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Bräuchte Eure Hilfe !!!! |
23.01.2012 19:28 Bräuchte Eure Hilfe !!!! |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Meine Mama soll sich bei einer Firma Bewerben. Nun soll ich Ihr die Bewerbung schreiben. Nun habe ich mal etwas verfasst. Kann man das so lassen?
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
durch ihre Mitarbeiterin Frau XXXXXXX, habe ich erfahren dass sie ab 1.3.12 eine Reinigungskraft für ihren Betrieb suchen. Daher möchte ich mich bei Ihnen für die Stelle der Reinigungskraft in Teilzeit bei Ihnen bewerben.
Aufgrund meiner langjährigen Berufstätigkeit als Reinigungskraft verfüge ich über Erfahrung und Kenntnisse in diesem Bereich,
Als Arbeitgeber können Sie auf meine Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft zählen.
Ich biete Ihnen Ordnungssinn, Bereitschaft zu lernen, Teamfähigkeit sowohl auch Selbständigkeit. Zudem bin ich ausdauernd und belastbar.
Die Arbeit bei Ihnen könnte ich kurzfristig beginnen.
Über eine positive Antwort, verbunden mit der Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 23.01.2012 um 19:28 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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Frostgräfin


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Bewerbung als Reinigungskraft in Ihrem Hause in Teilzeit zum 01.03.2012
Sehr geehrter Herr xxxx,
durch Ihre Mitarbeiterin Frau xxxx, habe ich erfahren dass in Ihrem Hause ein Stelle als Reinigungskraft in Teilzeit zu besetzen ist.
Hiermit möchte ich mich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben.
Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Selbständigkeit, Loyalität, Flexibilität, Genauigkeit und Ordnungsinn gehören zu meinen besonderen Stärken!
Darüberhinaus bin ich ausdauernd und belastbar.
Wie Sie meinen beiligenden Zeugnissen entnehmen können, verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Sollten meine Unterlagen Ihr Interesse geweckt haben, würde ich mich über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch sehr freuen.
Oder Gerne würde ich Sie in einem persönlichen Gespräch davon überzeugen, dass ich die richtige für diese Stelle und Ihr Unternehmen bin. (das wäre zwar ein wenig frech, kommt halt drauf an wie mutig man ist und wie der Chef so drauf ist)
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
Foto
Lebenslauf
Zeugnisse
So würde ich das machen, allerdings keine Garantie auf Korrektheit, habe schon länger keine Bewerbung mehr geschrieben.
Was aber noch gut kommt wäre ein Deckblatt mit Foto wo über dem Foto Bewerbung als Reinigungskraft steht
unter dem Foto
dann Name, Anschrift, Tel
und einen Absatz weiter unten dann die Angabe zu den Anlagen, dann bräuchtest Du das nicht mit auf das Bewerbungsschreiben schreiben. Wenn Du magst schick mir Deine eMail Adresse und ich schicke Dir dazu mal eine Vorlage, wenn Du keine haben solltest.
__________________
Wo Worte fehlen, das Unbeschreibliche zu beschreiben, wo die Augen versagen, das Unabwendbare zu sehen, wo die Hände das Unbegreifliche nicht fassen können, bleibt einzig die Gewissheit, dass Du für immer in in unseren Herzen weiterleben wirst.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Frostgräfin am 23.01.2012 um 23:38 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Super Danke dir Frosti.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 24.01.2012 um 11:26 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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