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Kirchen fordern Austritts-Nachweis |
29.12.2010 11:54 Kirchen fordern Austritts-Nachweis |
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Ich finde das sowas von krass!
In einem Fall hat die Kirche 40 Jahre nach dem Austritt des Bürgers einen Nachweis verlangt.
Kann man den Nachweis nicht erbringen, dafr man fünf Jahre nachzahlen!
Quelle
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 29.12.2010 um 11:54 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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29.12.2010 23:42 RE: Kirchen fordern Austritts-Nachweis |
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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die haben doch nicht mehr alle tassen ...........
ich bin weder gläubig (habe schon einen glauben, aber eben meinen glauben) noch getauft und gehe, bei bestimmten anlässen auch in die kirche. darf ich das nun nicht mehr
__________________ Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos!

Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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MamiJam unregistriert |
Bekommt man da überhaupt 'nen Nachweis?
Ich hab da keinen Plan von, wenn ich ehrlich bin!
Ich gehe nur in eine Kirche, wenn es sich nicht vermeiden lässt...(z.B. bei Einladung zu einer Hochzeit oder Taufe)!
Aber das ist ja nun einmal mehr ein Beweis dafür, dass Kirchen einfach nur kapitalistische, geldgierige, heuchlerische, korupte Organisationen sind!
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Also ich habe vom Standesamt einen Nsachweis bekommen.
"Vor dem unterzeichnenden Standesbamten erscheint K..... T...., ausgewiesen durch personalausweis, und erklärt:
Ich trete aus der evangelisch lutherischen Kirchengemeinde aus!"
Klingt ganz lustig
Die Kirchen rechtfertigen sich dadurch, dass sie ja auch soziale aufgaben übernehmen.
Stimmt ja auch. Aber dafür löhnt man ja wieder extra.
Der kindergartenplatz ist ja dermassen teuer....
und dann schickst Du Dein Kind schon in nen kirchlichen Kindergarten... und hast dann da jede Menge Brüder und Schwestern, auf die dann sogar noch besonders viel Rücksicht genommen wird.
ist dann so geil.... Wenn die Kinder verköstigt werden, wird die ganze Gruppe ohne Schweinefleisch verköstigt, weil dort ein einziges Kind mit mit der wahren Religion Religion dabei ist.
Ist in unserem Kindergarten echt der Hammer... Es ist explizit KEIN Integrations-Kindergarten, aber Kinder mit Migrationshintergrund werden bevorszug.
Das sind arabisch anmutende Kinder und Russen.
erstere sind Mohammedaner, letztere katholisch.
Und die werden in einem evangelischen Kindergarten bevorzugt.
klasse, oder?
könnte man ja den Gegenversuch machen und hier im Kindergarten der Mevlana-Moschee ein katholisches Kind anmelden.
Da wäre ich ja mal gespannt.....
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Ich werd die Sauforgien des Vorstandes unterstützen, wa?
Ich glaub es hackt!
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Käthe unregistriert |
.. nicht nur das ist eine Schweinerei für mich, sondern auch, dass die Kirchensteuer vom Lohn abgezogen wir..gehts noch
?
mein Opa hat immer geantwortet, wenn er gefragt wurde ob er gläubig ist.. ja klar habe ich einen Glauben.. ja und welchen ?.. ja das ein Pfund Suppenfleisch gut gekocht, ne klasse Brühe gibt.
jeder soll seinen Glauben leben, aber auch selbst bestimmen können, wieviel er der Kirche zahlen möchte.
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Kalli


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Herkunft: Nähe Bremen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Das mit der kirchensteuer ist ja eh ein Unding.
Ich dachte immer, in diesem Land sind Kirche und Staat per Grundgesetz voneinenader klar getrennt.
warum wird der Staat benutzt, die Zahlung an eine kirchliche Institution durchzusetzen?
Ist nicht schon das Wort "Kirchensteuer" ein verstoss gegen das Grundgesetz?
Wieso erhebt ein Staat, der es trennt, für eine Kirche eine Steuer?
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 31.12.2010 um 17:09 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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