Elterntreff-Online, das Forum für Eltern und Alleinerziehende
www.amazon.de
apomio.de Preisvergleich f?r Medikamente
Registrieren Regeln Mitgliederliste Suchen Hilfe Forum Portal
Elterntreff-Online, das Forum für Eltern und Alleinerziehende » Plauderecke » Behörden & Ämter » Jugendamt Unterhalt / Beistandschaft / Info » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Unterhalt / Beistandschaft / Info
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

28.12.2011 07:45 Lampe Unterhalt / Beistandschaft / Info Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
cyrly cyrly ist weiblich

Rang: frisch geschlüpft
Posts: 17
Reg Datum: 12.12.2011
Herkunft: aus der Großstadt
Anzahl der Kinder: 1
Familienstand: geschieden

Info die für den Einen oder Anderen evtl. Hilfreich sein können.
Ohne weiter Kosten auszugeben
Bei einer Scheidung - wird meistennichtan denUnterhaltstitel für das Kind gedacht!

Folgenes könnt Ihr tun !
Geht bitte zum Jugendamt - und beantragt dort einen Unterhaltstitel.
Der gute Mesch benötigt dafür dann von dem jenigen der Unterhalt pflichtig ist, die : Adresse, Arbeitgeberadresse und Adresse von der Krankenkasse.
Mit jeden neuen Lebensjahr Prüft das Jugendamt automatisch das Einkommen vom Vater od. Mutter.
Sollte Vater od Mutter mal nicht zahlen - Pfändet eure Beistandschaft vom Jugendamt sofort das Gehalt.
Die Beistandschaft ist der Kostenlose Anwalt für Euer Kind.
Und wenn es sein muss, dann geht dieser auch für Euer Kind vor Gericht.
---------------------------------------------------------------------------
------
Ich habe das gemacht, weil ich keine lust mehr hatte, nachzufragen warum der Unterhalt nicht gekommen ist!
Ich habe dies an die Beistandschaft von meinem Sohn abgegeben, damit ich eine last weniger habe und mir weitere laufereien zum Anwalt sparen wollte.
Ferner habe ich es so geregelt das der Unterhalt erst bei dem Jugendamt eingeht und dann zu mir Überwiesen wird.
Seitdem das so läuft bekomme ich nicht nur mehr Unterhalt sondern auch regelmäsige Zahlungen.
E-Mail an cyrly senden Beiträge von cyrly suchen cyrly ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 28.12.2011 um 07:45 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)

Google
Zum Anfang der Seite springen

http://www.itratos.de

28.12.2011 21:37 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
jens65   Zeige jens65 auf Karte jens65 ist männlich

Rang: schaut sich noch um
Posts: 60
Reg Datum: 03.04.2011
Herkunft: Minden
Anzahl der Kinder: 2
Familienstand: in Trennung

Toller Beitrag...gut so!


Aber was passiert, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen können, weil sie arbeitslos sind..

wird dann der nicht gezahlte Unterhalt aufgerechnet und bei einer scheidung iirgentwie gegengerechnet?

Habe vor den Antrag zu stellen, da die Muter meiner beiden( sind im januar 16 und 13) im moment kapriolen veranstaltet...also gehe ich da auf nummer sicher denke ich und werde ihn einreichen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jens65: 28.12.2011 21:39.

E-Mail an jens65 senden Beiträge von jens65 suchen jens65 ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von jens65 am 28.12.2011 um 21:37 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)

29.12.2011 12:14 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
Kalli   Zeige Kalli auf Karte Kalli ist männlich

images/avatars/avatar-2213.jpg

Rang: Krawallschachtel
Posts: 1.014
Reg Datum: 27.11.2010
Herkunft: Nähe Bremen
Anzahl der Kinder: 2
Familienstand: geschieden

Zitat:
Original von jens65
Aber was passiert, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen können, weil sie arbeitslos sind..


Wenn der Unterhaltspflichtige "schuldlos" arbeitslos ist, kann man ihn nicht in die Schulden stürzen.

Notfalls kommt dann das Jobcenter für den Unterhalt auf.
So läuft das auch, wenn der Zahlende seiner Pflicht nicht zu 100% nachkommen kann, wie das zum Beispiel bei mir der Fall war.

Kann man dem Pflichtigen aber nachweisen, dass er es eingefädelt hat, arbeitslos zu werden, oder bemüht er sich nicht, Arbeit zu finden um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, begeht er eine Straftat, für die er sogar als Höchststrafe 5 Jahre in den Bau wandern kann.
In dem Fall schiesst das Jugendamt dann auch den Unterhalt vor und der Unterhaltspflichtige macht einen Deckel, wie man so schön sagt. Denn das JA wird sich die kohle zurückholen.

Interessant dabei ist übrigens, dass sogar das Jobcenter (damals noch Arge genannt) offensichtlich nicht weiss, wie ein Unterhalt korrekt berechnet wird.
die haben sich das in meinem Fall nämlich einfach gemacht, den Unterhalt für die kinder voll berechnet und sind dann zu dem Ergebnis gekommen, dass ich für meine Ex nur 84% des Unterhalts aufbringen kann.
So rechnet man das aber nicht. Die Arge hätte das auf alle drei verteilen müssen und ich wäre dann jedem gegenüber zu 91% aufgekommen.
Mein Anwalt hat mich sogar gefragt, ob ich klagen möchte...
Da das aber nichts an der Summe die ich zu zahlen hatte geändert hätte, habe ich keinen Sinn in einer Klage gesehen.
E-Mail an Kalli senden Beiträge von Kalli suchen Kalli ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 29.12.2011 um 12:14 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)

29.12.2011 13:09 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
Finja   Zeige Finja auf Karte Finja ist weiblich

images/avatars/avatar-2006.jpeg

Rang: Chaot
Posts: 1.528
Reg Datum: 16.09.2009
Herkunft: Hessen
Anzahl der Kinder: 3
Familienstand: ledig/Single

Zitat:
Original von Kalli

Kann man dem Pflichtigen aber nachweisen, dass er es eingefädelt hat, arbeitslos zu werden, oder bemüht er sich nicht, Arbeit zu finden um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, begeht er eine Straftat, für die er sogar als Höchststrafe 5 Jahre in den Bau wandern kann.
In dem Fall schiesst das Jugendamt dann auch den Unterhalt vor und der Unterhaltspflichtige macht einen Deckel, wie man so schön sagt. Denn das JA wird sich die kohle zurückholen.



Wobei man sich da auch toll drumherum drücken kann.
Mein Ex hat noch nicht einen Cent Unterhalt an seine Kinder bezahlt.

Wir sind seit 2002 getrennt, seit 2005 bekommt er ohne Unterbrechung Hartz4.

Die Schulden die beim JA aufgelaufen sind, weil ich Unterhaltsvorschuß bekam, hat
er jetzt mit in die Privatinsolvenz genommen.


Soviel zum Thema so nicht !

__________________
Ab jetzt wird alles anders, ab jetzt wird alles neu. Ich weiß genau ich kann das und werd es nicht bereu´n


Revolverheld- Alles anders

E-Mail an Finja senden Homepage von Finja Beiträge von Finja suchen Finja ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Finja am 29.12.2011 um 13:09 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)

29.12.2011 15:10 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
cyrly cyrly ist weiblich

Rang: frisch geschlüpft
Posts: 17
Reg Datum: 12.12.2011
Herkunft: aus der Großstadt
Anzahl der Kinder: 1
Familienstand: geschieden

hallo finja,
so einfach ist das nicht !
Unterhalt wird auf Hartz IV nur angerechnet, wenn er gezahlt wird
bitte lies dich im link durch !

http://www.sozialhilfe24.de/news/772/unt...r-gezahlt-wird/

vg
cyrly
E-Mail an cyrly senden Beiträge von cyrly suchen cyrly ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 29.12.2011 um 15:10 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)

29.12.2011 15:24 traurig RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
cyrly cyrly ist weiblich

Rang: frisch geschlüpft
Posts: 17
Reg Datum: 12.12.2011
Herkunft: aus der Großstadt
Anzahl der Kinder: 1
Familienstand: geschieden

Hallo.... unglücklich
es stimmt mich etwas traurig....
könnt ihr auch mal bitte an die zukunft von euren kids denken?
1.es geht hier um den Rechtsanwalt( Beistandschaft) für eure Kids !
2. um einen Titel für eure Kinder - den diese dann in 3-5-8 jahren noch nutzen können.
Das ist ein Pfändungstitel - sobald ihr mitbekommt das der Unterhaltspflichtige evtl arbeitet - kostet das nur einen anruf - und die leiten alles weitere ein.
Und da gilt das Datum von der Antragsstellung

vg
cyrly
Keiner kennst sich in diesen Sachen besser aus als die Beistandschaft vom Jugendamt !!!
E-Mail an cyrly senden Beiträge von cyrly suchen cyrly ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 29.12.2011 um 15:24 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)

29.12.2011 21:55 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
Finja   Zeige Finja auf Karte Finja ist weiblich

images/avatars/avatar-2006.jpeg

Rang: Chaot
Posts: 1.528
Reg Datum: 16.09.2009
Herkunft: Hessen
Anzahl der Kinder: 3
Familienstand: ledig/Single

Nene, ich bekomm ja nichts angerechnet....im Grunde zahlt Hartz4 den Unterhalt
für meine Tochter weiter....


Allerdings ärgert es mich schon etwas, das der Vater sich so aus der Verantwortung
stehlen kann.


Es stand letztes Jahr zur Debatte das ich mit meinem (mittlerweile) Ex zusammen
ziehe. Er hätte dann voll für meine Tochter aufkommen müssen, weil wir komplett
aus Hartz4 rausgefallen wären.



Einen Titel bekommt man übrigens nur, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil
arbeiten geht....tut unser KV aber seit 2005 schon nicht und so bekommen wir halt
auch keinen Titel.

__________________
Ab jetzt wird alles anders, ab jetzt wird alles neu. Ich weiß genau ich kann das und werd es nicht bereu´n


Revolverheld- Alles anders

E-Mail an Finja senden Homepage von Finja Beiträge von Finja suchen Finja ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Finja am 29.12.2011 um 21:55 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)

26.02.2012 03:03 RE: Unterhalt / Beistandschaft / Info Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
conny   Zeige conny auf Karte conny ist weiblich

images/avatars/avatar-1386.jpg

Rang: ist neugierig
Posts: 233
Reg Datum: 30.12.2007
Herkunft: hannover
Anzahl der Kinder: 1
Familienstand: ledig/Single


Meine Ebay Auktionen:

Zitat:
Original von Finja

Kann man dem Pflichtigen aber nachweisen, dass er es eingefädelt hat, arbeitslos zu werden, oder bemüht er sich nicht, Arbeit zu finden um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, begeht er eine Straftat, für die er sogar als Höchststrafe 5 Jahre in den Bau wandern kann.
In dem Fall schiesst das Jugendamt dann auch den Unterhalt vor und der Unterhaltspflichtige macht einen Deckel, wie man so schön sagt. Denn das JA wird sich die kohle zurückholen.



Vorrausgesetzt man kann es dem Pflichtenden nachweisen.... Teufel und dass ist nicht so einfach...

lg conny

__________________
Nicht Perfekt, aber garantiert einmalig...
E-Mail an conny senden Beiträge von conny suchen conny ist offline
Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von conny am 26.02.2012 um 03:03 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06)


Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Elterntreff-Online, das Forum für Eltern und Alleinerziehende » Plauderecke » Behörden & Ämter » Jugendamt Unterhalt / Beistandschaft / Info
Social Bookmarking | Thema zu Favoriten hinzufügen
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Kledy.de Bookmark bei: Social Bookmarking Tool Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Power Oldie Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Newskick Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Jumptags Bookmark bei: Upchuckr Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Spurl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Blinkbits Bookmark bei: Ma.Gnolia Bookmark bei: Smarking


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort
Jugendamt Unterhaltsvorschuss Behörden & Ämter   31.01.2011 00:52 von Mausi77     06.11.2011 15:30 von jens65  
Sonstiges Unterhalt für die Mutter??? Behörden & Ämter   21.01.2010 22:44 von Ostfriesin     22.02.2010 14:38 von woelffchen  
Österreich: Nudelsieb als "religiöse Kopfbedeckung" au [...] Politik und Weltgeschehen   17.07.2011 18:44 von Kalli     09.04.2012 17:45 von conny  
Sammlung gute Informationen zur Geburt Sorgen und Ängste in der Schwangerschaft   19.04.2011 08:53 von favfa55     28.04.2011 15:27 von Kalli  


Views heute: 1.009 | Views gestern: 5.996 | Views gesamt: 43.223.095


neckermann.de Sonderaktionen 1_728x90

Partnerseiten:
Die Hundeseite im Netz | Die Lalafarm Community | Partnersuche | Versicherung | Holzspielzeug | Uhren Shop | Romantik 50plus | www.askalo.de
Didakthaus Kindergartenbedarf | Schwangerschaft und Baby | Familienurlaub | www.schulprobleme.info | www.trotzalter.de | ElitePartner Forum
www.die-sprachlose-familie.de | www.dreimonatskolik.de | Paarkommunikation | Kinderkrankheiten Schwangerschaft Geburt | Gesund-in-Bayern.info
Kasperle.tv | Abnehmen Diät Übergewicht | frühkindliches Asthma Hyposensibilisierung | Gesundheit Diabetes Patient | bke-Elternberatung.de
LinkRank für www.elterntreff-online.de | Backlink Check | Sitemap

PageRank Verifizierung www.elterntreff-online.de
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
Impressum | Team | Suchen | Hilfe | Kontakt
Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH Style - Designed © By D€NiS™