Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2010 für Unterhalt |
15.01.2010 14:08 Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2010 für Unterhalt |
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
Meine Ebay Auktionen:
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Die so genannte Düsseldorfer Tabelle stellt eine Übereinkuft der Rechtsprechung zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts dar und wurde 1977 vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorschlagen.
Allerdings sind die in der Tabelle gemachten Angaben lediglich eine Richtlinie und sind nicht bindend, so dass es in der Praxis durchaus zu Abweichungen kommen kann. Ausgegangen wird bei den unten stehenden Werten von einem gegenüber seinem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigem.
Liegt das Nettoeinkommen der zur Leistung von Barunterhalt verpflichteten Person über 5.100 Euro im Monat, berechnet sich der zu zahlende Unterhalt nicht nach der Düsseldorfer Tabelle, sondern wird nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt.
Die unten stehende Düsseldorfer Tabelle ist gültig seit dem 01.01.2010 und wurde - aufgrund der Erhöhung des zugrundeliegenden sächlichen Existenzminimums zum Beginn des Jahres 2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz - außerplanmäßig vom zuständigen OLG Düsseldorf erstellt. Die nächste reguläre Anapssung der Düsseldorfer Tabelle hätte zum Jahreswechsel 2010 / 2011 angestanden.
Tabelle und Thema DRUCKEN
Die Düsseldorfer Tabelle 2010 weist eine bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei Unterhaltsberechtigten aus (bis 2009 bezog sich die Düsseldorfer Tabelle auf drei Unterhaltsberechtigte).
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Google
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15.01.2010 16:45 RE: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2010 für Unterhalt |
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suny unregistriert |
röhrchen, sorry ich kann zwar die tabelle lesen aber leider nicht verstehen! kannst du oder irgendeiner von euch mal eine beispielrechnung hier reinstellen. denn so wie ich es verstehe, zahlt mein noch gatte einfach zu wenig unterhalt an seine kids! danke für eure hilfe!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von suny am 15.01.2010 um 16:45 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Lady La Luna


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Herkunft: Von Zuhause Anzahl der Kinder: 1
Meine Ebay Auktionen:
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Du musst die hälfte des Kindergeldes abrechnen. Den das steht dem Kindsvater zu wenn er Unterhalt zahlt.
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suny unregistriert |
ich bin zu blöd dazu. gut ich ziehe also die hälfte des kindergeldes ab. wäre also bei € 184,- wären also € 92,-. und wenn ich nun mal gnädig bin, bzw war, so sollte ich nun von meinen gatten €225,-. je kind erhalten.
aber sein selbstbehalt liegt bei 1000€ also ändert sich für uns nichts.
ich dämmliche kuh hatte nach der vierten gerichtsverhandlung die faxen dicke und habe mich mit dem niedrigsten satz begnügt. aber seinen selbstbehalt von €1000,- hat er behalten. er hat sogar einige mehr euronen im monat als diese €1000 übrig.
ich bin so wie so auf der suche nach einer vollzeitstelle. dann verzichte ich ohnehin auf sein geld! am besten rege ich mich nicht mehr darüber auf.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von suny: 15.01.2010 17:45.
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LillyMa

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Herkunft: Franken Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: Lebensgemeinschaft
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| Zitat: |
Original von suny
ich bin zu blöd dazu. gut ich ziehe also die hälfte des kindergeldes ab. wäre also bei € 184,- wären also € 92,-. und wenn ich nun mal gnädig bin, bzw war, so sollte ich nun von meinen gatten €225,-. je kind erhalten.
aber sein selbstbehalt liegt bei 1000€ also ändert sich für uns nichts.
ich dämmliche kuh hatte nach der vierten gerichtsverhandlung die faxen dicke und habe mich mit dem niedrigsten satz begnügt. aber seinen selbstbehalt von €1000,- hat er behalten. er hat sogar einige mehr euronen im monat als diese €1000 übrig.
ich bin so wie so auf der suche nach einer vollzeitstelle. dann verzichte ich ohnehin auf sein geld! am besten rege ich mich nicht mehr darüber auf. |
Du hast vielleicht ne Einstellung! Das Geld das dein Ex bezahlen muss gehört nicht dir sondern deinen Kindern!
So "großzügig" kann man nur daherreden wenn man es sich (finanziell) auch leisten kann und da müsstest du als Alleinerziehende schon eine bombig bezahlte Vollzeitstelle finden das du sagen kannst du brauchst SEIN Geld nicht mehr!
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Meine Patenkinder
sind: mamasucy, Antje und Käthe
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suny unregistriert |
lillyma nein gut bezahlt werde ich bestimmt nicht aber ich kann gut mit geld umgehen, das habe ich zwangsweise in meiner ehe gelernt!
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Wendländerin77 unregistriert |
| Zitat: |
Original von suny
lillyma nein gut bezahlt werde ich bestimmt nicht aber ich kann gut mit geld umgehen, das habe ich zwangsweise in meiner ehe gelernt! |
Sehe es genau wie LillyMa!!!
Und es geht hier nicht um Dich sondern um deine Kinder, HALLOHO?!!!
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LillyMa

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Herkunft: Franken Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: Lebensgemeinschaft
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Natürlich hat er ein Recht auf lebendigsein darum geht es aber nicht denn das haben die Kinder auch wenn man es so betrachten will. Ich verstehe lediglich nicht wie sie auf das Geld für die Kinder verzichten kann nur um dann sagen zu können "Ich brauch dein Geld nicht!" Was eine Milchmädchenrechnung ist. Ausser, wie schon geschrieben, sie hat dann einen erstklassig bezahlten Vollzeitjob.
Aber gut es muss jeder selbst wissen was er macht. Ich kann so ne Einstellung nicht nachvollziehen und muss mit dem Kopf schütteln andere würden ihr vielleicht bewundernd auf die Schulter klopfen - ich halt nicht.
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Meine Patenkinder
sind: mamasucy, Antje und Käthe
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suny unregistriert |
na gut ich behalte sein geld für die kids und lege es zu dem was sie ohnehin schon haben! dann können sie sich ein super langes studium leisten oder ausbildung!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von suny am 15.01.2010 um 20:25 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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kuddelmuddel


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Herkunft: niedersachsen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Ich wär ja schon mal froh,wenn der Vater ÜBERHAUPT mal Unterhalt zahlen würde!!Aber meint das JA zahlt ja!!
__________________ Wir sind verantwortlich für das was wir tun,aber auch für das was wir nicht tun!
verpatet mit der Thekentussi
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von kuddelmuddel am 15.01.2010 um 20:27 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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LillyMa

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Herkunft: Franken Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: Lebensgemeinschaft
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| Zitat: |
Original von woelffchen
klar !
Das Unterhalt geld für die Kinder IST auch ausschließlich für die KInder und steht diesen zu ! Darauf würde ich als alleinerziehende Mutter auch nicht verzichten (egal wieviel ich selbst verdiene), denn es gehört ja letzten Endes den Kindern.
Nur was das Unterhaltsrecht für die Ehefrau angeht. Da wäre ich selbst auch zu stolz es zu nehmen
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Da stimme ich mit dir absolut überein. Der Ehegattenunterhalt ist ja auch wieder ein anderes Thema als der Kindesunterhalt
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Meine Patenkinder
sind: mamasucy, Antje und Käthe
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von LillyMa am 15.01.2010 um 20:32 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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@suny: der selbstbehalt steht Deinem Mann ja zu - aber ich finde es schon klasse, dass Du versuchst selber für Eure Kinder zu sorgen
. Dennoch, wenn Dein noch Mann mehr verdient und den Kindern eben unterhaltspflichtig wäre, dann musst DU dies schon in Anspruch nehmen. Es ist das Geld der Kinder, lege es, wenn Du nicht darauf angwiesen bist, ansonsten auf ein Konto für die Kinder.
Du musst und sollst auf kein Geld für die Kinder verzichten, auch wenn Du Vollzeit arbeiten gehst. Das hat nämlich damit gar nichts zu tun. Unterhalt für die Kinder muss Dein Nochmann bezahlen. Gut, der Selbstbehalt steht im zu, aber darüber hinaus muss und SOLL er bezahlen, da es das Geld der Kinder ist. Bitte verzichte nicht auf Unterhalt für die Kinder, selbst wenn es der niedrigste Satz ist - das ist dennoch sehr viel. Wenn Du es nicht benötigst, dann spare es für Eure Kinder - die freuen sich später mal. Wenn er wirklich keinen Unterhalt bezahlen kann - Gerichtstermine fanden ja statt - dann steht Dir bzw. den Kindern evtl. Unterhaltsvorschuss von der Jungendamtkasse zu. Weiss jetzt nicht wie alt die Kinder sind
@ALL: ich denke Suny geht es darum, dass sie lieber selbst für sich und die Kinder sorgt, anstatt ständig den Unterhalt für die Kinder hinterherzulaufen. Persönlich finde ich diese Einstellung nicht verkehrt, aber klaro steht es den Kindern zu. Suny muss eben kämpfen, auch wenn es schwer ist. Ich kenne solche Kämpfe nur zu gut. Zudem glaube ich eben, da die Trennung eben sehr frisch ist und noch viele emotionale Gefühle hochkochen, ein klares und objektives Denken sehr schwierig für die betroffene Person ist.
Zudem steht dem Vater natürlich ein Existensminumun zu - das ist per Gesetz zum Glück so geregelt. Wenn er nebenbei schwarz verdient, muss man versuchen dieses zu beweisen.
Suny, lass Dich nicht unterkriegen und bleib am Ball.
__________________ Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos!

Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von nate am 15.01.2010 um 20:34 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
Meine Ebay Auktionen:
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@ Alle
Nur damit keine Mißverständnisse aufkommen: es geht bei der
Düsseldorfer Tabelle um den "KINDESUNTERHALT" !
Der Ehegattenunterhalt oder der Versorgungsausgleich ist eine andere Baustelle.
Bitte nicht verwechseln.
Gruß
Röhrchen
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Ostfriesin


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Herkunft: aus dem Bett gefallen Anzahl der Kinder: keins Familienstand: Lebensgemeinschaft
Mein Wunschzettel:
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Gilt die Düsseldorfer Tabelle eigentlich in jedem Fall oder kann es sein, dass die Väter dann doch noch anders eingestuft werden, von dem was sie zahlen müssen? Bei Micha herrscht da einfach noch ziemliches Chaos... und er soll deutlich mehr zahlen, als er es von der Düsseldorfer Tabelle her soll! Er hat zwar nächste Woche eh nen Termin bei nem Anwalt, da er seine Tochter auch nicht wirklich regelmäßig sehen darf und zusätzlich wohl auch noch jede Menge Kohle nachzahlen darf! Alles kacke in seinem Fall gerade! Er ist zwar nach wie vor bereit für die Lütte finanziell zu sorgen, sprich den Unterhalt zu zahlen und im Notfall auch mal "auszuhelfen", hat z. B. zu Weihnachten nen sauteuren Kindersitz für's Auto gekauft und der Mutti noch nen bissel Kohle einfach so gegeben... aber davon hat er auch nix
Ach man, ist das alles kompliziert...
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Ostfriesin am 16.01.2010 um 11:24 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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suny unregistriert |
es geht mir hier nur um den kindesunterhalt! meine kids sind gsd finanziell abgesichert auch für die zukunft. also ich brauche für sie kein sparkonto eröffnen. lege aber das geld an und die kids sollen entscheiden wenn sie alt genug sind was sie damit machen, ausgeben, spenden, anlegen. sollen sie selbst bestimmen!
was ich nicht verstehe, ist: er zahlt den niedrigsten satz und hätte dazu den dazugehörigen selbstbehalt. theoretisch.
in der praxis liegt sein selbstbehalt höher, zahlt aber nicht den dazugehörigen unterhalt an seine kids.
er soll ja auch von irgendwas leben, ganz ausnehmen möchte ich ihn nicht.
aber es stimmt, sobald ich nicht mehr abhängig von ihm bin, desto weiter bin ich von ihm entfernt. und das will ich!
und zur info seit zwei tagen herrscht hier krieg und terror von der untersten art.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von suny: 16.01.2010 18:21.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von suny am 16.01.2010 um 18:19 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
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Original von Röhrchen
@ Alle
Nur damit keine Mißverständnisse aufkommen: es geht bei der
Düsseldorfer Tabelle um den "KINDESUNTERHALT" !
Der Ehegattenunterhalt oder der Versorgungsausgleich ist eine andere Baustelle.
Bitte nicht verwechseln.
Gruß
Röhrchen
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Hast Du da mal nen Link für mich, was meiner Frau zusteht?
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 21.01.2010 um 17:10 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Lady La Luna


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Herkunft: Von Zuhause Anzahl der Kinder: 1
Meine Ebay Auktionen:
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Kalli Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt wird vom Anwalt nach deinem Verdienst ausgerechnet. Dafür gibt es keine Leitsätze.
Wenn eure Kinder älter wie 3 Jahre sind, muss deine Frau sich arbeit suchen, den dann bekommt sie kein Betreuungsunterhalt von dir.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Lady La Luna am 21.01.2010 um 17:14 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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