|
 |
Sorgerecht trotz Umzug ins Ausland? |
 |
Google
 |
|
|
|
|
|
Kalli


|
|
|
|
Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
|
|
|
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das automatisch passiert.
Ich finde aber nur Beispiele, in denen die mutter mit den kindern ins Ausland ziehen möchte.
Das Sorgerecht könnte man meiner (laienhaften) Meinung nach aber auch aussen vor lassen.
Viel wichtiger würde ich finden, dass Du das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht für die kinder hast.
Nur weiss ich nicht mal, ob das rechtlich voneinander getrennt sein kann, oder ein "Posten" in der rechtsprechung ist.
Wenn er ins ausland geht, wird er seine kinder dann wohl auch entsprechend selten sehen können/wollen.
Dann kann er doch eigentlich auch drauf verzichten, oder?
also aufs Sorgerecht.
Oder wird das wieder nur so ne Aktion, um Dir ans Bein zu pinkeln?
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 14.09.2011 um 17:17 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Kalli


|
|
|
|
Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
|
|
|
| Zitat: |
Original von Steffix
Er hat zumindest von seiner Mum erzählt bekommen, das er die Kinder quasi auch von jetzt auf gleich zu sich nehmen kann und ich nichts dagegen tun kann. |
Und DAS ist falsch. Er kann die Kinder nicht ohne Deine einwilligung ins Ausland mitnehmen.
Da brauchst Du Dir keine sorgen drum zu machen.
Genauso kannst Du sie momentan nicht ohne seine Einwilligung ausser Landes schaffen...
Dass er das Sorgerecht verliert, kann ich mir schon denken. aber nicht, dass das automatisch geht.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 14.09.2011 um 18:09 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
nate


|
|
|
|
Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
|
|
|
Nur weil er ins Ausland zieht, verliert Dein Ex nicht automatisch das Sorgerecht - warum auch. Die Kinder kann er natürlich nicht einfach mitnehmen. Er kann Urlaub mit den Kindern im Ausland machen - auch ohne Dein Einverständnis - aber das war es dann auch schon.
Lass Dir vor Gericht das Aufenthalsbestimmungsrecht für die Kinder zusprechen. Du hast gute Karten, da die Kinder seit der Trennung bei Dir leben. Aber wie gesagt, dass Sorgerecht wird er dennoch weiter behalten. Ausland heisst ja nicht, dass er sich nicht weiter um die Kinder kümmern kann. Im übrigen finde ich es gut, wenn er wirklich wegen der Arbeit umzieht - kenne so einige, die ins angrenzende Ausland gezogen sind um arbeiten gehen zu können
__________________ Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos!

Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von nate am 14.09.2011 um 19:02 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Finja


|
|
|
|
Herkunft: Hessen Anzahl der Kinder: 3 Familienstand: ledig/Single
|
|
|
| Zitat: |
Original von nate
Ausland heisst ja nicht, dass er sich nicht weiter um die Kinder kümmern kann. |
Und davon ab, kann man(n) sich auch nicht kümmern, trotz Sorgerecht.
Das Umgangs- und das Sorgerecht haben nichts (oder wenig) miteinander zu tun.
Du musst ihm dann eben nur die Sachen zuschicken, die er unterschreiben muss und
er schickt sie dir dann eben unterschrieben wieder zurück.
Sollte ein Termin anstehen, an dem beide sorgeberechtigte Elternteile teilnehmen müssen,
muss er eben zu euch kommen und den Termin wahrnehmen.
Sollte er sich weigern bestimmte Sachen zu unterschreiben, kannst du die Unterschriften
nach einer bestimmten Warte- und Erinnerungszeit vom Gericht ersetzen lassen.
Aber auch dann wird ihm nicht so ruck-zuck sein Sorgerecht entzogen.
__________________
Ab jetzt wird alles anders, ab jetzt wird alles neu. Ich weiß genau ich kann das und werd es nicht bereu´n
Revolverheld- Alles anders
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Finja: 14.09.2011 19:41.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Finja am 14.09.2011 um 19:41 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
|
 |
|