Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig |
09.02.2010 10:32 Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig |
 |
|
Steffix


|
|
|
|
Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
|
|
|
Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.
Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich.
Mit Spannung erwartet
Die Entscheidung war von Betroffenen und Verbänden mit großer Spannung erwartet worden. Weil die Sätze bisher lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt werden, hielten das Bundessozialgericht in Kassel und das hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig. Sie haben die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe vorgelegt. Mit den Verfahren stand auch die Berechnung des Regelsatzes generell auf dem Prüfstand.
Ursula von der Leyen (CDU) hatte vor der Urteilsverkündung im ZDF gesagt, sie erwarte vom Bundesverfassungsgericht "keine Schwarz-Weiß-Entscheidung". "Das wird uns Leitplanken und mächtig Hausaufgaben geben", sagte die Bundesarbeitsministerin. Gerade bei Kindern müsse genau definiert werden, was sie brauchen, sagte sie weiter. Dabei gehe es nicht nur um Geld, sondern auch um Fragen wie Bildung und Teilhabe. Die Ministerin sagte weiter, sie könne sich auch Sachleistungen vorstellen. Sie nannte als Beispiel Nachhilfe- und Sportunterricht sowie warmes Schulessen.
Kinder erhalten teils nur 60 Prozent
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte im Deutschlandradio Kultur, Deutschland sei das einzige Land der Welt, das Kinder aus reichen Familien stärker fördere als Kinder aus armen Familien. Er sprach sich für eine allgemeine Grundsicherung für alle Kinder aus. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene beträgt 359 Euro monatlich - anfangs waren es 345 Euro. Rund sieben Millionen Menschen insgesamt beziehen derzeit Leistungen aus dieser staatlichen Grundsicherung. Kinder erhalten - gestaffelt nach dem Alter - weniger: 215 Euro gibt es für Kinder unter 6 Jahren (60 Prozent des Regelsatzes), 251 Euro für Kinder unter 14 Jahren (70 Prozent). Diese Beträge erhalten insgesamt mehr als 1,7 Millionen Kinder in Deutschland.
Quelle:
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 09.02.2010 um 10:32 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
 |
Google
 |
|
|
|
|
|
Röhrchen


|
|
|
|
Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
Meine Ebay Auktionen:
|
|
|
Danke für die Info, Chrystal,
ich habs auch grad gehört und wollte einen Beitrag dazu hier einstellen.
Da warst du schneller!
__________________

|
|
|
|
|
Schnick-Schnack unregistriert |
so, und die Oberfrechheit:
Die Damen und Herren, können jetzt erst mal ein Jahr lang überlegen!
Woher, wieviel und wem sie es im Endeffekt wieder abziehen.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Schnick-Schnack am 09.02.2010 um 11:44 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
MamiJam unregistriert |
Haben wir enen Beamten hier, der mir
| Zitat: |
| Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. |
mal näher erklären kann?!
Antrag stellen und auf Rückzahlung warten? Mit welcher Begründung?
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 09.02.2010 um 11:53 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Antje unregistriert |
kann mir mal überhaupt einer erklären was hartz4 empfänger bekommen??? ich hab null plan.
gestern aber im TV gesehen das es durchaus berufe gibt in denen man am monatsende weniger raus hat als mit hartz4.
ohne jemandem auf die füße treten zu wollen, wie gesagt, ich weiß nicht was ein hartz4 empfänger bekommt....darum frag ich ja.....aber ich weiß von anderen leuten die nicht arbeiten gehen das die ca. das gleiche geld im monat haben wie wir.
bei uns geht mein mann arbeiten, ich kann durch die kleine noch nicht, wir müssen aber kiga und essen und alles selbst bezahlen.
hartz4 empfänger bekommen das doch alles bezahlt und können noch für 1 euro einkaufen gehen, oder?
bleibt da unterm strich am ende nicht mehr übrig als für die arbeitenden?
also das sind alles nur fragen: da ich wie gesagt keine ahnung von hartz4 habe, mich aber gern mal beraten lasse....
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Antje am 09.02.2010 um 12:38 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von Antje
kann mir mal überhaupt einer erklären was hartz4 empfänger bekommen??? |
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Das Kindergeld wird allerdings angerechnet.....d.h. von den 215 Euro für unter 6jährige werden die 184 Euro abgezogen!
Und wer weniger verdient als ein Hartz-Empfänger, der hat die Möglichkeiten einen Hartz-Antrag zu stellen! Dann wird das Einkommen "aufgewertet"
Kein Arbeiter hat monatlich weniger in der Hand als ein Hartz-Empfänger, wenn er alle Möglichkeiten ausschöpft!
Und was KiGa-Beiträge angeht, so werden die bei Hartz-Empfängern bezahlt - vorrausgesetzt das Kind ist mindestens 3 Jahre alt! Aber bei Geringverdienern werden diese Beiträge auch übernommen - man muss halt nur einen Antrag stellen!
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 09.02.2010 um 12:54 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Antje unregistriert |
und was ist mit miete, strom, wasser.....?
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Antje am 09.02.2010 um 13:36 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Antje unregistriert |
ok, zwei erwachsene, und zwei kinder, eins unter 6, eins über 6 müßten rein theroetisch 816 euro sein???
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Antje am 09.02.2010 um 13:39 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von Antje
und was ist mit miete, strom, wasser.....? |
Die Miete wird voll übernommen..... solange die Miete pro Kopf angemessen ist! Für eine Einzelperson also wird sicher keine Mietwohnung mit 5 Zimmern bezahlt werden!
Wasser und Heizung wird prozentual übernommen - ich glaube 16 % oder sind es nur 8 % muss man aus der Regelleistung begleichen!
Strom muss auch aus der Regelleistung beglichen werden!
| Zitat: |
| ok, zwei erwachsene, und zwei kinder, eins unter 6, eins über 6 müßten rein theroetisch 816 euro sein??? |
Nein, so einfach rechnet es sich dann doch nicht! Es ist weniger, wenn sie unter einem Dach leben, denn dann ist es eine Bedarfsgemeinschaft, die nicht den vollen "Eckreglsatz" bekommt!
Dann bekommt der Antragssteller den Eckregelsatz und der Partner nur 90% des Eckregelsatzes!
Ja, und dann gibt es noch Mehrbedarf....z.B. bei Schwangerschaft....
IV. Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 59,-- €
2. allein Erziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 351€ = 126€
3. allein Erziehende mehr als 3 Kinder (pro Kind 12 % = 41 Euro; max 60 %) max.205,-- €
4. Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ / „aG“ (ausserg.) gehbehindert – 17 %) 59,-- €
5. erwerbsfähige Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe/Eingliederung (35 %) 121,-- €
6. krankheitsbedingte Zusatzkost (zunehmend restriktiv): je nach Krankheit 25,56 bis 61,-- €
(gerundet nach § 20 Abs. 4 S. 3 SGB II)
Achtung: Hier hat sich die Rechtssprechung verändert! Bitte gehen Sie auf: Hartz IV Mehrbedarf bei chronischen Krankheiten!
V. abweichende ("einmalige") Leistungen (§ 23 SGB II):
1. ggf. Darlehen für eigentlich von der RL umfassten Bedarf
2. Wohnungserstausstattung – nicht zeitlich bezogen, sondern bedarfsbezogen (eine Bekannte von mir hat ganze 80 Euro für die Erstausstattung ihres Wohnzimmers bekommen - dafür bekommt man höchstens 'nen gebrauchten Sessel!)
3. Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt –130 Euro
4. mehrtägige Klassenfahrten
VI. Umzugskosten und umzugsbedingte Kosten
Dazu gehören auch die Wohnungsbeschaffungskosten (ggf. einschliesslich Maklergebühren), notwendige Handwerker (Gas, Strom, Wasser), Gardinen, Lampen, ggf. Möbelersatz und eine Kautionsgarantieübernahme; wobei sich die ARGE oft dagegen ausspricht.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 09.02.2010 um 18:44 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Antje unregistriert |
das die das nicht einfacher machen können...so ein müll....sorry
aber was ich heut gehört hab find ich auch gut und bin schon lange dafür, nicht mehr geld sondern gutscheine....finde das gut, so kommt es auf jeden fall den kindern zugute....leider gibt es ja eltern die ihren kindern lieber das billigste vom billigsten kaufen nur um noch ne stange zigaretten oder alkohol kaufen zu können....
na ich bin auch jeden fall gespannt wie das weiter geht
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Antje am 09.02.2010 um 21:19 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
woelffchen


|
|
|
|
Herkunft: NRW Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
|
|
|
| Zitat: |
Original von MamiJam
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Das Kindergeld wird allerdings angerechnet.....d.h. von den 215 Euro für unter 6jährige werden die 184 Euro abgezogen! |
wären dann in unserem Falle (2 E, 1 K) rund 750,- Hartz , Warmmiete (vielleicht 600,-? ), keine KiGa-Gebühren mit 90,- , keine GEZ-Gebühren, div. Beiträge frei, keine Benzin und KFZ-Kosten, Bedarfszettel wenn wir defekte Waschmaschinen, Fernseher etc haben ..... summasumarum mindestens 1500,-
also gehen wir für 1000,- arbeiten
denn 1500,- hätten wir ja, wenn wir zu Hause bleiben würden
__________________
ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein wie andere mich haben wollen
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von woelffchen am 09.02.2010 um 21:41 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
glücksklee

|
|
|
|
Herkunft: Radeberg Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
|
|
|
Jip,so seh ich das auch!!!!!Ich hab kein Geld mehr übrig nach Abzug von Miete etc.Aber Hartz4er.Und sie können sich für jeweils 2 Euro komplett mitessen von der Tafel eindecken.Und schmeissen da das Obst und Gemüse wegwie hier.Hab isch Hals!
Denn das Geld, dass den Kindern gehört kommt da meistens nie an!!!Da können die erhöhen,wie die wollen!
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von glücksklee am 10.02.2010 um 06:27 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Schnick-Schnack unregistriert |
Hallo,
so einfach, wei ihr euch das vorstellt ist es lieder nicht.
Ich bekommen im Moment ALG II (und das auch vorher als ich noch ARBEITEN war!)
Zur Miete:
ihr bekommt eine KALTmiete bis 300 € für 3 Personen angerechnet.
Den Rest müsst ihr selbst darufzahlen, oder die Arge sagt: die Wohnung ist zu teuer sucht euch was anderes.
Umziehen ohne Zustimmung? Geht net, wird sofort gekürzt.
Kindergeld und Unterhalt wird sofort am ALG II Satz abgezogen, genauso wie Hinzuverdienste oder Einmalzahlungen.
Die Miete bekommt ihr nicht auch noch erstattet, sondern die ist im ALG II Geld mit eingerechnet, die müsst ihr also von dem Geld auch noch abziehen.
Ergo heisst das, du hast als Alleinerziehende mit Kind nicht mehr als 1100 € (Existenzminimum INCL Kindegeld und UNTERHALT) und davon geht noch alles ab (Strom, Wasser, Miete, Versicherungen, Essen, etc)
Dann wird noch gerne mal falsch gerechnet, und ihr bekommt eine Rechnung mit Zahlungen die ihr zurückleisten müsst, dann werden mal locker 200,00 € ohne mit der Wimper zu zucken abgezogen...
Stellt euch das bitte nicht so einfach vor, ich bin froh, wenn ich aus der Sch.. raus bin!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schnick-Schnack: 10.02.2010 07:53.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Schnick-Schnack am 10.02.2010 um 07:51 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von woelffchen
[quote]Original von MamiJam
keine Benzin und KFZ-Kosten, Bedarfszettel wenn wir defekte Waschmaschinen, Fernseher etc haben |
Wieso keine Benzin und KfZ-Kosten?
Und bei kaputten Waschmaschinen o.ä. wird höchstens ein Darlehen gewährt - das muss man zurückkzahlen!
Auch wenn man sein eigenes Geld verdient könnte man sich KfZ inkl. Benzin sparen - keiner wird gezwungen ein Auto zu unterhalten!! Genauso ist es andersrum..... auch als Hartz4-Empfänger kann man ein Auto fahren - sofern man sich die Kosten vom Regelsatz leisten kann!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MamiJam: 10.02.2010 08:35.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 10.02.2010 um 08:34 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
anyu unregistriert |
So einfach ist das aber auch nicht. Es gibt Leute, die auf´s Auto angewiesen sind, damit sie zur Arbeit kommen. Ich bin letztes Jahr über 60 km einfach zur Arbeit gefahren, abends dann wieder zurück.
Als ich noch in Bayern gewohnt habe, bin ich fast 70 bis zum Flughafen gefahren und das meist morgens um 3.30 Uhr, da fuhr noch kein Zug. Wenn ich das Auto nicht gehabt hätte, wäre ich aufgeschmissen gewesen. Habe sehr viel Geld für Sprit ausgegeben, aber was soll´s, ich hatte nen Job der mir Spass machte und daher auch nicht gejammert.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von anyu am 10.02.2010 um 08:44 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Cleopatra

|
|
|
|
Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
|
|
|
Stimmt Schnick-Schnack, so ne Milchmädchenrechnung, wie von einigen hier ist bei ALG II gar nicht machbar.
Ich beziehe, mit meiner Familie, momentan auch ALG II. Und da unser Vermieter drauf bestanden hat das die Miete gleich an ihn überwiesen wird vom JobCenter bekommen wir rund 730,00 € von denen. Davon geht dann noch Telefon, Strom, Versicherung, Kabelgebühr, Fahrgeld für 2 Erwachsene und die Kitagebühren von weg. (Denn in Berlin übernimmt kein JobCenter die Kitagebühren, sie fallen zwar geringer aus als wenn wir arbeiten würden, aber zahlen müssen wir sie trotzdem selber. Und diese liegen gerade bei ca 150,00 € im Monat für zwei Kinder für je 5 Stunden) Bleiben uns ca 360,00 € vom ALG II. Dazu kommt das Kindergeld von 368,00 €. Das sind dann also ca 728,00 € für 4 Personen im Monat.
Währen also ca 24,27 € /Tag,
pro Kopf 6,06 € / Tag
Und von diesem Geld sollen dann alle anderen Kosten gedeckt werden, also Nahrung, Kleidung, Freizeitaktivitäten, Tabak, Bewerbungen (werden max. 50 Stück im Jahr vom JC "pauschal" erstattet), Spielzeug für die Kids, Bücher, ect. und eventuelle Rücklagen für größere Anschaffungen.
Und wie soll das funktionieren?
Ich währe ja schon froh wenn sie das Kindergeld nicht mehr auf die Regelleistung der Kids anrechnen, dann währe der Bedarf etwas mehr gedeckt.
Momentan setzen wir alles daran aus diesem Harzt-System wieder raus zu kommen. Aber wenn man dann solch "nette" Arbeitsvermittler hat die einem Steine in den Weg legen ist man der Angea ******.
__________________

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Cleopatra: 10.02.2010 08:53.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Cleopatra am 10.02.2010 um 08:47 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von Schnick-Schnack
Zur Miete:
ihr bekommt eine KALTmiete bis 300 € für 3 Personen angerechnet.
Den Rest müsst ihr selbst darufzahlen, oder die Arge sagt: die Wohnung ist zu teuer sucht euch was anderes.
Umziehen ohne Zustimmung? Geht net, wird sofort gekürzt.
Kindergeld und Unterhalt wird sofort am ALG II Satz abgezogen, genauso wie Hinzuverdienste oder Einmalzahlungen.
Die Miete bekommt ihr nicht auch noch erstattet, sondern die ist im ALG II Geld mit eingerechnet, die müsst ihr also von dem Geld auch noch abziehen.
Ergo heisst das, du hast als Alleinerziehende mit Kind nicht mehr als 1100 € (Existenzminimum INCL Kindegeld und UNTERHALT) und davon geht noch alles ab (Strom, Wasser, Miete, Versicherungen, Essen, etc)
Dann wird noch gerne mal falsch gerechnet, und ihr bekommt eine Rechnung mit Zahlungen die ihr zurückleisten müsst, dann werden mal locker 200,00 € ohne mit der Wimper zu zucken abgezogen...
Stellt euch das bitte nicht so einfach vor, ich bin froh, wenn ich aus der Sch.. raus bin! |
Also wieviel Miete gezahlt wird kommt drauf an, wo man wohnt! In einem 50 Seelen Kaff in Sachsen wird inem sicher nicht so viel vom Amt genehmigt, wie in einem Ballungsraum, wie München!
Also die 300 Euro sind sicher auf eure Region beschränkt!
Verhungern muss sicher kein Hartz-Bezieher! Und das ist auch das was ich in dem anderen Threat gemeint hab..... von wegen Armut in Deutschland.....
Und viele Hartz-Empfänger regen sich drüber auf, wie wenig Geld sie nur zur Verfügung haben.... kein Fünkchen Dankbarkeit in den deutschen Staat mit seinem Sozialnetz, wo niemand durch die Maschen fallen dürfte - es sei denn es ist selbst verschuldet!
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 10.02.2010 um 08:49 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von anyu
So einfach ist das aber auch nicht. Es gibt Leute, die auf´s Auto angewiesen sind, damit sie zur Arbeit kommen. Ich bin letztes Jahr über 60 km einfach zur Arbeit gefahren, abends dann wieder zurück.
Als ich noch in Bayern gewohnt habe, bin ich fast 70 bis zum Flughafen gefahren und das meist morgens um 3.30 Uhr, da fuhr noch kein Zug. Wenn ich das Auto nicht gehabt hätte, wäre ich aufgeschmissen gewesen. Habe sehr viel Geld für Sprit ausgegeben, aber was soll´s, ich hatte nen Job der mir Spass machte und daher auch nicht gejammert. |
Absolut klar und verständlich, aber auch so mancher Hartz-Empfänger ist auf's Auto angewiesen..... "steigende Vermittlungschancen", wenn man einen einenen PKW besitzt!
Als ich wiederkam hab ich Hartz beantragt und hab auf 'nem Dorf gewohnt mit 60 Einwohnern..... die nächste Einkaufsmöglichkeit 5 km weiter im nächsten Ort!
Ich hatte das Glück das Auto meines Großvaters zum Einkaufen nutzen zu dürfen!
Und nein, da fährt kein Bus (außer Schulbusse zu denen man auch noch 2 km den Berg runter laufen musste - einer Vormittags und einer Nachmittags)
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 10.02.2010 um 08:56 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
anyu unregistriert |
Es sagt ja keiner, dass es einfach ist mit diesen niedrigen Summen auszukommen. Aber es gibt Länder, ohne eine funktionierendes Sozialnetz wie das unsere. Job verloren? Pech gehabt....da interessiert es keinen, wie hoch die Miete ist oder wieviele Kinder man hat!
Ich will niemanden beleidigen oder geschweige denn alle Hartz4 Empfänger über einen Kamm scheren. Aber egal ob es im Fernsehen oder im Internet um Hartz4 geht, ich höre immer nur Beschwerden oder Jammern. Hier zu wenig, da zu wenig. Ich habe noch nie jemanden sagen hören, ich bin froh und dankbar dass es diese Sozialleistungen gibt.
Höre ich gestern einen Hartz4 Empfänger in der ARD sagen, wie sehr man sozial ausgegrenzt ist mit Hartz4, da es einem finanziell nicht möglich ist, am kulturellen Leben teilzunehmen und er hofft, dass das bald auch berücksichtigt wird...Haaallllloooo?? Sollen demnächst vielleicht auch noch Operkarten gezahlt werden? Herr Meier, was darf es denn diesen Monat sein? Tosca oder doch lieber Figaro?
So und jetzt dürft ihr gern auf mich einschlagen, denn genau das wird bestmmt passieren. Aber das ist meine Meinung!
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von anyu am 10.02.2010 um 09:07 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
Schnick-Schnack unregistriert |
Zur Miete:
ich wohne in Rheinhessen, Ballungsgebiet Mannheim / Mainz.. finde da mal ne Wohnung für 300 € kalt.. hier fängt es bei 400 € an.
Die Kindergartenkosten habe ich auch nicht erstattet bekommen.
Einzig von der Schule gabs einen Zuschuss für das Essen mittags., Das hat sich jetzt aber auch erledigt.
Luxus? einmal im halben Jahr versuch ich ins Museum zu gehen oder in einen Zoo, einmal im Jahr ins Kino und das spare ich mir schon lange vorher zusammen.
Junior braucht jetzt ne Brille.
sind 60 € die im Budget nicht vorgesehen sind.
Und die Regelleistung berücksichtigt solche Fälle auch nicht.
Verhungern muss man nicht, nein,.
Aber ich muss wie vorher auch jeden cent dreimal umdrehen um zu entscheiden ist das diesen Monat drinne oder nicht.
Ich war auch immer arbeiten, und dennoch war mein Verdienst hier immer so gering, das ich zusätzlich ALG II beziehen musste.
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Schnick-Schnack am 10.02.2010 um 09:22 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|