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Unterhalt / Beistandschaft / Info |
28.12.2011 07:45 Unterhalt / Beistandschaft / Info |
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cyrly 
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Herkunft: aus der Großstadt Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: geschieden
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Info die für den Einen oder Anderen evtl. Hilfreich sein können.
Ohne weiter Kosten auszugeben
Bei einer Scheidung - wird meistennichtan denUnterhaltstitel für das Kind gedacht!
Folgenes könnt Ihr tun !
Geht bitte zum Jugendamt - und beantragt dort einen Unterhaltstitel.
Der gute Mesch benötigt dafür dann von dem jenigen der Unterhalt pflichtig ist, die : Adresse, Arbeitgeberadresse und Adresse von der Krankenkasse.
Mit jeden neuen Lebensjahr Prüft das Jugendamt automatisch das Einkommen vom Vater od. Mutter.
Sollte Vater od Mutter mal nicht zahlen - Pfändet eure Beistandschaft vom Jugendamt sofort das Gehalt.
Die Beistandschaft ist der Kostenlose Anwalt für Euer Kind.
Und wenn es sein muss, dann geht dieser auch für Euer Kind vor Gericht.
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Ich habe das gemacht, weil ich keine lust mehr hatte, nachzufragen warum der Unterhalt nicht gekommen ist!
Ich habe dies an die Beistandschaft von meinem Sohn abgegeben, damit ich eine last weniger habe und mir weitere laufereien zum Anwalt sparen wollte.
Ferner habe ich es so geregelt das der Unterhalt erst bei dem Jugendamt eingeht und dann zu mir Überwiesen wird.
Seitdem das so läuft bekomme ich nicht nur mehr Unterhalt sondern auch regelmäsige Zahlungen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 28.12.2011 um 07:45 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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29.12.2011 12:14 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info |
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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| Zitat: |
Original von jens65
Aber was passiert, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen können, weil sie arbeitslos sind.. |
Wenn der Unterhaltspflichtige "schuldlos" arbeitslos ist, kann man ihn nicht in die Schulden stürzen.
Notfalls kommt dann das Jobcenter für den Unterhalt auf.
So läuft das auch, wenn der Zahlende seiner Pflicht nicht zu 100% nachkommen kann, wie das zum Beispiel bei mir der Fall war.
Kann man dem Pflichtigen aber nachweisen, dass er es eingefädelt hat, arbeitslos zu werden, oder bemüht er sich nicht, Arbeit zu finden um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, begeht er eine Straftat, für die er sogar als Höchststrafe 5 Jahre in den Bau wandern kann.
In dem Fall schiesst das Jugendamt dann auch den Unterhalt vor und der Unterhaltspflichtige macht einen Deckel, wie man so schön sagt. Denn das JA wird sich die kohle zurückholen.
Interessant dabei ist übrigens, dass sogar das Jobcenter (damals noch Arge genannt) offensichtlich nicht weiss, wie ein Unterhalt korrekt berechnet wird.
die haben sich das in meinem Fall nämlich einfach gemacht, den Unterhalt für die kinder voll berechnet und sind dann zu dem Ergebnis gekommen, dass ich für meine Ex nur 84% des Unterhalts aufbringen kann.
So rechnet man das aber nicht. Die Arge hätte das auf alle drei verteilen müssen und ich wäre dann jedem gegenüber zu 91% aufgekommen.
Mein Anwalt hat mich sogar gefragt, ob ich klagen möchte...
Da das aber nichts an der Summe die ich zu zahlen hatte geändert hätte, habe ich keinen Sinn in einer Klage gesehen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 29.12.2011 um 12:14 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
29.12.2011 13:09 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info |
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Finja


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Herkunft: Hessen Anzahl der Kinder: 3 Familienstand: ledig/Single
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| Zitat: |
Original von Kalli
Kann man dem Pflichtigen aber nachweisen, dass er es eingefädelt hat, arbeitslos zu werden, oder bemüht er sich nicht, Arbeit zu finden um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, begeht er eine Straftat, für die er sogar als Höchststrafe 5 Jahre in den Bau wandern kann.
In dem Fall schiesst das Jugendamt dann auch den Unterhalt vor und der Unterhaltspflichtige macht einen Deckel, wie man so schön sagt. Denn das JA wird sich die kohle zurückholen.
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Wobei man sich da auch toll drumherum drücken kann.
Mein Ex hat noch nicht einen Cent Unterhalt an seine Kinder bezahlt.
Wir sind seit 2002 getrennt, seit 2005 bekommt er ohne Unterbrechung Hartz4.
Die Schulden die beim JA aufgelaufen sind, weil ich Unterhaltsvorschuß bekam, hat
er jetzt mit in die Privatinsolvenz genommen.
Soviel zum Thema
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Ab jetzt wird alles anders, ab jetzt wird alles neu. Ich weiß genau ich kann das und werd es nicht bereu´n
Revolverheld- Alles anders
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Finja am 29.12.2011 um 13:09 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
29.12.2011 15:10 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info |
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cyrly 
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Herkunft: aus der Großstadt Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: geschieden
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hallo finja,
so einfach ist das nicht !
Unterhalt wird auf Hartz IV nur angerechnet, wenn er gezahlt wird
bitte lies dich im link durch !
http://www.sozialhilfe24.de/news/772/unt...r-gezahlt-wird/
vg
cyrly
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 29.12.2011 um 15:10 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
29.12.2011 15:24 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info |
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cyrly 
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Herkunft: aus der Großstadt Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: geschieden
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Hallo....
es stimmt mich etwas traurig....
könnt ihr auch mal bitte an die zukunft von euren kids denken?
1.es geht hier um den Rechtsanwalt( Beistandschaft) für eure Kids !
2. um einen Titel für eure Kinder - den diese dann in 3-5-8 jahren noch nutzen können.
Das ist ein Pfändungstitel - sobald ihr mitbekommt das der Unterhaltspflichtige evtl arbeitet - kostet das nur einen anruf - und die leiten alles weitere ein.
Und da gilt das Datum von der Antragsstellung
vg
cyrly
Keiner kennst sich in diesen Sachen besser aus als die Beistandschaft vom Jugendamt !!!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 29.12.2011 um 15:24 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
26.02.2012 03:03 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info |
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conny


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Herkunft: hannover Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
Meine Ebay Auktionen:
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| Zitat: |
Original von Finja
Kann man dem Pflichtigen aber nachweisen, dass er es eingefädelt hat, arbeitslos zu werden, oder bemüht er sich nicht, Arbeit zu finden um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, begeht er eine Straftat, für die er sogar als Höchststrafe 5 Jahre in den Bau wandern kann.
In dem Fall schiesst das Jugendamt dann auch den Unterhalt vor und der Unterhaltspflichtige macht einen Deckel, wie man so schön sagt. Denn das JA wird sich die kohle zurückholen.
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Vorrausgesetzt man kann es dem Pflichtenden nachweisen....
und dass ist nicht so einfach...
lg conny
__________________ Nicht Perfekt, aber garantiert einmalig...
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von conny am 26.02.2012 um 03:03 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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