Unterhaltsvorschuss |
31.01.2011 00:52 Unterhaltsvorschuss |
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Mausi77


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Herkunft: Erligheim Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: Lebensgemeinschaft
Meine Ebay Auktionen:
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Jetzt hab ich mal eine frage...
Den Unterhaltsvorschuss gibt es ja nur eine bestimmte zeit (72 monate lang).
Nach dieser Zeit, gibt es denn da noch andere möglichkeiten wegs Unterhalt?
Kann mir da jemand einen Tipp gepen
*danke schonmal*
__________________ Immer nach der Sternen greifen, aber die Füße auf dem Boden behalten.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Mausi77 am 31.01.2011 um 00:52 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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glücksklee

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Herkunft: Radeberg Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
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Watten, biste schon wieder alleine?Nee,wa?
Tja, danach gibts nur die Möglichkeit, aufs Sozialamt zu gehen,denke ich mal...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von glücksklee: 31.01.2011 06:37.
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Joody unregistriert |
guuuute frage, bin in der selben situation! 72 monate (von geburt an) Unterhalt für meine Grosse bekommen, zwischenzeitig eine Anwältin aufgesucht, aber die hat nichts zu standen bekommen.
hat mich letztendlich immer abwimmeln lassen, das sie sich melden würde, wenn was neues ist. hätte wohl bis heute warten müssen! hab dann die beistandschaft wieder beim jugendamt beantragt, aber gelder fliessen nicht. würde ich nicht unterstützend hartz4 bekommen, dann müsste ich jetzt immer noch alleine für meine tochter aufkommen. der gute hat nun auch eine herabsetzung beantragt, heißt er ist selbstständig, ist aber wohl unter seinem selbstbehalt und kann für seine mittlerweile 3 kinder nicht aufkommen.
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Wenn der UV ausläuft hast Du die möglichkeit den Vater schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort aufzufordern, den Regelunterhalt pünktlich zum 1. eines jeden Monats auf Dein Konto (Bankverbindung nicht vergessen) zu zahlen und zwar ab sofort.
Ebenfalls kannst Du ihm mitteilen, dass Du widrigenfalls eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen wirst.
Die Alternative ist: ALG2 beantragen, wenn es so nicht reicht.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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Mausi77


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Herkunft: Erligheim Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: Lebensgemeinschaft
Meine Ebay Auktionen:
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| Zitat: |
Original von Joody
hab dann die beistandschaft wieder beim jugendamt beantragt, aber gelder fliessen nicht.
, heißt er ist selbstständig, ist aber wohl unter seinem selbstbehalt und kann für seine mittlerweile 3 kinder nicht aufkommen. |
Ja, so ist es bei mir eigentlich auch.
Er wollte/konnte damals keinen Unterhalt zahlen und dann hatte ich die beistandschaft beim Jugendamt.
Dann eben kam der UV, jetzte ebenletzte Woche per Einschreiben kam der Brief das es den UV eben nicht mehr gibt.
Er ist (soweit ich weiß) Selbstständig (wie das JA mal mitteilte) und kannn bzw. muss erstmal für sein Kind aus 1. Ehe zahlen danach kommen die anderen dran. Und wenn das Geld anscheinend nichtr eicht gehe ich/meine kleine leer aus.
Was ist denn das bitte für ein Land hier.... (ok, manchmal auch die Menschen die man denkt einem was gutes zu tun und hinterher hat man nur ärger)
__________________ Immer nach der Sternen greifen, aber die Füße auf dem Boden behalten.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Mausi77 am 31.01.2011 um 22:18 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Joody unregistriert |
| Zitat: |
Original von Mausi77
| Zitat: |
Original von Joody
hab dann die beistandschaft wieder beim jugendamt beantragt, aber gelder fliessen nicht.
, heißt er ist selbstständig, ist aber wohl unter seinem selbstbehalt und kann für seine mittlerweile 3 kinder nicht aufkommen. |
Ja, so ist es bei mir eigentlich auch.
Er wollte/konnte damals keinen Unterhalt zahlen und dann hatte ich die beistandschaft beim Jugendamt.
Dann eben kam der UV, jetzte ebenletzte Woche per Einschreiben kam der Brief das es den UV eben nicht mehr gibt.
Er ist (soweit ich weiß) Selbstständig (wie das JA mal mitteilte) und kannn bzw. muss erstmal für sein Kind aus 1. Ehe zahlen danach kommen die anderen dran. Und wenn das Geld anscheinend nichtr eicht gehe ich/meine kleine leer aus.
Was ist denn das bitte für ein Land hier.... (ok, manchmal auch die Menschen die man denkt einem was gutes zu tun und hinterher hat man nur ärger) |
so ist das leider. richtig ungerecht wirds dann wenn man einen neuen lebenspartner hat. der darf dann für das kind aufkommen, weil man dann kein anderes geld (hartz4 oder was auch immer) beantragen kann, wenn beide zusammen gut verdienen. so war es bei mir. mein damaliger lebenspartner musste meine tochter unterhalten, klar hat er gerne gemacht keine frage. aber dann sollte er dann bitte auch das halbe kind auf seine lohnsteuerkarte bekommen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Joody am 31.01.2011 um 22:47 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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| Zitat: |
Original von Joody
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Original von Mausi77
| Zitat: |
Original von Joody
hab dann die beistandschaft wieder beim jugendamt beantragt, aber gelder fliessen nicht.
, heißt er ist selbstständig, ist aber wohl unter seinem selbstbehalt und kann für seine mittlerweile 3 kinder nicht aufkommen. |
Ja, so ist es bei mir eigentlich auch.
Er wollte/konnte damals keinen Unterhalt zahlen und dann hatte ich die beistandschaft beim Jugendamt.
Dann eben kam der UV, jetzte ebenletzte Woche per Einschreiben kam der Brief das es den UV eben nicht mehr gibt.
Er ist (soweit ich weiß) Selbstständig (wie das JA mal mitteilte) und kannn bzw. muss erstmal für sein Kind aus 1. Ehe zahlen danach kommen die anderen dran. Und wenn das Geld anscheinend nichtr eicht gehe ich/meine kleine leer aus.
Was ist denn das bitte für ein Land hier.... (ok, manchmal auch die Menschen die man denkt einem was gutes zu tun und hinterher hat man nur ärger) |
so ist das leider. richtig ungerecht wirds dann wenn man einen neuen lebenspartner hat. der darf dann für das kind aufkommen, weil man dann kein anderes geld (hartz4 oder was auch immer) beantragen kann, wenn beide zusammen gut verdienen. so war es bei mir. mein damaliger lebenspartner musste meine tochter unterhalten, klar hat er gerne gemacht keine frage. aber dann sollte er dann bitte auch das halbe kind auf seine lohnsteuerkarte bekommen. |
Wenn beide zusammen gut verdienen ist das korrekt. Bei uns ist es so das wir trotzdem ALG2 beantragt haben und mein neuer Partner Nicht für die Kinder aufkommen muss.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 01.02.2011 um 06:36 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Finja


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Herkunft: Hessen Anzahl der Kinder: 3 Familienstand: ledig/Single
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Original von Mausi77
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Original von Joody
hab dann die beistandschaft wieder beim jugendamt beantragt, aber gelder fliessen nicht.
, heißt er ist selbstständig, ist aber wohl unter seinem selbstbehalt und kann für seine mittlerweile 3 kinder nicht aufkommen. |
. muss erstmal für sein Kind aus 1. Ehe zahlen danach kommen die anderen dran. Und wenn das Geld anscheinend nichtr eicht gehe ich/meine kleine leer aus.
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Das ist aber auch nicht richtig.
Alle Kinder sind gleichgestellt.
Das heißt: Er hat einen Betrag X über vom Gehalt, der für Unterhalt drauf geht, gehen wir mal von 300 Euro aus.
Dann wird nicht alles fürs erste Kind bezahlt, sondern pro Kind (er hat zwei?) 150 Euro.
Auch wenn die einzelnen Kinder dann weniger bekommen, aber sie bekommen dann wenigstens Unterhalt.
Das eins bekommt und eins nicht, gibt es nicht mehr. Da würde ich mich mal kundig machen. Das darf so nicht sein.
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Ab jetzt wird alles anders, ab jetzt wird alles neu. Ich weiß genau ich kann das und werd es nicht bereu´n
Revolverheld- Alles anders
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Finja am 01.02.2011 um 07:24 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Joody unregistriert |
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Original von Steffix
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Original von Joody
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Original von Mausi77
| Zitat: |
Original von Joody
hab dann die beistandschaft wieder beim jugendamt beantragt, aber gelder fliessen nicht.
, heißt er ist selbstständig, ist aber wohl unter seinem selbstbehalt und kann für seine mittlerweile 3 kinder nicht aufkommen. |
Ja, so ist es bei mir eigentlich auch.
Er wollte/konnte damals keinen Unterhalt zahlen und dann hatte ich die beistandschaft beim Jugendamt.
Dann eben kam der UV, jetzte ebenletzte Woche per Einschreiben kam der Brief das es den UV eben nicht mehr gibt.
Er ist (soweit ich weiß) Selbstständig (wie das JA mal mitteilte) und kannn bzw. muss erstmal für sein Kind aus 1. Ehe zahlen danach kommen die anderen dran. Und wenn das Geld anscheinend nichtr eicht gehe ich/meine kleine leer aus.
Was ist denn das bitte für ein Land hier.... (ok, manchmal auch die Menschen die man denkt einem was gutes zu tun und hinterher hat man nur ärger) |
so ist das leider. richtig ungerecht wirds dann wenn man einen neuen lebenspartner hat. der darf dann für das kind aufkommen, weil man dann kein anderes geld (hartz4 oder was auch immer) beantragen kann, wenn beide zusammen gut verdienen. so war es bei mir. mein damaliger lebenspartner musste meine tochter unterhalten, klar hat er gerne gemacht keine frage. aber dann sollte er dann bitte auch das halbe kind auf seine lohnsteuerkarte bekommen. |
Wenn beide zusammen gut verdienen ist das korrekt. Bei uns ist es so das wir trotzdem ALG2 beantragt haben und mein neuer Partner Nicht für die Kinder aufkommen muss. |
korrekt ist das nicht, wie ich finde. ich war 3 jahre im erziehungsurlaub mit meinem sohn (habe praktisch kein geld mit nach hause gebracht!) denoch musste mein damaliger freund für meine tochter aufkommen und er hat keine vorteile raus ziehen können, das er ein "fremdes Kind" unterhalten muss und der wirklich erzeuger aus dem schneider ist. haben ja meine tochter nicht auf die lohnsteuerkarte meines damaligen freundes bekommen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Joody am 01.02.2011 um 14:20 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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anyu unregistriert |
Nur weil jemand besser oder gut verdient finde ich es trotzdem nicht korrekt, dass er für ein Kind aufkommen soll, das nicht seins ist. Aber ( wie ja schon erwähnt ) auf die Lohnsteuerkarte kriegt er es trotzdem nicht!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von anyu am 01.02.2011 um 17:42 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Joody unregistriert |
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Original von Steffix
Joody ich habe nie behauptet das mein Freund dadurch Vorteile hat. Er muss lediglich nicht für meine Kinder aufkommen.
Ich habe auch nur einen 400€ job und bekomme nichtmal 200€ monatlich raus. Mein Freund Arbeitet in Teilzeit. Wir sind halt keine besser verdienenden.
Mein Ex Mann zahlt auch keinen Unterhalt und ich bekomme UV vom Jugendamt.
Das korrekt bezog sich auf das mit den besserverdienenden und ALG2. |
habe auch nie behauptet das dein freund dadurch vorteile hat.
finds nur ungerecht vom staat, die basteln sich das so zurecht, wies denen passt. wie in unserem fall damals eben. (nicht sein kind, musste es aber denoch unterhalten, hat sie aber nicht zur hälfte auf die lohnsteuerkarte bekommen!) total unlogisch.
| Zitat: |
Original von anyu
Nur weil jemand besser oder gut verdient finde ich es trotzdem nicht korrekt, dass er für ein Kind aufkommen soll, das nicht seins ist. Aber ( wie ja schon erwähnt ) auf die Lohnsteuerkarte kriegt er es trotzdem nicht! |
so siehts nämlich aus!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Joody am 01.02.2011 um 17:52 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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anyu unregistriert |
Ich finde es schön und bemerkenswert wenn der neue Partner die volle Verantwortung und somit auch die finanzielle für das Kind übernimmt. Davor habe ich grossen Respekt, denn ich weiss das dies nicht selbstverständlich ist.
Jedoch finde ich es absolut unverständlich, dass dies von Behörden in gewissen Situationen vorausgesetzt wird, die steuerlichen Vorteile aber an die Erzeuger geht, die dann frecher Weise ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte haben!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von anyu am 01.02.2011 um 18:03 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Joody unregistriert |
genau das ärgert mich ja auch, das die erzeuger diese steuerliche vorteile haben und wir aber für die kids alleine aufkommen.
werd morgen eh mal beim finanzamt anrufen, hab heute gesteckt bekommen das ich meine tochter komplett auf meine lohnsteuerkarte drauf bekomme, wenn ich kein unterhalt für sie bekomme. habe leider heute keinen mehr beim finanzamt erreicht.
sowas kriegt man auch alles nur durch zufall raus, die ämter weisen einen darauf auch nicht hin. dabei würde das JC z.B. auch wenig steuergelder sparen, wenn man den tip bekommen würde.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Joody am 01.02.2011 um 18:43 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Joody unregistriert |
super und sowas erfährt man dann nach 12 jahren durch zufall. bin dann morgen mal ganz schnell beim finanzamt bzw. übermorgen, dann haben die nämlich länger auf, passt sonst nicht mit meiner arbeitszeit
muss ich dann irgendwas an papieren mit nehmen ? @finja
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Joody am 01.02.2011 um 20:20 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Joody unregistriert |
hab vor paar tagen nen schrieb vom JA bekommen das er soundsoviel zahlen müsste, er aber ne herabsetzung beantragt hat, evt. reicht das ja aus. werd morgen mal von der arbeit aus anrufen, hingehen krieg ich morgen nicht hin, haben ja nur bis 12 uhr sprechzeit
denoch danke für deine hilfe
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Joody am 01.02.2011 um 22:08 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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