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Erbe - Anteil |
05.04.2011 15:25 Erbe - Anteil |
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woelffchen


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Herkunft: NRW Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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am Wochenende hat mein Vater angerufen und mir gesagt, daß er im kommenden Monat seine Lebensgefährtin (14 Jahre zusammen) heiraten wird.
Kurz zur Vorgeschichte:
Meine ELtern sind seit 1988 geschieden, meine Mutter hat eine Verzichtserklärung unterschrieben und ich bin Einzelkind
Die Lebensgefährtin ist eine Mutter von 2 jungen Männern und ich habe das Gefühl, daß sie meinen Vater "manipuliert".
Seitdem die beiden zusammen sind, sucht mein Vater nicht mehr so sehr den Kontakt mit mir. Sie hebt ihre Jungs (wohnen beide auch weiter weg, wie ich)hervor und macht einen auf tolle Familie.
Das Geld, welchs sie verdient legt sie an die Seite und lebt von dem Geld meines Vaters (hab keine Beweise, aber ihr Verhalten schließt darauf). Sie scheint mir so gut wie nix zu gönnen *woelffchendieStieftochterwieimMärchenist*
So, und jetzt wollen die beiden Heiraten.
Versteht mich jetzt nicht falsch. Mein Papa soll glücklich werden mit der Person, die er liebt.
Und ich bin auch nicht so extrem hinter dem Geld /Erbe her, welches ich vllt irgendwann mal von meinem Papa bekomme.
Aber ich hab keinen Bock, daß SIE sich alles unter den Nagel reißt.
Es geht hier nicht im paar tausend Euro, sondern, die Summe könnte schon 6stellig sein
. Lieber gäbe ich es einer wohltätigen Einrichtung, als es ihr in ihren gierigen Hals zu stecken
Wie ist das jetzt mit dem Erbteil, falls meinem Papa irgendwann was zustößt und kein Testament vorliegt?
Bekomme ich dann "nur" einen Pflichtanteil, und die größte Summe bekommt sie?Wird sie wie "meine Mutter im Normalfall" bedacht? Bekommen ihre Kinder auch etwas von dem Erbe ab?
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ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein wie andere mich haben wollen
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von woelffchen am 05.04.2011 um 15:25 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Ihre Kinder sind nicht Erbberechtigt, zumindest nicht bei deinem Vater da er sie ja nicht adoptiert hat.
Was den Rest angeht da kann es schon schwieriger werden.
Sollte kein Testament exestieren kann es durchaus dazu kommen das dich deine "Stiefmutter" nur mit dem Pflichtteil abspeisen brauch.
Achso, deine Mutter ist auch nicht mehr Erbberechtigt, da die beiden geschieden sind.
Hier die rechtliche Seite des ganzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Also ich bin kein Experte. Ich war damals der "Pflegebeauftragte" beider Eltern. Vom Amtsgericht "berufen". Früher hätte man das "Vormund" genannt.
Bei meinen Eltern war es so, dass sie ein gemeinsames Testament hatten.
Normal läuft es so, dass der Ehepartner ALLES erbt. Die leiblichen kinder allerdings können auf ihren Pflichtteil bestehen. Ich wusste auch schon mal, wie sich dieser Pflichtteil aus der Erbsumme berechnet.
Aber das weiss ich leider nicht mehr.
Denn meine Eltern hatten im Testament verankert, dass Derjenige, der im Todesfalle des einen Elternteils auf sein Erbe besteht, dann beim Ableben des anderen auch nur seinen Pflichttil bekommt.
Dass die geschiedene Ehefrau noch einen Erbanspruch hat, kann ich mir nicht vorstellen.
Aber das ist auch für mich sehr interessant und eine Sache, die ich Donnerstag bei meinem Anwalt ansprechen werde.
Da hab ich Termin.
Hmmm... ich bin mir nicht sicher, aber normal erbt die Ehefrau alles, Du könntest aber auf Deinen Pflichtteil bestehen.
Was ich wohl an Deiner Stelle auch machen würde. Denn sonst kannst Du Dich bei ihrem Ableben mit Deinen Stiefgeschwistern ums Erbe kloppen.
Falls dann überhaupt noch was zum Erben da ist...
Aber einen Pflichtteil kannst Du immer verlangen.
Soweit ich das weiss....
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Wenn ich das noch richtig weiss, dann ist der Pflichtteil die Hälfte vom normalen Teil.
Hier hättern wir es also mit 4 Pateien zu tun. Woelffchen, Stiefmutter und zwei Stiefgeschwister.
also 25% und davon die Hälfte.
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Jetzt versuch ich es mal zu interpretieren:
Je nach Güterstand während der Ehe und ob die Ehe bei dem dahinscheiden noch besteht (keine Scheidung eingereicht) gilt folgendes:
Ihre Kinder erben vom Stiefvater nichts (da nicht adoptiert nicht erbberechtigt)
Grundsätzlich:
Sind Kinder des Erblassers da (in diesem Fall Woelfchen) bekommt die Ehefrau 25 % des Nachlasses (Erbe) Woelfchen 75 %
Folgende Korrigierungen durch den Güterstand gibt es:
Gütertrennung:
Ehefrau und Erbberechtigte Kinder des Erblasser teilen das Erbe zu gleichen Teilen
Also in diesem Fall 50 % - 50 %
Zugewinngemeinschaft:
Wie Gütertrennung
Gütergemeinschaft:
Da hier unterstellt wird das den Eheleuten das Vermögen gemeinsam gehört (also dem überlebenden Ehepartner eh zur hälfte) Erbt der Ehepartner 25 %.
Heißt, das Gesamtvermögen wird erstmal durch 2 geteilt. Davon bekommt der Ehepartner dann 25 % und die Kinder 75 %.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Cleopatra am 05.04.2011 um 19:33 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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MamiJam unregistriert |
Ein sehr heikles und schwieriges Thema.
Bei uns ist es ähnlich.... meine Eltern sind geschieden.
Vater hat eine neue Freundin und auch diese hat 3 Kinder. Zu Familienfesten, Weihnachten, Geburtstagen etc. wird IHRE Familie immer eingeladen.... mein Bruder und ich sind immer außen vor, weil mein Vater wohl auch weiß, was wir von dieser Dame halten. Sie hat ein Haus gebaut, da war sie mit einem Maurer zusammen. Dann war sie mit einem von Heim&Haus zusammen, der ihr die Fenster eingebaut hat und nun braucht sie jemanden, der ihre Rente absichert.... ja, ich weiß, so sollte man das nicht sehen, aber auch Fremde Leute, mit denen ich nichts zu tun habe und die SIE besser kennen sagen das Gleiche. Und meine Großeltern haben auch ein Problem mit der Frau, weil mein Vater alles Geld in IHR Haus steckt und das Haus, in dem meine Großeltern noch leben und das sie meinem Vater bereits überschrieben haben verkommen lässt!
Von Hochzeit ist allerdings (noch) keine Rede.... hoffentlich bleibts auch dabei!
Finda aber gut, dass sowas mal hier angesprochen wird.... da kann man sich mal ein Bild machen, "was ist wenn..."
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 05.04.2011 um 21:19 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
18.04.2011 13:11 RE: Erbe - Anteil |
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Regina1972 unregistriert |
Also im sehr komplexen Erbrecht ist es in deinem Fall wohl auf jeden Fall kein Fehler einen Experten zu Rate zu ziehen.
Denn wenns um Geld geht, sind solche Fehler gebenenfalls unwiderruflich.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Regina1972 am 18.04.2011 um 13:11 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Mia


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Thema durch Mia am 12.06.2011
und in Rückblick alter Themen
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