ab 1.1.2007 geborene Kinder soll ein einkommensabhängiges Elterngeld bezahlt werden. Nach den derzeitigen Plänen erhält der Elternteil, der zu Hause bleibt, im ersten Lebensjahr des Kindes 67 Prozent seines Nettoeinkommens, maximal aber 1800 Euro monatlich.
Geht es nach der Familienministerin Ursula von der Leyen, wird das Elterngeld nur dann zwölf Monate gezahlt, wenn sowohl Vater als auch Mutter eine gewisse Zeit - mindestens zwei Monate - zu Hause bleiben. Nimmt ein Elternteil allein die Leistung in Anspruch, verkürzt sich die Bezugsdauer auf zehn Monate.
Geringverdiener sollen einen Minimalbetrag bekommen, dessen Höhe noch nicht feststeht. Bei geringen Einkommen könnten als Bemessungsgrundlage die Gehälter beider Elternteile zusammen gelten und nicht nur desjenigen, der zu Hause bleibt.
Elterngeld soll Erziehungsgeld ersetzen
Das Elterngeld soll das bisher gezahlte Erziehungsgeld ersetzen. Das Erziehungsgeld betrug maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr. Gutverdiener hatten auf diese Leistung jedoch keinen Anspruch.
Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.
(Stand: 15.04.2006)
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Unterstützung für das Familiengeld
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kann bei der geplanten Einführung eines Elterngelds auf die Unterstützung von Fachleuten bauen. Der im Kabinett beratene siebte Familienbericht plädiert für eine solche Leistung nach skandinavischem Vorbild als Einkommensersatz. Die Sachverständigen kritisieren, dass beim bisherigen Erziehungsgeld insbesondere die Mütter, die hauptsächlich die Elternzeit in Anspruch nehmen, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verlieren.
Andere Länder in der Familienpolitik erfolgreicher
Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ihrem Vorhaben bestärkt, die Geldleistungen für Familien zu überprüfen und neu auszurichten. Der bisherigen Familienpolitik stellt die Expertenkommission ein schlechtes Zeugnis aus: Gemessen etwa an Geburtenrate, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Bildungsniveau hätten andere Länder mit ähnlichem finanziellem Aufwand bessere Ergebnisse erzielt.
Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin von der Leyen brauchen junge Familien in Deutschland vor allem "Geld, Angebote zur Kinderbetreuung und Zeit". Die Lebensform Familie sei zeitgemäß und lebendig, dies gelte aber nicht für die Angebote der Gesellschaft für Eltern, sagte die Politikerin bei der Vorstellung des Familienberichts.
"Vätermonate" bleiben weiter umstritten
Das von der Koalition geplante Elterngeld bleibt allerdings weiter umstritten. Die CSU sprach sich erneut für eine Verlängerung des auf ein Jahr geplanten Elterngeldes um die beiden "Vätermonate" aus. Mit dieser "12+2-Regelung" werde man in die Verhandlungen des Koalitionsausschusses am 1. Mai gehen, sagte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer.
Die SPD-Familienexpertin Kerstin Griese verteidigte die Pläne, dass Alleinerziehende zwölf Monate lang das Elterngeld erhalten sollen, während es für alle anderen zehn Monate gezahlt wird, "plus zwei Bonusmonate für den Partner oder die Partnerin".
Opposition sieht kein Gesamtkonzept
Kritik an dem Vorhaben kam von der Opposition. Die FDP-Politikerin Ina Lenke prophezeite, das Elterngeld werde scheitern, wenn nicht zugleich die Betreuungsangebote ausgebaut würden. Nötig sei ein schlüssiges Gesamtkonzept.
Der Familienexperte der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, sagte, die geringe Geburtenrate sei "Antwort auf eine Familienpolitik ohne soziales Augenmaß". So würden beim geplanten Elterngeld "wieder einmal Einkommensschwache zu Opfern der Reform", da sie gegenüber der bisherigen Regelung 50 Prozent ihrer Ansprüche verlören.
Die Grünen-Familienexpertin Ekin Deligöz kritisierte, die große Koalition mache keine substantiellen Vorschläge zum Ausbau und zur Verbesserung des Kinderbetreuungssystems.
(Stand: 25.04.2006)
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lausemaus unregistriert |
ich hoffe dass es scheitert, das mit dem einkommensabhängig ist voll der plötsinn....und fair ist es auch nicht, und es hat halt nicht jeder ein hausmädchen, einen chauffeur und eine arztpraxis...
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von lausemaus am 25.04.2006 um 20:01 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Aktuelles zum Elterngeld
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich beim Elterngeld auf folgendes Grundkonzept verständigt:
Das Elterngeld wird 12 Moante lang gezahlt. Wenn beide Partner innerhalb dieses Jahres eine berufliche Auszeit nehmen, verlängert sich die Bezugszeit um weitere 2 Monate. Insgesamt kann man also 14 Monate Elterngeld beziehen.
Das Elterngeld soll 2/3 des Nettoeinkommens betragen, maximal 1.800 Euro pro Monat.
Für Familien mit einem geringen Einkommen gibt es einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro.
Für viele Familien ist dies sicherlich eine positive Entwicklung. Denn jetzt gibt es die 12 Monate Elterngeld in jedem Fall (auch wenn ein Partner keine berufliche Auszeit nehmen kann oder möchte).
Noch keine Einigung besteht bei der Anrechnung des Elterngeldes auf andere staatliche Leistungen (wie beispielsweise Arbeitslosengeld II). Zur Zeit gibt es zu diesem Thema widersprüchliche Berichte.
Der weitere Ablauf: Am Montag wird der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD beraten und danach den Kompromiss beim Elterngeld offiziell vorstellen. Nach der Fertigstellung des Gesetzentwurfs wird dieser dann in den nächsten Monaten im Bundestag und Bundesrat beraten und schließlich beschlossen und vom Bundespräsidenten als Gesetz ausgefertigt.
(Stand: 27.04.2006)
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Beck fordert 300 Euro Sockelbetrag
Der designierte SPD-Chef Kurt Beck hat sich beim Elterngeld für einen Sockelbetrag von 300 Euro für Nichterwerbstätige ausgesprochen. Das Geld solle nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, sagte Beck der "Saarbrücker Zeitung". "Das Elterngeld wird für ein Jahr gezahlt, wobei mindestens zwei Monate als Partnermonate gelten", fügte er hinzu.
Bei einer möglichen Ausweitung von 12 auf 14 Monate (zwölf plus zwei Partnermonate) müsse gerechnet werden, "ob wir die höhere Leistung verkraften können". Ein solches Modell plant derzeit die Union. Eine endgültige Entscheidung soll am 1. Mai im Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD fallen.
Milbradt gegen Sockelbetrag
Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt sprach sich gegen die Forderung nach einem einheitlichen Sockelbetrag aus. "Wenn wir jedem 300 Euro zahlen, bleibt für die Lohnersatzleistung nicht mehr viel übrig", sagte der CDU-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Focus". Auch müssten Alleinerziehende nicht automatisch länger Erziehungsgeld erhalten als Paare. Sonst könnten unverheiratete Paare formal als Alleinerziehende auftreten und die vollen Beträge beziehen. Im Ergebnis dürfe es nicht zu einer Diskriminierung der Ehe führen.
Anrechnung auf Arbeitslosengeld II offen
Die Anrechenbarkeit des Elterngeldes auf das Arbeitslosengeld II ist umstritten. SPD und Gewerkschaften lehnen eine Anrechnung strikt ab. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christel Humme, sagte, das Elterngeld müsse auf jeden Fall unabhängig vom ALG II gezahlt werden: "Das ist nicht verhandelbar." Die 14 Monate Elterngeld dürften nicht über eine Schlechterstellung von ALG-II-Empfängern erkauft werden.
DGB-Chef Michael Sommer sagte der "Berliner Zeitung": "Ein Mindestelterngeld für Hartz-IV-Empfänger ist ein richtiger Schritt. Wir wollen die Kinder ja nicht gleich in die Armut stecken."
Die CSU hatte zuletzt die Anrechnung ins Spiel gebracht und darauf verwiesen, dass bei mehreren Kindern von Langzeitarbeitslosen das Lohnabstandsgebot möglicherweise nicht mehr eingehalten werde. Zudem befürchtet sie eine Explosion der Kosten. Bisher erhalten Arbeitslose bis zu zwei Jahre lang Erziehungsgeld, das nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
(Stand 28.04.2006) Quelle: www.tagesschau.de
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Kommt das ''12 plus 2''-Modell?
Familienministerin Ursula von der Leyen hat angedeutet, dass sich die große Koalition auf den von der CSU vorgeschlagenen Kompromiss zum Elterngeld einigen könnte.
Danach soll das Elterngeld zwölf Monate gezahlt und zwei so genannte Vätermonate als Bonus angeschlossen werden. Von der Leyen hatte dagegen zehn Monate plus zwei "Vätermonate" vorgeschlagen. In einer Aufzeichnung für die ARD-Sendung "Sabine Christiansen" sagte von der Leyen, zwischen den beiden Vorschlägen gebe es vom Prinzip keinen Unterschied. "Die Zahl ist völlig irrelevant", so die Ministerin.
Die Koalitionsspitzen wollen sich am Montag unter anderem mit dem Elterngeld befassen. Strittig ist die Finanzierung des "12 plus 2"-Modells. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat bereits mehrfach betont, dass er über die bereits verabschiedete Summe von vier Milliarden Euro nicht hinausgehen werde.
Beck: Vier Milliarden und keinen Cent mehr
Auch der designierte SPD-Vorsitzende Kurt Beck schloss zusätzliche Gelder für das Reformprojekt aus. In der "Berliner Zeitung" erklärte Beck die für die Reform eingeplanten Kosten von vier Milliarden Euro pro Jahr zur Obergrenze. Beck äußerte ernste Zweifel, ob das CSU-Modell in diesen Finanzrahmen passe.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch vereinbart, dass berufstätige Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Jahr lang 67 Prozent des Nettogehalts des zu Hause bleibenden Partners erhalten. Maximal sollen 1800 Euro im Monat gezahlt werden. Als Voraussetzung war geplant, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate den Job aufgibt. Die CSU setzte unionsintern eine Ausweitung auf 14 Monate durch.
Zeitung: Mehrausgaben mit Steuern finanzieren
Die "Berliner Zeitung" berichtet unterdessen, dass sich der Staat einen Teil der Kosten für das Elterngeld offenbar wieder beim Steuerzahler zurückholen will, indem das Elterngeld dem so genannten steuerlichen Progressionsvorbehalt unterworfen wird. Der Progressionsvorbehalt funktioniert wie folgt: Das Elterngeld wird zunächst zum sonstigen Einkommen wie Arbeitslohn hinzugerechnet. Dann wird der Steuersatz ermittelt. Anschließend wird das Elterngeld wieder abgezogen und auf das restliche Einkommen der (erhöhte) individuelle Steuersatz angewendet.
(Stand 30.04.2006) Quelle: www.tagesschau.de
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Koalitionsausschuss klärt strittige Fragen
Vom Elterngeld bis zum Biodiesel
Die Spitzen von Union und SPD beraten heute Abend im Bundeskanzleramt über strittige Fragen der schwarz-roten Koalition. Im Koalitionsausschuss geht es unter anderem um gemeinsame Lösungen beim Elterngeld und bei der Reichensteuer. Zuvor trifft sich noch die Expertengruppe zur Gesundheitsreform.
12+2 oder 10+2 ?
Beim Elterngeld geht es vor allem um die so genannten Vätermonate. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zeigte sich offen für den CSU-Vorschlag zu einem zwölfmonatigen Elterngeld plus zwei Monaten, wenn der Vater zu Hause das Kleinkind betreut. SPD-Chef Kurt Beck bezweifelte allerdings die Finanzierbarkeit des 12+2-Modells und stellte klar, dass die geplante Obergrenze von vier Milliarden Euro für das Elterngeld weiter gilt. Die Koalition strebte bislang im Koalitionsvertrag eine 10+2-Regelung an.
Strittig ist auch die Ausgestaltung der für 2007 geplanten Reichensteuer. Teile der SPD wollen neben privaten auch gewerbliche Einkünfte einbeziehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnte aber eine Belastung der Wirtschaft ab. Im Koalitionsausschuss soll nach dem Willen der CSU ferner über die künftige Besteuerung von Biodiesel gesprochen werden. Auch der geplante Integrationsgipfel soll Unions-Kreisen zufolge Thema sein.
Dem Koalitionsausschuss gehören laut Koalitionsvertrag Kanzlerin, Vizekanzler, Partei- und Fraktionschefs sowie der CSU-Landesgruppenchef an. Eingebürgert hat sich aber auch die Teilnahme der drei Generalsekretäre und wichtiger Minister.
(Stand 01.05.2006) Quelle: www.tagesschau.de
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1. Aktuelles zum Elterngeld
Der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD konnte beim Thema Elterngeld am späten Montag abend eine Einigung erzielen. Dieser Newsletter informiert euch über die Details dieser Einigung.
1.1 Übergangsregelung/Stichtag:
Das Elterngeld wird nur für Kinder gezahlt, die ab dem 01.01.2007 geboren werden. Auch für Frühgeburten, deren Geburtstermin für 2007 geplant war, soll es kein Elterngeld geben.
1.2 Berechtigte:
Beim Elterngeld gibt es keine Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes finden auf das Elterngeld keine Anwendung. Neben den Angestellten und Arbeitern können auch alle anderen Berufsgruppen das Elterngeld beantragen. Dazu zählen auch die Selbstständigen und die Beamten. Kein Elterngeld bekommen Familien, wenn beide Elternteile keine berufliche Auszeit nehmen und beide mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Eine Teilzeit-Tätigkeit (bis zu 30 Wochenstunden) während des Elterngeldbezugs ist möglich.
1.3 Höhe des Elterngeldes:
Das Elterngeld ersetzt als Lohnerstzleistung 67 Prozent des Nettoeinkommens des Partners, der die berufliche Auszeit nimmt. Es werden maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
1.4 Dauer des Elterngeldes:
Das Elterngeld wird bei berufstätigen Eltern grundsätzlich 14 Monate gezahlt. Wenn sich ein Partner nicht an der Auszeit beteiligt, wird das Elterngeld für die letzten beiden Monate (13 und 14) nur in Höhe des Sockelbetrags (300 Euro) ausbezahlt.
1.5 Partnermonate:
Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
1.6 Sockelbetrag:
Nicht berufstätige Eltern (z.B. Hausfrauen, Studenten, Arbeitslose) erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Der Sockelbetrag wird ein Jahr lang gezahlt und nicht auf das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe angerechnet.
1.7 Elterngeld und Steuern:
Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass das Elterngeld für die Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt wird. Der Steuersatz ist dadurch höher als ohne Berücksichtigung des Elterngeldes. Wenn der persönliche Steuersatz auf dieser Weise festgestellt wurde, wird das Elterngeld wieder vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Ganze dient dazu, den individuellen Steuersatz zu erhöhen.
1.8 Geringverdienerkomponente:
Die Bundesregierung möchte die Bezieher geringer Einkommen besser stellen, als die nicht arbeitenden Menschen. Daher sollen die Bezieher geringer Einkommen besonders gefördert werden. Konkret soll es bei einem Verdienst von bis zu 1.000 Euro pro Monat eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens geben.
1.9 Geschwisterbonus:
Beim Elterngeld für das zweite Kind werden das Einkommen vor der ersten Geburt und das Elterngeld für das erste Kind mitberücksichtigt. Wie lange der Zeitraum zwischen zwei Geburten sein darf und welche Regelung es für Familien geben wird, die ein Kind vor der Neuregelung und eins danach bekommen haben, ist noch unklar.
1.10 Dehnung des Elterngeldes auf 24 Monate: Das Elterngeld kann auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Der Gesamtbetrag wird dann nicht in in zwölf bzw. 14 Raten, sondern in 24 Raten aufgeteilt.
So gehts weiter: Das Bundesfamilienministerium erarbeitet in dieser Woche den Referentenentwurf für ein späteres Gesetz zum Elterngeld, am Freitag wird die Ressortabstimmung eingeleitet. Anschließend werden die Länder und Verbände beteiligt. Im Kabinett wird das Elterngeld voraussichtlich am 14. Juni Thema sein. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundesrat und Bundestag zum ersten Mal mit dem Elterngeld befassen. Das Elterngeld soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Quellen: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/p...did=75322.html, http://www.bundesregierung.de/-,413.9908...igmenwechs.htm, http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/03.05.2006/2504735.asp
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2. Modellrechnungen (Quelle: Bundesfamilienministerium)
2.1 Paar ohne eigenes Einkommen, bisher mit einem Kind von 2 Jahren
Sie hat bisher das Kind betreut. Er ist vor 13 Monaten arbeitslos geworden. Beide erhalten jeweils 311 Euro und für das Kind 207. Miete und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Die Familie erhält den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 14 Monate lang zusätzlich zum ALG II.
2.2 Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Lokomotivführer und Arzthelferin in Brandenburg)
Zusammen haben sie damit vor der Geburt 2.100 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über knapp 2.030 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
Nach zwei Jahren Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit arbeitet der betreuende Elternteil wieder Teilzeit und verdient brutto 800 Euro. Später wird ein zweites Kind geboren. Bei einer Ersatzleistung von 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens würde das Elterngeld nur rund 350 Euro betragen. Vorgesehen ist jedoch eine Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Das Elterngeld erhöht sich damit auf knapp 470 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Familie rund 2.280 Euro im Monat zur Verfügung.
Wäre das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren worden, würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro erhalten, weil die Betreuungsperson nicht erwerbstätig war. Aufgrund der engen Geburtenfolge wäre eine zwischenzeitliche Erwerbstätigkeit jedoch nur schwer möglich gewesen. Vorgesehen ist deshalb ein zusätzlicher Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von 500 Euro. Die Familie hat rund 2.290 Euro im Monat zur Verfügung
2.3 Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro (Facharbeiter)
Zusammen haben sie vor der Geburt 2.900 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 970 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.850 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
2.4 Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein vorhandenes Kind
Vor der Geburt des zweiten Kindes hat die Familie 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind knapp 20 Prozent mehr als vorher.
Wenn der bisher erwerbstätige Partner seine Erwerbstätigkeit um gut ein Viertel reduziert und dann netto 450 Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von 300 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.500 Euro im Monat zur Verfügung. Das sind gut 100 Prozent des vorherigen Einkommens.
2.5 Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400 Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos
Vor der Geburt des Kindes lag das verfügbare Einkommen bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohngeld beträgt das Familieneinkommen dann gut 1.400 Euro im Monat.
Quelle: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=75318.html
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Tatjana82 unregistriert |
Hallo,
vielleicht kann mir ja hier meine Frage beantwortet werden.
Wie verhält sich das jetzt mit dem Erziehungsgeld/Elterngeld für die Geburten vor 2007??
Ich habe hier mit der Stelle schon telefoniert und die sagen mir nichts darüber.
Ich bin ja nun schwanger und im Dez. soll das Kind kommen und nun möchte ich ja auch wissen welche Anträge ich mir besorgen muß vor der Geburt oder ob ich andere Anträge besorgen muß.
Bin echt Ratlos!!!!
Gruß
Tatjana
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Tatjana82 am 14.05.2006 um 20:31 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Hallo Tatjana,
die Anträge bekommst du in der Regel beim Standesamt, wqenn du das Kind anmeldest. Da das Elterngeld in der neuen Fassung erst für Geburten ab dem 01.01.2007 0.00 Uhr gilt, fällst du noch unter das alte Recht.
Wenn du möchtest, kann ich dir gern Info-Material schicken.
Teile mir dazu deine ANschrift mit per PN.
Auch im Netz findest du Infos und genauere ANtworten auf deine Fragen.
Anträge gibts hier:
für das 1. Lebensjahr
für das 2. Lebensjahr
Die offizielle Broschüre zum Erziehungsgeld gibts als pdf-Datei hier:
Broschüre Erziehungsgeld
Gruß
Röhrchen
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16.05.2006 11:18 Elterngeld bzw noch Bundes-Erziehungsgeld |
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Pebbels unregistriert |
Was mich bei dieser Thematik wundert ,
dass man in NRW Erziehungsgeld online beantragen kann, dieses wurde zur diesjährigen CeBit eingeführt. Hätte man nich gleich Nägel mit Köpfen machen können ,und warten können,bis das Elterngeld gesetzlich in Tüchern gehüllt ist?
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Pebbels am 16.05.2006 um 11:18 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Giraffenkind unregistriert |
Was macht man eigentlich, wenn die 12 (oder 14) MOnate rum sind :414:
Kann mich erinnern, dass es Erziehungsgeld zwei Jahre gab. In manchen Bundesländern sogar zwei einhalb.
Aber ging des auch nach Verdienst :415: Nach dem ersten Jahr, oder?
Ach irgendwie trau ich dem Frieden noch nicht so ganz
Bezweifle, dass junge Eltern dadurch besser gestellt sind...
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Giraffenkind am 16.05.2006 um 17:11 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Tatjana82 unregistriert |
Hallo Giraffenkind!
Also als meiner noch Erziehungsgeld bekommen hat war es so das man die
ersten 6 Monate das volle Geld bekommen hat und nach dem 6 Monat wurde
das dann nach dem Verdienst gerechnet.
@Röhrchen :
Danke für diene schnelle Antwort.
Werde mir den Flayer durchlesen und ich war heute auch unterwegs um mich
zu erkundigen und mir würde aber nur mitgeteilt das es noch nicht so klar ist wie
das laufen wird,ich soll jetzt erstmal noch 2-3 Monate abwarten und mich dann
nochmal melden,dann könnten sie mir sagen wie das läuft. :414:
Naja wir werden es ja sehen hoffe ich
!!
Grüß
Tatjana :415:
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Tatjana82 am 16.05.2006 um 18:34 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Mel29 unregistriert |
1. Angenommen ich hätte ET am 31.12.06, mein Kind geht aber drüber hinaus, dann falle ich in die Elterngeldregelung... hätte ich ET 1.1.07 und mein Kind wird n paar Minuten vor 0h geboren, gilt das Erziehungsgeld.. *lach* sorry aber das konnt ich mir grad mal nich verkneifen...
2.Der Staat will bestimmen, wie viel Abstand zwischen zwei Kindern sein darf? Die haben doch ne Macke.. sorry...
3. "Geringverdiener" sollen den Sockelbetrag von 300 Euro erhalten.. tolle sache (*ironie*) denn dann haben se auch nix gekonnt, weil gerade die, die zu hause bleiben (müssen) um beim Kind zu bleiben, sind doch diejenigen, die sich fragen, wo das nächste Geld herkommt... wer nen hohen verdienst hatte, hat meist auch nen gehobeneren Lebenstandard... aber wieso soll der Staat den dann finanziern?
4. Was is nach den 14 Monaten? Dann guck ich inne Röhre, weil Niedersachsen zu wenig KiTaplätze hat, um alle Kinder annehmen zu können, damit Mama wieder arbeiten gehn kann, um das geld was ja nu wegfällt wieder reinzukriegen...
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Mel29 am 22.05.2006 um 20:50 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Röhrchen


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1. Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf zum Elterngeld
Das Bundeskabinett hat sich auf einen Entwurf des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geeinigt und diesen am Mittwoch, den 14.06.2006 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Seiten auf www.elterngeld.net wurden bereits an den Gesetzentwurf angepasst.
Sie können sich den Gesetzentwurf über den folgenden Link ansehen: http://www.elterngeld.net/elterngeld-gesetzentwurf.html
2. Elterngeld - So gehts weiter
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll am 22.06.2006 in den Bundestag eingebracht und dort nach den üblichen Lesungen im September von den Abgeordneten verabschiedet werden.
Es ist daher immer noch möglich, dass sich beim Elterngeld noch etwas ändert. Bisher gibt es nur einen Entwurf. Da dieser Entwurf zwischen den Regierungsparteien abgestimmt wurde, ist es aber eher unwahrscheinlich dass er in den wesentlichen Punkten durch den Bundestag verändert wird.
3. Kind 2006 geboren -> Kein Elterngeld
Im § 27 des Gesetzentwurfs steht:
(1) Für die vor dem 1. Januar 2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die Vorschriften des Ersten und Dritten Abschnitts des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden; ein Anspruch auf Elterngeld besteht in diesen Fällen nicht.
(2) Der Zweite Abschnitt ist in den in Absatz 1 genannten Fällen mit der Maßgabe anzuwenden, dass es bei der Prüfung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b auf den Zeitpunkt der Geburt oder der Aufnahme des Kindes nicht ankommt. Ein vor dem 1. Januar 2007 zustehender Anspruch auf Elternzeit kann bis zum 31. Dezember 2008 geltend gemacht werden.
(3) Für die dem Erziehungsgeld vergleichbaren Leistungen der Länder sind § 8 Abs. 1 und § 9 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Demnach bekommen beispielsweise Eltern deren Kinder im Dezember 2006 geboren werden kein Elterngeld. Sie könnten aber einen Anspruch auf das Bundeserziehungsgeld und das Landeserziehungsgeld haben. Dazu müsste ihr Einkommen aber unterhalb der Einkommensgrenzen liegen. Nähere Informationen über die verschiedenen Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld können Sie auf der Seite http://www.elterngeld.net/erziehungsgeld.html nachlesen.
Wenn das Einkommen der Familie die Einkommensgrenze des Erziehungsgeldes übersteigt, bekommen die Eltern, von im Jahre 2006 geborenen Kindern, weder das Elterngeld noch das Erziehungsgeld. Im Extremfall bekommen diese Familien im Vergleich zu Familien von im Jahre 2007 geborenen Kindern 25.000 Euro weniger vom Staat.
Viele Menschen finden diese staatliche Ungleichbehandlung ungerecht und wünschen sich beim Elterngeld eine Übergangsregelung. Zu diesem Thema gibt es eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag. Wenn Sie mehr über die Petition erfahren möchten, dann besuchen Sie bitte die Seite http://www.elterngeld.net/petition.html.
Außerdem versuchen viele Eltern die Bürger, Verbände, Politiker und Medien von diesem Zustand zu unterrichten. Auch eine Bürgerinitiative hat sich bereits gebildet. Nähere Infos erhalten Sie auf der Seite http://www.elterngeld.net/initiative.html.
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Sternchen unregistriert |
Für mich ist das alles wieder geld schneiderei und voll eine verarsche.
wen ich schon lese mit einem einkommen von 3500 euro(akademiker)ja in was für einer Zeit leben wir denn hier??wenn wir alle solche schwerdiener wären dann brächten wir diese geld doch net.
und wnen ich dann lese,oder höre das ein partner daheim bleiben muß für 2 monate,damit ein paar monate mehr bezahlt werdne kann,dann brech ich ganz vom glauben ab.
muß man isch mal vorstellen.mein m,ann würde ein job bekommen und nächstes jahr sagt er zu seinem chef,ich brauche mal 2 monate urlaub,wegen der elternzeit und dem geld.
welcher chef würde das mit machen???mein mann wprde nach der zeit wieder zumschaffen gehen und die kündigung wäre fertig auf dem schreibtisch.
welcher arbeitgeber läßt sich so verarschen???
das kann von merkel und co kein ernst gemeintes gesetz sein oder????
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Sternchen am 16.08.2006 um 23:40 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
25.09.2006 06:40 Telefon-Hotline |
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
Meine Ebay Auktionen:
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Wiesbaden, 16.09.2006
Telefon-Hotline zum Elterngeld geschaltet
Wiesbaden. Informationen zum Elterngeld können ab Montag, 18. September, unter der Rufnummer 0641-3034444 beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Gießen abgefragt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten hier fachliche Auskünfte zum Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft tritt und das Bundeserziehungsgeldgesetz ablösen soll. Zu erreichen ist die Hotline montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Beim Elterngeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Es beträgt 67 Prozent des entfallenen Netto-Einkommens, maximal jedoch 1.800 Euro im Monat. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind nach dem 1. Januar 2007 geboren wird.
Für Mütter und Väter ohne Einkommen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II Empfänger, Studierende oder Hausfrauen wird ein Mindestelterngeld in Höhe von € 300 pro Monat gezahlt. Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II.
Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Es wird allerdings um zwei Monate – die so genannten Partnermonate – verlängert, falls der zweite Elternteil für mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt. Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monatsbeträge, wenn sie die alleinige elterliche Sorge oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Auszahlung des Elterngeldes aus 24 beziehungsweise 28 Monate zu strecken, wobei in diesem Fall die Gesamtsumme des in der Elternzeit erzielten Elterngeldes gleichmäßig verteilt wird.
Quelle: Hessisches Sozialministerium - Presseinformation vom 16.09.2006
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Sternchen unregistriert |
Das neue gesetz ist mal abgesehen davon für mih völlig unlogisch,und ich kann auch net sheen das daruch die geburten quote erhöht wird.
es ist nur für arbeitende ein vorteil.
für mich ist es wie soll es anders sein,zum großen nachteil.
wie sieht es eigentlich aus wenn mein mann doch noch ein kob erhalten würde.ich habe irgendwo gelsen wenn das einkommen weniger als 1000 euro beträgt,bekommt man 100 prozent erterngeld.
schön,klasse,aber wird es dann net auch auf mein hartz 4 angerechnet??
das hab ich noch nirgedns gelesen.
wenn ich mir vorstelle einige frauen versuchen mit allen mitteln das die kinder erst zum jahresanfang kommen,damit sie das elterngeld erhalten.dann fass ich mir vorm kopf.
es ist doch beschiß die neue gesetzesänderung.
die kleinen schauen wie immer doof drein.für uns wäre es zum vorteil wenn unsere baby diese jahr noch kommen würde,dann würde es noch das erziehungsgeld geben.
aber deswegen mach ich mir kein kopf,ich nehm es so hin.der gedanke daran das es einige frauen aber versuchen läßt mich würden.keiner denkt an das wohl der kinder.immer nur dieses scheiß geld.
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Am 06.12.06 findet für mich eine Schulung statt Zum BEEG.
Danach kann ich dir bestimmt wqas genaueres sagen
Gruß
Röhrchen
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Sternchen unregistriert |
Das wäre Super,und ich hoffe das ich dann ein bissel schlauer werde
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11.12.2006 22:01 Elterngeld |
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Pebbels unregistriert |
Hier folgende Info; ich habe auf meiner HP Link zm Thema Elterngeld bereitgestellt.
http://www.elterngeld.versorgungsaemter.de/
Diese Seite befindet sich grade in der Aufbauphase. Dort befindet sich auch ein Link zum Elterngeldrechner. Ein Link befindet sich auch auf der Startseite www.versorgungsaemter.de
MfG
Pebbels
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