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Urheberrechts-Gebühr für iPhone und Co. ab sofort fällig |
10.07.2010 19:37 Urheberrechts-Gebühr für iPhone und Co. ab sofort fällig |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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| Verwertungsgesellschaften kassieren bei Handys neue pauschale Geräte-Gebühr Urheberrechts-Gebühr für iPhone und Co. ab sofort fällig Heute haben die deutschen Verwertungsgesellschaften im Bundesanzeiger einen neuen Tarif veröffentlicht. Damit wollen sie nun auch bei Smartphone- und Handy-Herstellern abkassieren – rückwirkend seit Anfang 2008. Doch das ist den Rechteverwerter nicht genug. Im aktuellen Bundesanzeiger ist heute der „Tarif über die Vergütung für private Vervielfältigung für Mobiltelefone“ veröffentlicht worden. Auf dieser Grundslage sollen ab sofort Gerätehersteller und -Importeure, oder, falls diese nicht greifbar sind, die Händler Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Der Tarif ist einfach strukturiert: * 4,00 Euro für Mobiltelefone mit herkömmlichem Display, * 11,00 Euro für Mobiltelefone mit Touch-Display, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7,0 Prozent. Der Tarif gilt laut Gema für alle Geräte, die seit dem 1. Januar 2008 in Deutschland in den Handel kamen. Mit der vorgenannten Differenzierung werde der unterschiedlichen Nutzung von Mobiltelefonen mit und ohne Touchscreen zum Zwecke der privaten Vervielfältigung Rechnung getragen, teilte die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mit. Diese Unterschiede seien durch eine von den Verwertungsgesellschaften durchgeführte empirische Untersuchung belegt. Erhoben wird die Urheberrechtsabgabe, um die Autoren und Künstler für private, gesetzlich zulässige Vervielfältigungen zu entschädigen. Die Rechteverwerter hätten versucht, einen Tarif auf dem Verhandlungsweg zu erreichen, jedoch seien Hersteller und Verbände weder dazu noch zu einem Schlichtungsverfahren bereit gewesen, so die Gema weiter. Möglicherweise liegt es daran, dass die Forderungen der Urheberrechtsverwerter sich auch auf die Zeit vor 2008 beziehen. Hier beträgt das verlangte Entgelt je nach Konfiguration des Geräts * 2,56 oder 1,28 Euro pro Gerät, beziehungsweise * 1,02 Euro pro Gigabyte verbautem Speicher, ebenfalls wieder jeweils zuzüglich 7,0 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer. So müsste beispielsweise Apple für jedes 32-Gigabyte-iPhone nachträglich eine Brutto-Abgabe von knapp 35 Euro leisten – auf einen Apple-PC ist gerade mal ein Drittel dieser Summe fällig. Betroffen sind von der Gebühr übrigens alle Handys, auch solche, die gar keinen Internetzugang, MP3-Player oder extern befüllbaren Speicher, beispielsweise für Fotos und Texte, haben. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) habe am 15. Oktober 2008 die Angemessenheit der Forderung bestätigt, behaupten die REchteverwerter. Deshalb habe die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), in der die meisten Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen sind, nun beim Oberlandesgericht München Klage gegen verschiedene Vergütungsschuldner eingereicht. Ideenwettbewerb Abzocke Immer absurdere Formen nehmen die Gebühren-Forderungen der vielfältigen Verbände in Deutschland an. Der bisherige Höhepunkt: auch die Werbefilmer wollen an der PC-Urheberrechtsabgabe beteiligt werden beziehungsweise eine eigene Gebühr erheben. IT-BUSINESS hat deshalb einen „Ideenwettbewerb Abzocke“ gestartet. Machen Sie mit, schicken Sie uns Ihre Ideen und lesen Sie, welche Vorschläge Ihre Kollegen bereits unterbreitet haben. In einer der kommenden Ausgaben von IT-BUSINESS werden die besten Ideen vorgestellt! |
Quelle:
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 10.07.2010 um 19:37 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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Kalli unregistriert |
Ist ja krass!
Urheberrechts-Abgabe auf Werbescheissdreck!
Nicht nur, dass man davon genervt wird, jetzt soll man dafür auch noch bezahlen.
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negteit unregistriert |
Die Frage die sich mir stellt, ist, ob die "Künstler" etwas von dem Geld sehen, oder ob die GEMA das selbst einsackt.
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10.07.2010 21:17 RE: Urheberrechts-Gebühr für iPhone und Co. ab sofort fällig |
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negteit unregistriert |
Wie issn das eigentlich ...... ein PC ist ja offiziell ein Radioempfangsgerät, oder?
Also sind meine Internetseiten sowas wie mein Radioprogramm als Sender. Und damit müsste ich doch eigentlich etwas von der GEZ abkriegen, oder?
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Kalli unregistriert |
Eben nicht. Du bist ja ein privater Sender.
RTL & Co bekommen ja auch nichts ab....
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negteit unregistriert |
| Zitat: |
Original von Kalli
Eben nicht. Du bist ja ein privater Sender.
RTL & Co bekommen ja auch nichts ab.... |
Ich bin aber ein Künstler!
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Kalli unregistriert |
Vielleicht kannst ja ins öffetnlich-rechtliche Geschäft irgendwie einsteigen.
Dann wird Dein Blog jährlich mir 1,2 millionen Euros gefördert oder so.
Hinzu kommt Dein Gehalt als Programmmanager und Autor bist Du ja auch noch.
negteit, dann hast Du es geschafft!!!
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negteit unregistriert |
| Zitat: |
Original von Kalli
Vielleicht kannst ja ins öffetnlich-rechtliche Geschäft irgendwie einsteigen.
Dann wird Dein Blog jährlich mir 1,2 millionen Euros gefördert oder so.
Hinzu kommt Dein Gehalt als Programmmanager und Autor bist Du ja auch noch.
negteit, dann hast Du es geschafft!!! |
Weißt was, dann trete ich Dir ein paar Groschen ab, sobald alles unter Dach und Fach ist.
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Kalli unregistriert |
hey cool!
Wir machen einen gemeinsamen Blog.
Ne gute Schreibe habe ich ja.
Glaub ich jedenfalls
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 11.07.2010 um 11:29 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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negteit unregistriert |
| Zitat: |
Original von Kalli
hey cool!
Wir machen einen gemeinsamen Blog.
Ne gute Schreibe habe ich ja.
Glaub ich jedenfalls
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Wie wäre es mit dem Schwerpunkt "Glaube kritisch"
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von negteit am 11.07.2010 um 11:57 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
Ist uns dieses eisen nicht zu heiss?
Beginnen würde ich jeden Artikel mit
As salamu alaikum, Gott zum Grusse, Shalom und Carpe Noctem.
Die Reihenfolge ändert sich aber aus Gründen der fairness ständig
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 11.07.2010 um 22:53 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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negteit unregistriert |
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Original von Kalli
Ist uns dieses eisen nicht zu heiss?
Beginnen würde ich jeden Artikel mit
As salamu alaikum, Gott zum Grusse, Shalom und Carpe Noctem.
Die Reihenfolge ändert sich aber aus Gründen der fairness ständig
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Ach, Du weißt doch: Ein heißes Eisen erhöht die Quoten.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von negteit am 12.07.2010 um 07:53 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
Ich wollte gerade sagen, damit sind uns auch regelmässige einträge auf der Titelseite von Dawa-News sicher, aber die Domain ist jetzt gesperrt.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 12.07.2010 um 11:13 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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