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Räumliche Trennung was beachten? |
20.02.2010 22:25 Räumliche Trennung was beachten? |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Mein Mann und ich möchten uns ja jetzt erstmal räumlich trennen ( er zieht in eine eigene Wohnung)
Er zahlt unsere und seine Miete, ebenso den Strom, Versicherungen. Ich zahle die Lebenshaltungskosten für die Kinder und mich selbst, ebenso Telefon und Internet. (Da ich nicht soviel verdiene.)
Wie ist das eigentlich. Müssen wir uns getrennt lebend melden oder nicht? Bzw. Was müssen wir beachten? Wir wollen uns ja nicht sheiden lassen, sondern nur eine Auszeit nehmem um zu sehen ob und wie es weiter geht.
Kann mir vielleicht jemand von Euch da weiter helfen?
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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Google
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Antje unregistriert |
hm, ich denke wenn ihr euch getrennt lebend meldet, steht dir vllt sogar wohngeld oder sowas zu, weil doppelte miete ist ja auch ne mehrbelastung und so.
ansonsten kenn ich mich damit leider nicht aus....
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Ich kenne mich da halt auch gar nicht mit aus. Ich weiß nur das der Herr vom Amt meinte, wenn wir uns getrennt lebend melden müssten wir erstmal jeder einen Anwalt nehmen damit das mit dem Unterhalt geregelt wird. Dann würden wir in eine andere Steuerklasse rutschen etc.... Das würde ich gerne vermeiden, da wir uns ja so eigentlich einig sind.
Ob das allerdings so stimmt wie gesagt wurde weiß ich allerdings nicht. Ich google mir heute auch schon echt die finger wund aber eine genaue erklärung ist nicht zu finden.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Ich würde mich mal beim Amt schlau machen. Klaro ist ja, dass wenn Dein Mann umzieht, er sich ja auch ummelden muss. Soviel ich weiß, wird dann auch die Steuerklasse geändert, da ihr dann eben getrennt lebt
. Oder kann man diese auch erst im nächsten Jahr ändern
.
Wegen Unterhalt müsst ihr euch keinen Anwalt nehmen, dass ist quatsch. Wichtig ist eben, dass ihr euch einig seid. Wenn Dein Mann beide Mieten, Versicherung und Strom bezahlt, wird er vermutlich nicht auch noch Unterhalt bezahlen können und wie ich lese, habt ihr dies ja auch untereinander aufgebröselt.
Solltest Du allerdings während der räumlichen Trennung finanzielle Hilfe vom Amt benötigen, kann es schon sein, dass Du auf Unterhalt für die Kinder bestehen musst. Habt ihr bei Euch auf der Gemeinde eine Familienhelferin? Wenn ja, rufe die doch mal an. Die wissen eigenlich über die rechtlichen Konsequenzen in solchen Dingen sehr gut Bescheid.
__________________ Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos!

Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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Schnupfi


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Herkunft: Olching Anzahl der Kinder: keins Familienstand: verheiratet
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Ich kenne mich da auch zu wenig aus, weiß aber, daß es gilt, wenn die räumliche Trennung nur von Tisch und Bett ist.
Sprich: Ihr dürft nicht mehr im gleichen Bett schlafen und keinen gemeinsamen Tagesablauf haben. Das reicht eigentlich schon soweit ich weiß.
__________________ „Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Kannst du es nicht lösen, dann mache kein Problem daraus.“
Siddhartha Gautama
„Klug fragen können ist die halbe Weisheit.“
Francis Bacon
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Kalli unregistriert |
| Zitat: |
Original von Chrystalangel
Ich weiß nur das der Herr vom Amt meinte, wenn wir uns getrennt lebend melden müssten wir erstmal jeder einen Anwalt nehmen damit das mit dem Unterhalt geregelt wird. |
Zunächst mal muss nicht jeder einen Anwalt nehmen. Wenn Ihr keinen Rosenkrieg habt, reicht auch, wenn Ihr zusammen einen Anwalt habt.
Allerdings denke ich mal, dass das nur zutrifft, wenn Ihr Euch scheiden lassen wollt.
Aber das wollt Ihr doch gar nicht.
Muss dann der Unterhalt geregelt sein? Wenn Ihr Euch einig seid?
Bei uns ist das so, dass meine Noch-Frau sich ja scheiden lassen will. Und da sie kein eigenes Einkommen hat, hat sie einen Schein beim Amtsgericht beantragt. Dann kostet der Anwalt nämlich nichts.
Da gehen wir erstmal zusammen hin.
Werde mir das dort alles brav anhören. Und wenn mir das aus irgend einem Grund nicht passt, nehme ich mir einen eigenen Anwalt.
Den muss ich zwar bezahlen, aber dann ist das ist das so.
Nur reden wir ja von Scheidung - nicht von räumlicher Trennung.
Also wenn bei Euch alles noch im "gelben Bereich ist" und Ihr Euch einig seid, würde ich da gar nicht so nen grossen Film von machen.
Wenn der andere Vermieter nicht auf eine Ummeldung besteht, würde ich da gar nichts machen.
Frage ist nur, wie das dann mit Telefon und so ist.
Aber das muss auch gehen. Wenn ich ein Büro miete, wohnt da ja auch keiner.
Ich persönlich würde den festen Wohnsitz in der "Hauptwohnung" behalten und mich still und heimlich in eine andere Wohnung verziehen.
Der Grundgedanke ist doch, dass es nicht für immer ist. Sollte sich dann was ändern (was ich Euch nicht wünsche), kann man es doch immer noch umbauen.
Ich würde auf Bürokratie ertmal pfeiffen.
Aber halt nur, wenn Ihr Euch zu aller Zufriedenheit einig seid.
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glücksklee

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Herkunft: Radeberg Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
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Man kann auch bei allen die Versandadresse ändern, d.h.,Wohnsitz bleibt der bei Euch, die Post geht halt nur wo anders hin.Telefon kann man da anmelden in der Zweitwohnung, ich denke, die melden dann nur die Adresse um.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von glücksklee: 21.02.2010 13:15.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von glücksklee am 21.02.2010 um 13:11 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Liebe Chrystal,
wie läuft es bei Euch - habt ihr euch räumlich getrennt und wenn ja, wie geht es Dir und den Kindern
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Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von nate am 14.04.2010 um 22:22 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Wir haben uns noch nicht räumlich getrennt da es finanziell momentan gar nicht möglich ist. Die Firma in der mein Mann arbeitet hat Insolvenz angemeldet und uns fehlen jetzt ca 800€ im Monat. Im Raum bleibt es trotzdem stehen. Im Mai kommt seine Mum für 10 tage zu uns. Vielleicht kann sie auch noch auf ihn einwirken.
Ich habe die hoffnung ja noch nicht aufgegeben. Allein wegen der Kinder nicht.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 14.04.2010 um 22:38 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Dann drücke ich Dir mal die Daumen. Aber allein wegen der Kinder kann keine Beziehung bestand haben, dies wäre fatal. Aber ich würde mir natürlich für Dich wünschen, dass ihr / bzw. Dein Mann die Kurve bekommt. Allerdings leide bitte nicht mehr, als nötig
Fühl Dich gedrückt
, denn ich weiß wie schwer soetwas ist
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Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von nate am 14.04.2010 um 22:51 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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