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und " ALLE " anderen VERANTWORTLICHEN Behörden !!! |
12.12.2011 21:33 und " ALLE " anderen VERANTWORTLICHEN Behörden !!! |
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cyrly 
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Herkunft: aus der Großstadt Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: geschieden
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ich bin vollzeit beschäftigt, teilweise auch auf montage - so das ich manchmal nur am wochenende ( fr.ab 13.00h ) zu hause bin, oder mein einsatz ort in der nähe ist und ich dadurch dann abends zu hause bin.nun meine Frage : Welches Amt übernimmt die Betreuungskosten
Mein Sohn benötigt die Betreuungszeit von 16:00h-nächsten MORGEN 7:00h )Das Jugendamt verlangt von mir ich soll KÜNDIGEN !!!!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 12.12.2011 um 21:33 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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MamiJam unregistriert |
Sorry, aber das ist eine komische Frage, die bei mir bissl auf Verständnislosigkeit stößt. Wer Vollzeit arbeitet und dann auch noch auf Montage ist, der sollte kein Amt brauchen, dass die Betreuungskosten übernimmt. Wenn das mit so einem Vollzeitjob nicht bezahlbar ist, dann würde ich auch den Tipp geben zu kündigen!
Bist du Alleinerziehend?
Wenn nein: Wo ist denn der Lebenspartner während der Zeit, wo dein/euer Sohn Betreuung braucht?
Wenn ja: Und hier gehe ich mal nur von mir aus.... mein Kind ist mir zu wichtig, als dass ich es tagelang allein (bzw. bei einer Betreuungsperson) lassen würde. Wenn man sich Kinder anschafft muss man sich solche Fragen vorher stellen oder dann eben Konsequenze ziehen. Und diese Konsequenzen sollten immer zu Gunsten des Kindes gezogen werden! Und ob es so toll für ein Kind ist jede Nacht von den Eltern getrennt zu sein, wenn es auch anders geht wag ich zu bezweifeln!
*MEINE MEINUNG*
EDIT: Hab gerade deinen Vorstellungsthreat gelesen. Was machst du denn in der Zeit mit deinem Hund?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MamiJam: 12.12.2011 23:16.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 12.12.2011 um 23:12 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Frostgräfin


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Du willst mir doch nicht wirklich erzählen das Dein Sohn Betreuung von 16:00 Uhr bis 07:00 benötigt wenn Du auf Montage bist? Auch am Wochenende? Das heißt ja das Du unter Umständen tagelang Dein Kind nicht siehst. Da würde ich mir persönlich überlegen was mir wichtiger ist wenn die Betreuung nicht gesicher ist.
Ich würde da mit meinem AG sprechen und versucheh mit dem eine Lösung zu finden.
Wie machst Du das denn bisher wenn Du auf Montage bist?
Mit 13 (hängt vom Kind ab und von der Reife des Vorpupertierenden) kann ein Kind auch MAL alleine die Nacht verbringen aber auf Dauer ja sicher nicht.
Das einzige was mir einfallen würde ist halt dein Kind zu einer Pflegestelle zu geben in der Zeit oder eine Tagesmutter suchen die ein Kind auch über Nacht betreut, vielleicht nimmt sie den Hund ja gleich mit oder muss sich Dein Sohn dann auch noch alleine um den Hund kümmern, wer geht mit dem Gassi?
Als Frau auf Montage ist auch eher ungewöhnlich darf ich fragen was Du genau machst?
Keine Oma Opa, kein Papa oder ggf. vielleicht ein Freund wo Dein Kind in der Zeit bleiben kann?
Verlangen kann das Amt nicht das Du Deinen Job kündigst ,-)!
Aber stell Dir vor mir hat das Amt gesagt das sie für eine Betreuung für ein Hortkind nicht zuständig sind und ich müsste auch meinen Job kündigen wenn ich für meinen nächstes Jahr 6 jährigen und dann Erstklässler für drei Stunden keine Betreuung finde.
Betreuung ist teuer und privat sowieso.
Betreuungskosten kann man von der Steuer absetzen man kann sich das auch gleich auf die Steuerkarte eintragen lassen oder sie halt beim Jahresausgleich zurückholen teilweise aber ob das auch noch für die Betreuungskosten eines 13jährigen zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist halt nunmal in Deutschland das die Betreuungsproblematik das Jugendamt und Co nicht mehr interessiert sobald die Kinder in die Schule kommen ...!
So zumindest meine Erfahrung.
Aber das gute daran ist wenn man nachweisen kann das man seinen Job kündigt weil man keine Betreuung findet wird man beim Amt nicht gesperrt wenn man ALG beamtragt, so wurde mir das gesagt aber ob das auch für 13jährige gilt weil die Eltern tagelang auf Montage sind, entzieht sich meiner Kenntnis find ich auch sehr ungewöhnlich und bisweilen auch fragwürdig. Dein Kind tut mir irgendwie leid, nur ein Elternteil und dieses ist anscheinend auch noch tagelang weg und das Kind sitzt mit Hund alleine zu Hause. Nun gut.
Drück Dir aber die Daumen im Sinne Deines Kindes (!) das Du eine Lösung findest.
Edit: Wenn Du auf Montage arbeitest und tagelang nicht zu Hause bist, müsste aber das Geld schon stimmen so das ich denke das es sicher auch tragbar wäre das aus eigener Hand zu finanzieren.
Wie lange machst Du das denn schon? Gerade jetzt braucht Dein Sohn doch auch klare Regeln damit er gut durch die Pupertät kommt und nicht auf doofe Ideen kommt und macht was er will.
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Wo Worte fehlen, das Unbeschreibliche zu beschreiben, wo die Augen versagen, das Unabwendbare zu sehen, wo die Hände das Unbegreifliche nicht fassen können, bleibt einzig die Gewissheit, dass Du für immer in in unseren Herzen weiterleben wirst.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Frostgräfin am 13.12.2011 um 20:09 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von Frostgräfin
Aber stell Dir vor mir hat das Amt gesagt das sie für eine Betreuung für ein Hortkind nicht zuständig sind und ich müsste auch meinen Job kündigen wenn ich für meinen nächstes Jahr 6 jährigen und dann Erstklässler für drei Stunden keine Betreuung finde.
Betreuung ist teuer und privat sowieso.
Betreuungskosten kann man von der Steuer absetzen man kann sich das auch gleich auf die Steuerkarte eintragen lassen oder sie halt beim Jahresausgleich zurückholen teilweise aber ob das auch noch für die Betreuungskosten eines 13jährigen zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis.
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Gut zu wissen. Ich wollte nämlich jetzt ab Januar auch einen Antrag auf Hortkosten stellen. Dass man sowas von der Steuer absetzen kann wusste ich bis dato auch noch nicht!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 13.12.2011 um 20:53 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
13.12.2011 21:27 RE: und " ALLE " anderen VERANTWORTLICHEN Behörden !!! |
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cyrly 
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Herkunft: aus der Großstadt Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: geschieden
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eine Antwort auf alle gestellten fragen von euch!
also ! mein sohn ist 13 Jahre ! und " JA " er braucht ab 16.00h eine Betreuung - bis zum nächsten morgen !( wenn ich ihn alleine lassen würde über nacht dann würde ich meine aufsichtspflich verletzen - nur mal so neben bei !!!!)
Die AG ...sagte zu mir : " das die für so etwas nicht zuständig sind "
z.zt.ist mein Sohn bei seinen Betreuer, den mir das Jugendamt nach dem Jugendhilfegesetz gestellt hat- nachdem uns der Kindsvater ( was mit ihm abgesprochen war - sonst hätte ich diesen job damals erst gar nicht angenommen ) hängen gelassen hat.
Jugendamt zaht aber keine Betreuungskosten für Übernachtung !!!
Der Hund wurde bei einer Bekannten auf dem Bauernhof untergebracht.
Ein sehr Altertümliches denken!!! Ja richtig...Frau kann auch das was Mann kann! nur, bin ich Einrichtungsassistentin.
Nein- Großeltenr Tod so wie Urgroßeltern! Keine Geschwister- Tanten wohnen verstreut in Deutschland. " JA !!! auch das gibt es ich bin alleine- KEIN MANN an meiner Seite!!!
Ein Hort gibt es nicht - jedenfalls nicht da wo ich wohne !Denn ich wohne auf ein Dorf!!!
( soll ich jetzt noch Umziehen??? nur weil wir im Deutschen Rechtssystem einen FETTEN Fehler haben???
Natürlich ist Btreuung Teuer ! z.zt. zahle ich 560,- € !!!Monatlich !!!
Bis zum Vollendeten 13 Lebensjahr ist dies von der Steuerabsetzbar!!! UND WAS IST BITTE DANN????Und genau um diese Frage geht es !!!!
Das Oberlandesgericht Celle sagte zu mir Wort - Wörtlich !Ab dem 12 Lebensjahr muss eine Mutter einen Vollzeitjob annehmen!!!- wenn diese nicht vom Amt leben möchte!
Wohnung , Versicherungen, Auto usw. wie soll das denn bitte von einen Vollzeitjob und erst recht von einem Teilzeitjob bezahlt werden???
Hallo!!!! Hier ist eine Lücke im Rechtssystem!!!!wieso sind diese kosten denn nur bis zum 13 lebensjahr absetzbar???mit sicherheit stehe ich nicht alleine mit diesem problem da. wenn ich nicht vom amt leben möchte - dann geh ich arbeiten! um unter anderem auch meinem sohn zu zeigen das man arbeiten muss um geld zu verdienen.
Ich möchte nur Gerechtigkeit für alle die Hilfe brauchen!!!
Ferner weiß mit sicherheit keiner das man beim Jugendamt einen Antrag auf Jugendhilfe stellen kann !!! Die unterstützen alle !!! ( eine Nanny auch )
von 13.00h - 16.00h betreuung für das kind ...damit mama arbeiten kann ;-) die kosten trägt der Landkreis od die Stadt.glatte 320 € im monat- hausaufgaben, essen, kino usw. sind im angebot.
Mein Tipp: wer länger arbeiten möchte ....oben war vorerst die lösung!
Macht euch mal gedanken darüber wenn eure kids so alt sind wie meiner jetzt!!!
wie alt seit ihr dann ? reicht der verdienst um normal ohne chicki micki leben zu können?
oder bleibt ihr dann immer auf den gering minimum stehen? und lebt vom amt???? vom wohngeld usw???
ganz ehrlich ...ich will das nicht!!!
und wenn ihr nun meint ich sei eine schlechte mutter!!! dann meint " IHR " das!!! nur mein sohn- und sein betreuer sehen es anders!!!
Ferner: Ich bin jeden freitag ab 12.00h zu hause und sitze über gekochten essen mit meinem sohn um 13.00h in der küche und erzählen, lachen mind. 2 std.
ach ja....5 jahr mach ich diesen job schon! Kindsvater hat uns vor 1 1/2 jahren hängen gelassen.
Gesetze/ Rechte gibt es genug in Deutschland aber leider zu wenig für Alleinerziehende!!!
Ein Hoch auf Holland, Schweden und Belgien die es weit aus besser und freundlicher geregelt haben !!!!
darüber denkt mal bitte nach ...bevor ihr mich hier so teiweise so angreift....!!!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 13.12.2011 um 21:27 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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cyrly 
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Herkunft: aus der Großstadt Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: geschieden
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| Zitat: |
Original von MamiJam
| Zitat: |
Original von Frostgräfin
Aber stell Dir vor mir hat das Amt gesagt das sie für eine Betreuung für ein Hortkind nicht zuständig sind und ich müsste auch meinen Job kündigen wenn ich für meinen nächstes Jahr 6 jährigen und dann Erstklässler für drei Stunden keine Betreuung finde.
Betreuung ist teuer und privat sowieso.
Betreuungskosten kann man von der Steuer absetzen man kann sich das auch gleich auf die Steuerkarte eintragen lassen oder sie halt beim Jahresausgleich zurückholen teilweise aber ob das auch noch für die Betreuungskosten eines 13jährigen zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis.
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Gut zu wissen. Ich wollte nämlich jetzt ab Januar auch einen Antrag auf Hortkosten stellen. Dass man sowas von der Steuer absetzen kann wusste ich bis dato auch noch nicht! |
@ mamijami: geh zum jugendamt und stell dort einen antrag nach dem jugendhilfegestz !!!
denn dann hast du keine ausgaben!!!
lies meine 2 ausage hier !!!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 13.12.2011 um 21:32 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Frostgräfin


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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| Zitat: |
Original von cyrly
| Zitat: |
Original von MamiJam
| Zitat: |
Original von Frostgräfin
Aber stell Dir vor mir hat das Amt gesagt das sie für eine Betreuung für ein Hortkind nicht zuständig sind und ich müsste auch meinen Job kündigen wenn ich für meinen nächstes Jahr 6 jährigen und dann Erstklässler für drei Stunden keine Betreuung finde.
Betreuung ist teuer und privat sowieso.
Betreuungskosten kann man von der Steuer absetzen man kann sich das auch gleich auf die Steuerkarte eintragen lassen oder sie halt beim Jahresausgleich zurückholen teilweise aber ob das auch noch für die Betreuungskosten eines 13jährigen zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis.
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Gut zu wissen. Ich wollte nämlich jetzt ab Januar auch einen Antrag auf Hortkosten stellen. Dass man sowas von der Steuer absetzen kann wusste ich bis dato auch noch nicht! |
@ mamijami: geh zum jugendamt und stell dort einen antrag nach dem jugendhilfegestz !!!
denn dann hast du keine ausgaben!!!
lies meine 2 ausage hier !!! |
| Zitat: |
Damit gilt vereinfachend ab dem Steuerjahr 2012 (Veranlagungszeitraum) für die Kosten der Kinderbetreuung:
Betreuungskosten werden generell für Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr (und ggf. länger bei Behinderung) berücksichtigt. Absetzbar nur noch als Sonderausgaben und zum Beispiel nicht mehr als Werbungskosten Die Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand und damit den Verhältnissen bei den Eltern entfällt |
quelle
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Wo Worte fehlen, das Unbeschreibliche zu beschreiben, wo die Augen versagen, das Unabwendbare zu sehen, wo die Hände das Unbegreifliche nicht fassen können, bleibt einzig die Gewissheit, dass Du für immer in in unseren Herzen weiterleben wirst.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Frostgräfin am 13.12.2011 um 22:10 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
23.12.2011 13:23 Entscheidung : Betreuungskosten |
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cyrly 
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Herkunft: aus der Großstadt Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: geschieden
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...nach euren ( für mich ) teilweise unerständlichen antworten - ( teilweise auch mit vorwürfen ) möchte ich Euch Heute nun das Ergebnis bekannt geben - zum o.g. thema ... weil ich nicht einsah - das ARGE - aber auch Jugendamt so über Alleinerziehende - Menschen Urteilte. Das war mir schlicht weg zu einfach !!!
Habe mich ausführlich und direkt mit allen Verantwortlichen (auch oberste Stelle von den Sachbearbeiter/innen) Unterhalten - war sogar beim Anwalt um mich Beraten zu lassen.
- in meinem fall tritt hier das KIFÖG und das Jugendhilfegesetz ein
( jedes Kind hat darauf anspruch ....) man muss es nur wissen !!!
- auch wenn ich in einer Lebensgemeinschaft lebe, hat dieser in der Rechtsform, nichts mit meinem Kind zu tun!
= er ist nicht Verantwortlich für ihn !
= erst bei einer Heirat - so sieht es das gesetz !!!
- also liegt die Organisation,Planung ect bei mir !
- nach Beschluss vom Oberlandesgericht Celle heißt es - das eine Alleinerziehende Mutter bei einem Kind mit dem Alter von 13 Jahren Vollzeit arbeiten gehen MUSS - um deren Lebensunterhalt zu verdienen !
-es ist richtig das man die Betreuungskosten am Jahresende absetzen kann !
= aber nur bis zum 14 Lebensjahr !!! und dann ? ( lücke im deutschen Gesetz )
--- und da tritt das KIFÖG und das Jugendhilfegesetz ein !!!!
Meine Betreuungskosten ( beziehen sich auf die Übernachtungsbetreung ) werden von der Stadt - Landkreis unter dem Punkt Jugendhilfe - ÜBERNOMMEN !!!
Begründung :
da ich alle Punkte gewissenhaft erfüllt habe- Vollzeitjob, Organisation,Planung ( was mein Sohn betrifft ) mich der Verantwortung nicht entzogen habe- ihn auch nicht über Nacht alleine gelassen habe ( denn dann hätte ich meine Aufsichtspflicht verletzt ) musste man mir meine Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten BEWILLIGEN !!!
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und wenn man jetzt meint das ich in meinem job so viel verdiene - dann vergesst bitte nicht das man die Ausgaben gegen die Einnahmen stellen muss !!! Einkommen - Miete - Auto usw.
...ich sage nur Selbstbehalt...auch der zählt bei Alleinerziehenden MÜTTIS genauso wie bei den PAPPIS !
-- ferner, wenn eine Frau meint sie kann nicht arbeiten gehen - weil sie ein kind hat...
sorry...aber diese Aussage ist für mich Unverständlich !!!!
man kann - man muss es nur wollen !!!
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euch frohe Weihnachten und einen guten rutsch ins neue jahr!!!
WIR WERDEN ES HABEN und freuen uns riesig drauf .....
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von cyrly am 23.12.2011 um 13:23 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
23.12.2011 13:40 RE: Entscheidung : Betreuungskosten |
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ichbins 
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Herkunft: München Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
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Ich weiß jetzt zwar nicht um was es genau geht, weil ich mir den anderen Thread nicht durchgelesen habe, aber - da auch ich Alleinerziehend bin und in Vollzeit arbeite - und mein Sohn durch eine Tagesmutti ganztägig betreut wird (die Kosten für die Tagesmutti werden vom JuAmt in keinster Weise unterstützt) - beide Daumen hoch für Dein Engagement
. Ausserdem finde ich es gut zu erfahren, dass es so etwas gibt und auch unterstützt wird.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von ichbins am 23.12.2011 um 13:40 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Frostgräfin


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Huhu, ich war so frei und habe beide Beiträge mal zusammengeüfügt, da sie ja in direktem Zusammenhang stehen. Schön das Du Erfolg hattest.
Was ich PERSÖNLICH, allerdings immer sehr schön finde ist, wenn man nur ein Ausrufezeichen und so benutzt, alles andere erscheint und wirkt unter Umständen ein wenig agressiv, ist nicht bös gemeint.
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Wo Worte fehlen, das Unbeschreibliche zu beschreiben, wo die Augen versagen, das Unabwendbare zu sehen, wo die Hände das Unbegreifliche nicht fassen können, bleibt einzig die Gewissheit, dass Du für immer in in unseren Herzen weiterleben wirst.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Frostgräfin am 23.12.2011 um 15:33 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
26.12.2011 17:17 RE: und " ALLE " anderen VERANTWORTLICHEN Behörden !!! |
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jens65

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| Rang: schaut sich noch um |
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Herkunft: Minden Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: in Trennung
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Ich melde mich hier auch mal zu wort...was ich in den threats so gelesen habe deckt sich mit meinen gemachten Erfahrungen...Ämter fragen ist fast aussichtslos....hilfe bekommt man nur wenn ein Anwalt mit kommt...leider...aber das ist Deutschland....wir werden als alleinerziehende dazu verdonnert hartz 4 Empfänger zu werden...mir hatte man bei Jugendamt ähnliches gesagt ..habe dann dankend auf die hilfe verzichtet,,,
Cyrly..ich ziehe meinen Hut vor dir...
...machst das großartig und bist eine tolle Mutter...weiter so..trotz aller Hürden die dir im Weg liegen
Ich arbeite auch Vollzeit und habe 2 Kiddies...doch sie sind mit der Situation schnell klar gekommen und wir 3 sind ein Team...
Aber dein Einsatz hat mich dazu bewogen auch nochmal zum Amt zu gehen und diesmal werde ich wohl direkter werden...danke dir dafür
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von jens65 am 26.12.2011 um 17:17 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
27.12.2011 09:06 RE: und " ALLE " anderen VERANTWORTLICHEN Behörden !!! |
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ichbins 
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Herkunft: München Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
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Ich habe jetzt - weil ich leicht verunsichert bin/war - bei dem für mich zuständen JuAmt Landkreis München nochmals nachgeschaut und folgendes gefunden:
"Kinderbetreuung: Elternbeiträge und Kostenübernahme durch das Jugendamt
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege werden i.d.R. Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Je nach Bundesland gelten für die Kostenübernahme und deren Voraussetzungen spezifische Regelungen. Der Kreis, die Stadt oder die Gemeinde legen die Höhe des Tagesbetreuungs- bzw. Pflegegeldes fest, nach der sich eine etwaige Kostenübernahme richtet. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang. Im Bedarfsfall können sie vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.
Für die Kostenübernahme der Kindertagespflege bestehen jedoch bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören, dass die Tagespflege geeignet und für das Kind erforderlich ist. Ebenso muss das Jugendamt die Tagespflegeperson vermittelt haben oder bei einer Privatvermittlung eine Eignung und Erforderlichkeit festgestellt haben."
Fazit: Ich krieg nix bezuschusst!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von ichbins am 27.12.2011 um 09:06 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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