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Zum Ende der Seite springen Ist der Führerschein eigendlich rechtsgültig, wenn eine bekannte Eppelepsie verschwiegen wurde?
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28.03.2011 18:07 Ist der Führerschein eigendlich rechtsgültig, wenn eine bekannte Eppelepsie verschwiegen wurde? Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
conny   Zeige conny auf Karte conny ist weiblich

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Habt ihr ne Ahnung?

Habe neben dem anderen Kram, habe ich erfahren, daß mein Ex damals als er den Führerschein gemacht hat, seine Epelepsie verschwiegen hat.

Wie lange der letzte Anfall her war, vor dem Führerschein kann ich leider nicht sagen.

Im Netz konnte ich viel finden, aber nicht ob der Führerschein überhaupt rechtgültig ist.

weiß dasss jemand?

lg conny

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http://www.itratos.de

28.03.2011 19:41 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
Frostgräfin   Zeige Frostgräfin auf Karte Frostgräfin ist weiblich

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eine meiner Freundinnen hat Epelepsie, sie musst damals Ihren Führenschein abgeben und darf kein Auto fahren nie wieder.

Aber wo kein Kläger da auch kein Richter, wenn keiner davon weiß.
Eigentlich darf ein Epeleptiker doch gar nicht zum Führerschein zugelassen werden.
Vom logischer her dürfte die Fahrerlaubnis hinfällig sein weil er sie ja unter falschen Tatsachen
bekommen hat, allerdings wie willst Du das beweisen?

Allerings ist das bei meiner Freundin Ewigkeiten her, ob sich da was geändert hat, keine Ahnung.

Erkundige Dich doch einfach mal beim zuständigen Amt, die müssten das ja wissen.

Aber was bringt es Dir? Oder fährst Du jetzt eine persönliche Rache gegen Deinen EX?
Klar sollte er als Epeleptiker kein Auto fahren aber ich finds echt grenzwertig das Du Dich ausgerechnet JETZT dafür interessierst ...!

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Wo Worte fehlen, 
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wo die Augen versagen, 
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wo die Hände das Unbegreifliche nicht fassen können, 
bleibt einzig die Gewissheit, 
dass Du für immer in in unseren Herzen weiterleben wirst. 

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28.03.2011 19:57 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
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Mit Rache hat dass eher weniger zu tun...

Es passt nur einiges bei ihm nicht zusammen...

bei welchem amt?

lg conny

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28.03.2011 21:43 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
Joody
unregistriert
hab dazu eine seite gefunden, vielleicht was interessantes bei für dich : Neue Leitlinien zur Fahreignung und Fahrsicherheit bei Epilepsie mit dem thema hab ich mich sonst noch nicht beschäftigt, mein sohn (4 jahre) hat zwar auch Epilepsie, aber der führerschein ist bei uns ja noch bissel weiter hin zwinkern

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Joody: 28.03.2011 21:49.

 
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28.03.2011 22:11 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
anyu
unregistriert
Hab da auch was gefunden. Schau mal

http://www.epilepsie-netz.de/155/Epileps...ehrerschein.htm
 
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28.03.2011 22:33 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
conny   Zeige conny auf Karte conny ist weiblich

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Zitat:
Original von Frostgräfin

Klar sollte er als Epeleptiker kein Auto fahren aber ich finds echt grenzwertig das Du Dich ausgerechnet JETZT dafür interessierst ...!


könnte daran liegen, dass der herr auf die idee kam, er könnte ja im sommer sein kind mit dem Roller abholen,

was mir sehr seltsam erscheint:

wenn man beim jobcenter ein Gutachten vorlegt, dass man Maschinen nicht bedienen darf, weil die Anfälle jederzeit wieder auftreten können, darf man doch auch keine Kraftfahrzeuge führen und schon gar nicht mit nem kind darauf.

oder liege ich da so falsch?

lg conny

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28.03.2011 22:41 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
anyu
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Da würde ich mnein Kind aber nicht mitgeben,sorry.
 
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28.03.2011 22:51 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
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Zitat:
Original von anyu
Da würde ich mnein Kind aber nicht mitgeben,sorry.


hab ich auch nicht vor...

dabei ist mir das halt aufgefallen und dann hab ich gestern ne alte bekannte gefragt, ob er das überhaupt damals angegeben hatte.

lg conny

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29.03.2011 07:22 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen
Wolke Wolke ist weiblich

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ich finde schon, dass du nachfragen solltest.
Wenn ein Unfall aufgrund seiner Krankheit passiert und dein Kind dabei ist, wirst du dir das nie verzeihen unglücklich

das hat mit grenzwertig gar nichts zu tun , sonder mit Fürsorgepflicht.

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