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Horrormieter-was tun? |
17.12.2011 15:49 Horrormieter-was tun? |
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B€lla


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Herkunft: Niedersachsen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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hallo zusammen,
ich wende mich jetzt mal mit einem Problem an euch, vielleicht wisst ihr ja Rat???
Vor ca. einem Jahr sind hier (wir wohnen zur Miete in einem 2-Fam.-Haus) ein junges Paar mit Baby eingezogen. Diese brachten 4 Katzen mit u. wohnen auf 88 qm in einer 3,5 Zimmer Wohnung unter uns.
Nun begab es sich so, dass die nieeee den Hausflur gewischt haben u. ich dann sagte: ihr macht unten eure 1,5 Treppen u. ich kümmer mich um oben die Treppen (4,5 Treppen vom Dachboden aus).
Tja, alle 3 Monate wird gefegt u. der Dreck wird irgendwo vor der Kellertür liegen gelassen (da liegt mal wieder nen riesen Dreckshaufen). Wischen tun die garnicht. Die Wände unten sehen aus wie
Seit einigen Tagen riecht es wenn man in das Treppenhaus kommt nach Katzenurin u. das seeeehr stark *würg*
Mit unseren Vermietern habe ich heute darüber gesprochen u. die wissen um die Umstände u. sind alles andere als begeistert. Leider sind unsere Vermieter beide Ü80 u. wissen sich da im Moment garnicht zu helfen. Sie sagen, Rechtsanwalt ist so teuer u. rausklagen dauert ja auch wieder ein Jahr.... Den Zustand der Wohnung ist denen leider nicht bekannt, da sie Wohnung nicht betreten dürfen (werden immer vor der Tür abgewimmelt).
Ich habe meinen Vermietern vorgeschlagen, die Mieter unten mal schriftlich abzumahnen damit die dann auch mal was schriftliches in der Hand haben.
Habt ihr da noch Rat, was man da noch machen kann???? Unsere Vermieter sind jede Woche im Haus u. reden auch jede Woche über die Missstände mit den Horrormietern....Diese versprechen jedoch immer nur alles zu machen u. es passiert rein garnix.
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar, denn der Mief ist kaum noch zu ertragen !!!
Danke euch!!!
__________________ be carful what you wish for
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von B€lla am 17.12.2011 um 15:49 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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| Zitat: |
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter und Wohnungsbesuch
Dadurch dass man eine Wohnung mietet, erhält man auch das alleinige Hausrecht für diese. Man hat somit die Kontrolle darüber, wer die eigene Wohnung zu betreten hat und wem man keinen Zutritt gewähren möchte. Vom Hausrecht kann man grundsätzlich auch im Bezug auf den Vermieter Gebrauch machen. Es gibt allerdings auch Fälle in denen der Vermieter die Wohnung seiner Mieter nach vorheriger Anmeldung betreten darf, auch ohne deren Zustimmung. Gründe die den Vermieter dazu berechtigen die Wohnung zu betreten sind zum Beispiel die Begutachtung gemeldeter Mängel oder Schäden, die der Mieter gemeldet hat. Auch die routinemäßige Überprüfung auf Mängel ist dem Vermieter in größeren Zeitabständen gestattet. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn vertraglich Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, zu denen der Mieter verpflichtet ist. Weiterhin hat der Vermieter auch bei einem begründeten Verdacht auf einen dem Mietvertrag widersprechenden Gebrauch der Wohnung ein Recht darauf, das Mietobjekt zu überprüfen. Weitere Gründe können auch die Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten bzw. Nachmieter, potenzielle Käufer oder auch die Neuvermessung der Wohnung sein. Alles allerdings unter der Auflage einer sorgfältigen Anmeldung durch den Vermieter. Wohnungsbesichtigungen ohne vorherige Anmeldung sind nur dann gestattet, wenn Gefahr im Verzug ist, was beispielsweise bei einer überlaufenden Badewanne oder einem Brand der Fall wäre. Es gilt jedoch zu beachten, dass man dem Vermieter eine Person benennen sollte, bei der bei längerer Abwesenheit ein Zweitschlüssel hinterlegt ist. Ansonsten kann es passieren, dass man für Schäden haftbar gemacht werden kann. |
Quelle
Desweiteren :
| Zitat: |
| Grundsätzlich ist das Besichtigungsrecht ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters. Er ist jedoch zu einer Terminvereinbarung mindestens 24 Stunden im Voraus verpflichtet, an Samstagen oder Sonntagen müssen Sie einem Termin nicht zustimmen. Darüber hinaus sollte der Vermieter einen nachvollziehbaren Anlass nennen, warum er die Wohnung begehen möchte. Gründe hierfür können z. B. nötige Instandhaltungsarbeiten oder die Überprüfung eines von Ihnen angezeigten Mangels sein. |
Quelle
Normalerweise haben Vermieter eine Rechtschutzversicherung. Darüber könnten sie auch zu einem Anwalt gehen und müssten eventuell nur den Eigenanteil Zahlen.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffix: 17.12.2011 18:33.
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B€lla


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Herkunft: Niedersachsen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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danke euch erstmal,
ich werde das so meinen Vermietern weitergeben u. hoffen, dass bald mal etwas Sauberkeit herrscht.
Vermutlich werden die Vermieter auch das Jugendamt einschalten, denn ein Baby in der Wohnung, die vermutlich vor Dreck gammelt, ist ja nicht so pralle.
Ich werde jetzt gleich erstmal unseren Mietvertrag lesen
und spätestens Dienstag telefonier ich mit unseren Vermietern
__________________ be carful what you wish for
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von B€lla am 18.12.2011 um 13:45 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Ich kenne ein paar private Vermieter.
Von denen hat aber keiner so eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung, denn die ist schweineteuer.
Der Vermieter kann seine Wohnung begutachten, wenn er nen termin mit den Mietern ansetzt.
Ist ja hier auch schon gesagt worden.
Die Sache mit dem Mieterschutz und so weiter geht dann aber em Ende zu Ladten der Vermieter.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, hat B€lla mit denen keine Probleme, sondern eher im Gegenteil.
Diese ganzen Mängel müssen schriftlich abgemahnt werden.
Dass die ihren Pflichten nicht nachkommen zum Beispiel. Auch dass es im Flur so stinkt, ist nicht hinnehmbar.
Auch, dass die sich weigern, die Wohnung zu zeigen.
Aber wenn ich micht täusche, hat der Vermieter dazu "nur" alle zwei Jahre das Recht.
Vielleicht gibt es ja Sonderregelungen, wenn Mängel offensichtlich sind.
Existiert ein Plan, in dem die Pflichten des Mieters mit der Reinigung des Treppenhauses und so aufgelistet sind?
Sowas ist bindend.
Wichtig ist nur: Alles Weitere SCHRIFTLICH. Ich würde dann diese Originale mit der Unterschrift kopieren und abheften, damit der Mieter nie sagen kann, das hätte er so nie bekommen.
Immer wieder abmahnen. Immer und immer wieder. Ruhig fünf oder sechs mal. Und dann fristgerecht kündigen und sich in der Kündigung auf diese unzähligen Abmahnungen berufen.
Ich weiss es zwar nicht, aber ich denke, dass das so rechtens sein müsste.
Interessant wäre dann noch, ob die ihre Miete pünktlich zahlen.
Wenn nicht: Raus damit.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 18.12.2011 um 14:07 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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B€lla


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Herkunft: Niedersachsen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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hallöle
also ich hab im Mietvertrag nachgesehen.
Kündigungsfrist unter 5 Jahren Mietdauer beiderseitig 3 Monate
Treppenhaus MUSS regelmäßig u. ordentlich gesäubert werden
Tiere dürfen weder stören noch "miefen" oder so.... Tierhaltung kann jederzeit vom Vermieter wiederrufen werden
(Sie wurden ja schon vor Monaten gebeten die Katzen von 5 auf 2 zu reduzieren).
ähm ja Kalli, mit der Miete sind die tatsächlich im Rückstand (wundert mich nur, dass jede Woche der Pizzabringdienst antanzt).
Ich werde meinen Vermietern einfach mal vorschlagen, die Mängel schriftlich festzuhalten u. die Mieter abzumahnen. Sollte sich das hier nicht bald ändern, können die dann immer noch die Kündigung aussprechen.
achja, u. ich werden den Vermietern auch vorschlagen mal einen Besichtigungstermin (schriftlich) zu machen. Wer weiß, wie es in der Bude mittlerweile aussieht
Steht übrigens auch im Mietvertrag , dass die Vermieter die Wohnung besichtigen dürfen
und danke euch allen !!! Ich halte euch auf dem Laufenden !!
__________________ be carful what you wish for
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