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Allgemein, kein Jammer, Eure Meinung ist mir wichtig |
08.11.2010 17:22 Allgemein, kein Jammer, Eure Meinung ist mir wichtig |
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*gloria*
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Herkunft: nds Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: Lebensgemeinschaft
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Folgendes:
- Muss man hinnehmen, das die neue Lebensgefärhtin des Ex-Mannes auf die Kinder aufpasst, wenn er zum Einsatz fährt oder sich mit Kumpels trifft?
- Muss sich eine Mutter von einem Ort (Flöhmärkte, verkaufsoffene Sonntage, Kinderfeste, etc.) fernbleiben, wenn der Vater sich dort mit den Kindern aufhält? Begründung er will die Kindsmutter nicht sehen müssen
- kein Mitspracherecht bei Krankheit am WOchenende. Wenn die Kinder krank werden und der Vater zu jedem beliebigen Arzt gehen darf, wie er will. (WIr haben hier ALlgemeinmediziner die von Kinderkrankheiten keinen Ahnung haben, gab schon böse Erlebnisse! Lebensbedrohliche durch falsche Diagnose).
- Kinder auch mit Grippe (Fieber) das Besuchswochenende beim Kindsvater bebringen müssen.
- wochentags keine soziale Kontakte pflegen dürfen, da sie zum Kindsvater müssen. Begründung hierzu: Die kids haben durch Kindergarten und Schule ausreichend soziale Kontakte.
- Die Mutter gern mal die Stadt verlassen soll, damit er beweisen kann, das er sehr wohl in der Lage ist, mit einer Krisensituation umzugehen.
Als Beweis das ein absolut unverlässlicher Vater auch damit zu recht kommt.
So dies ist nur allgemein und nicht mich betreffend!
P.S.
Einen Punkt habe ich noch vergessen.
- Der Mutter wurde untersagt, die Kinder zu fragen wie ihr Wochenende oder Nachmittag war! Das grenzt an ausspionieren, ausfragen?
__________________ liebe grüße gloria
Lieber einmal probiert, als immer nur davon geträumt
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von *gloria*: 08.11.2010 18:51.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von *gloria* am 08.11.2010 um 17:22 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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08.11.2010 18:21 RE: Allgemein, kein Jammer, Eure Meinung ist mir wichtig |
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Katja unregistriert |
- Muss man hinnehmen, das die neue Lebensgefärhtin des Ex-Mannes auf die Kinder aufpasst, wenn er zum Einsatz fährt oder sich mit Kumpels trifft?
Warum sollte die Neue nicht aufpassen? Ich passe auch öfters auf die Kids meines Freundes auf. Wenn die Ex damit ein Problem hätte, könnte sie ja nachts, um 4 wenn er auf Arbeit geht, die Kids abholen....Ist doch schön, wenn die Neue sich auch um die Kinder kümmern kann.
- Muss sich eine Mutter von einem Ort (Flöhmärkte, verkaufsoffene Sonntage, Kinderfeste, etc.) fernbleiben, wenn der Vater sich dort mit den Kindern aufhält? Begründung er will die Kindsmutter nicht sehen müssen
Schwierig...denke bei solchen Tagen kann man sich ja auch absprechen, wer hingeht. Mein Freund will seine Ex auch nicht unbedingt sehen, aber bei Schulfest z.B. gehen beide hin, man muss sich ja nicht zusammen hinsetzen und reden
- kein Mitspracherecht bei Krankheit am WOchenende. Wenn die Kinder krank werden und der Vater zu jedem beliebigen Arzt gehen darf, wie er will. (WIr haben hier ALlgemeinmediziner die von Kinderkrankheiten keinen Ahnung haben, gab schon böse Erlebnisse! Lebensbedrohliche durch falsche Diagnose).
Da bin ich der Meinung, die Kids sollten immer zum gleichen Arzt gehen. Denn der Kinderarzt oder Hausarzt kennt dann die Kinder und weiß deren Krankheiten usw. Ausserdem haben die Kids zu dem ARzt auch ein gewisses Vertrauen. Ganz klar mit dem Ex absprechen, zu welchem Arzt die Kids gehen
- Kinder auch mit Grippe (Fieber) das Besuchswochenende beim Kindsvater bebringen müssen.
Das kommt auf den Vater und das Kind drauf an. Kann er sich um das Kind kümmern, und will es zum Vater, dann JA. Ansonsten Nein.
- wochentags keine soziale Kontakte pflegen dürfen, da sie zum Kindsvater müssen. Begründung hierzu: Die kids haben durch Kindergarten und Schule ausreichend soziale Kontakte.
Das sollten die Kids selber entscheiden. Oder man macht aus, dass sie 2mal unter der Woche noch zum Vater gehen.
- Die Mutter gern mal die Stadt verlassen soll, damit er beweisen kann, das er sehr wohl in der Lage ist, mit einer Krisensituation umzugehen.
Als Beweis das ein absolut unverlässlicher Vater auch damit zu recht kommt.
Soll er der Mutter doch ein Wochenende in einer anderen Stadt spendieren, also HOtel usw zahlen *gg* Glaube um zu beweisen, dass er ein guter Vater ist, muss sie nicht unbedingt die Stadt verlassen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Katja am 08.11.2010 um 18:21 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
09.11.2010 11:38 RE: Allgemein, kein Jammer, Eure Meinung ist mir wichtig |
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littleitaly 

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Herkunft: Ruhrgebiet/NRW Anzahl der Kinder: 3 Familienstand: ledig/Single
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| Zitat: |
Original von *gloria*
Folgendes:
- Muss man hinnehmen, das die neue Lebensgefärhtin des Ex-Mannes auf die Kinder aufpasst, wenn er zum Einsatz fährt oder sich mit Kumpels trifft?
Warum nicht aufpassen lassen? Ist doch schön wenn sie es macht und die Kinder mit ihr klarkommen. Allerdings stelle ich mir grad die Frage, warum er die Kinder holt, wenn er sich mit Kumpels treffen möchte. Was den Einsatz angeht (ich denke mal beruflich) da kann er ja nichts für.
- Muss sich eine Mutter von einem Ort (Flöhmärkte, verkaufsoffene Sonntage, Kinderfeste, etc.) fernbleiben, wenn der Vater sich dort mit den Kindern aufhält? Begründung er will die Kindsmutter nicht sehen müssen
Ist doch nicht das Problem der Mutter. Ich würde es mir ncht verbieten lassen. Allerdings würde ich in erster Linie an die Kinder denken und ihnen eine unangenehme Situation ersparen.
- kein Mitspracherecht bei Krankheit am WOchenende. Wenn die Kinder krank werden und der Vater zu jedem beliebigen Arzt gehen darf, wie er will. (WIr haben hier ALlgemeinmediziner die von Kinderkrankheiten keinen Ahnung haben, gab schon böse Erlebnisse! Lebensbedrohliche durch falsche Diagnose).
Da würde ich ganz klar darauf bestehen, dass sie entweder zum eigenen Kinderarzt oder zum kinderärztlichen Notdienst gehen.
- Kinder auch mit Grippe (Fieber) das Besuchswochenende beim Kindsvater bebringen müssen.
Da schieße ich mich Katja voll und ganz an.
- wochentags keine soziale Kontakte pflegen dürfen, da sie zum Kindsvater müssen. Begründung hierzu: Die kids haben durch Kindergarten und Schule ausreichend soziale Kontakte.
Schließe ich mich ebenfalls Katja an.
- Die Mutter gern mal die Stadt verlassen soll, damit er beweisen kann, das er sehr wohl in der Lage ist, mit einer Krisensituation umzugehen.
Als Beweis das ein absolut unverlässlicher Vater auch damit zu recht kommt.
Verstehe ich nicht. Was hat denn der Beweis damit zu tun ob die Mutter in der Stadt ist oder nicht?
So dies ist nur allgemein und nicht mich betreffend!
P.S.
Einen Punkt habe ich noch vergessen.
- Der Mutter wurde untersagt, die Kinder zu fragen wie ihr Wochenende oder Nachmittag war! Das grenzt an ausspionieren, ausfragen?
Das würde ich mir nicht verbieten lassen. Außerdem würde die Kinder es als Desinteresse werten. Man muß bei der Fragerei ja nicht ins Detail gehen. Allgemein halten. So mache ich es auch. Ich gehe nur auf intensiveres ein, wenn meine Kinder von selbst etwas mehr erzählen wollen. |
__________________ Wer sich nicht von dem trennt was hinter ihm liegt,
bringt sich um seine Zukunft.
Erst wenn man etwas verloren hat, weiß man zu schätzen, was man hatte
Leon *08.01.1998 - Lorena *06.04.2002 - Vanessa *13.02.2008
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von littleitaly am 09.11.2010 um 11:38 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
09.11.2010 13:07 RE: Allgemein, kein Jammer, Eure Meinung ist mir wichtig |
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woelffchen


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Herkunft: NRW Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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- Muss man hinnehmen, das die neue Lebensgefärhtin des Ex-Mannes auf die Kinder aufpasst, wenn er zum Einsatz fährt oder sich mit Kumpels trifft?
Also zum Treffen der Kumpels kann der Vater auch gehen, wenn die Kids mal nicht da sind *meineMeinung* , was das Arbeiten angeht, denke ich ist das schon mal ok.
- Muss sich eine Mutter von einem Ort (Flöhmärkte, verkaufsoffene Sonntage, Kinderfeste, etc.) fernbleiben, wenn der Vater sich dort mit den Kindern aufhält? Begründung er will die Kindsmutter nicht sehen müssen
völliger Nonsens. JEDER Mensch darf sich dort aufhalten wo er möchte. Und ist es zufällig der gleiche Flohmarkt, dann sollte man erwachsen genug sein, das zu überstehen
- kein Mitspracherecht bei Krankheit am WOchenende. Wenn die Kinder krank werden und der Vater zu jedem beliebigen Arzt gehen darf, wie er will. (WIr haben hier Allgemeinmediziner die von Kinderkrankheiten keinen Ahnung haben, gab schon böse Erlebnisse! Lebensbedrohliche durch falsche Diagnose).
die Kids sollten zu EINEM Arzt gehen, der sie kennt. Manchmal ist es wichtig, das die Krankheitsvorgeschichte dem Arzt bekannt ist. Absprache ist hier nötig
- Kinder auch mit Grippe (Fieber) das Besuchswochenende beim Kindsvater bebringen müssen.
Kinder, die krank sind (wirklich krank) gehören "ist Bett" und sollten nicht rumgeschleppt werden. Die Besuchstage könnten nachgeholt werden (wenn man es so eng sieht)
- wochentags keine soziale Kontakte pflegen dürfen, da sie zum Kindsvater müssen. Begründung hierzu: Die kids haben durch Kindergarten und Schule ausreichend soziale Kontakte.
vollkommen kontraproduktiv für die Kinder. Kinder müssen sich auch außerhalb der "Pflichtzeiten" mit Gleichaltrigen treffen dürfen. Klar sollte hier abgesprochen werden ob es Besuchstag ist . Einen der beiden Termine kann mit Sicherheit verschoben werden.
- Die Mutter gern mal die Stadt verlassen soll, damit er beweisen kann, das er sehr wohl in der Lage ist, mit einer Krisensituation umzugehen.
Als Beweis das ein absolut unverlässlicher Vater auch damit zu recht kommt.
Ein "Wochenendvater" kann sich auch so beweisen. Da bracht die Mutter nicht 100km weit weg zu sein. Vorrausgesetzt die Mutter mischt sich nicht immer und überall ein. Ein guter Vater muß sich auch nicht beweisen, der KANN einfach
- Der Mutter wurde untersagt, die Kinder zu fragen wie ihr Wochenende oder Nachmittag war! Das grenzt an ausspionieren, ausfragen?[/quote]
Grenz für mich an Paranoia des Vaters.
Mein Konsens: Liebe Leute über 21 J werdet mal erwachsen. Denkt nach bevor ihr euch gegenseitig versucht das Leben schwer zu machen. Bei Scheidungsfamilien geht der Schuß schnell nach hinten los und dort stehen leider immer die Kinder.
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ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein wie andere mich haben wollen
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von woelffchen am 09.11.2010 um 13:07 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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