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Ich will das Abitur nach machen |
10.01.2010 22:31 Ich will das Abitur nach machen |
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Ich hab ein Problem, und bisher konnte ich im Netz keine Auskünfte finden die mir wirklich weiter helfen. Da die Meinungen da ziemlich auseinader gehen.
Ich habe vor das Abitur an einem Kolleg nach zu holen. Müsste dafür aber erstmal einen Vorkurs absolvieren (6 Monate) und dann drei Jahre (11.,12., und 13. Klasse) die Schulbank drücken.
Diese Zeit über könnte ich Bafög erhalten, da mein Lebensgefährte aber noch ALG II bekommt weiß ich nun nicht ob das Bafög auf dieses Angerechnet wird, und wenn ja in welcher Höhe.
Kann mir einer von Euch da vieleicht weiter helfen, bzw hat mit dieser Problematik schon Erfahrungen gesammelt?
Auch für links zu entsprechenden Info - Seiten währe ich sehr Dankbar.
Bis dann
Cleo
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Google
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MamiJam unregistriert |
Von was lebst du denn jetzt?
Seid ihr eine BG?
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Wir beziehen derzeit beide ALG II.
Aber darum geht es ja nicht, ich möchte wissen ob und wenn ja in welcher höhe das Bafög auf das ALG II meines Lebensgefährten und der Kinder angerechnet wird.
Dann wenn ich die Schule mache und Bafög beziehe bin ich ja eigentlich weg von Jobcenter.
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kuddelmuddel


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Herkunft: niedersachsen Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: geschieden
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Ich würd`da mal beim Jobcenter oder AA nachfragen!!Die machen dir KLARE Ansagen-was du aus dem Netz ziehst ist eh wieder nur ungefähr!!
__________________ Wir sind verantwortlich für das was wir tun,aber auch für das was wir nicht tun!
verpatet mit der Thekentussi
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MamiJam unregistriert |
So einfach ist das nicht....
Wenn ihr zusammen lebt, dann müsstet ihr ja eine BG bilden! Also alles wird in einen Topf geschmissen! Oder werdet ihr getrennt berechnet?
In einer BG wird alles angerechnet - Kindergeld, BaföG, etc.
Wenn du in Ausbildung bist wird das ALG ja eigentlich nur durch das BaföG ersetzt!
Ne Bekannte von mir hat auch eine Ausbildung begonnen und da war es so..... allerdings ist sie Alleinstehend, hat aber 2 Kinder und das ist alles in einen Topf geworden worden! Sie bekommt nur geringfügig mehr als vorher (wegen Fahrtkosten zur Schule und sowas).... sie hat 'nen Privatkredit aufnehmen müssen, weil ihr Geld nichtmal reicht, um die Schule selbst zu bezahlen!
Nächste Frage ist, ob dir die ARGE es überhaupt genehmigt nochmal die Schulbank zu drücken bzw. ob du überhaupt Anspruch auf BaföG hast!
Besagte Freundin wollte nämlich auch ihr Abi nachholen und das ist ihr nicht genehmigt worden.... lediglich für die Ausbildung, die sie jetzt macht geht alles klar....
Begründung vom Amt: durch eine Ausbildung sind die Vermittlungschancen größer.... nur mit Abitur kann sie allerdings nix anfangen!
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anyu unregistriert |
Auch wenn das ALG durch das Bafög ersetzt wird, ist es nicht ganz das Gleiche, denn Bafög mus ja später wieder zurückgezahlt werden.
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MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von anyu
Auch wenn das ALG durch das Bafög ersetzt wird, ist es nicht ganz das Gleiche, denn Bafög mus ja später wieder zurückgezahlt werden. |
nicht immer
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Ich habe ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung, möchte aber mit dem Abitur meine Beruflichen Chancen erweitern. Heißt: Durch das Abitur komme ich meinem Berufswunsch Ausbilder ein Stück näher.
Und da ich "erst" 29 bin dürfte ich mit der Genehmigung durch das Amt keine Probleme haben. Selbst meiner Freundin wurde das genehmigt, und die ist 10 Jahre älter wie ich.
Das Bafög (Sozialleistung nach SGB II) müsste ich auch nicht zurück zahlen (da elternunabhägig bzw Schüler-Bafög)
Die Frage ist inwieweit das Bafög auf die ALG II - Leistungen angerechnet werde. Bzw ob diese überhaubt angerechnet werden dürfen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Cleopatra am 11.01.2010 um 13:48 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Manu1406

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Herkunft: Mettmann Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: Lebensgemeinschaft
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ich hab damals mit 27 das Fachabi nachgemacht und musste das Bafög auch nicht zurück zahlen. Eine Bekannte hat auch mit Mitte 20 das Abi gemacht - so wie Du das vorhast und musste wie hajjo schon gesagt hat, auch nichts zurück zahlen.
Ich kann das auch nur empfehlen.
LG
Manu
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Manu1406 am 11.01.2010 um 17:19 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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anyu unregistriert |
| Zitat: |
Original von MamiJam
| Zitat: |
Original von anyu
Auch wenn das ALG durch das Bafög ersetzt wird, ist es nicht ganz das Gleiche, denn Bafög mus ja später wieder zurückgezahlt werden. |
nicht immer |
MamiJam, wie meinst du das nicht immer? Ich dachte, Bafög ist wie so eine Art Darlehen?
Ich habe während meines Studiums eine Weile Bafög bezogen und bin nun nämlich dabei, es zurück zu zahlen und das in nicht unerheblichen Raten....
In welchen Fällen muss es denn nicht zurückgezahlt werden?
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von anyu am 11.01.2010 um 17:50 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von anyu
| Zitat: |
Original von MamiJam
| Zitat: |
Original von anyu
Auch wenn das ALG durch das Bafög ersetzt wird, ist es nicht ganz das Gleiche, denn Bafög mus ja später wieder zurückgezahlt werden. |
nicht immer |
MamiJam, wie meinst du das nicht immer? Ich dachte, Bafög ist wie so eine Art Darlehen?
Ich habe während meines Studiums eine Weile Bafög bezogen und bin nun nämlich dabei, es zurück zu zahlen und das in nicht unerheblichen Raten....
In welchen Fällen muss es denn nicht zurückgezahlt werden? |
Wann genau es Darlehen is und wann nicht kann ich nicht genau beantworten.... die Studenten, die ich kenne mussten bzw. müssen es ALLE zurückbezahlen!
Die, die eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung gemacht haben mussten es nicht zurückzahlen....
Wie das allerdings genau ist weiß ich nicht.... vielleicht kann sich da Manu nochmal zu äußern, weil die musste es ja auch nicht zurückzahlen....
@Cleopatra
Was hast du denn gelernt, wenn ich fragen darf?
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 11.01.2010 um 19:52 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Beim Bafög gibt es zwei verschieden Formen.
Das Studenten - Bafög: 50 % Darlehen vom Staat welches zurückgezahlt werden muss, 50% Zuschuss zur Ausbildung
Das Schüler - Bafög: Dieses ist ein reiner Zuschuss zu Ausbildungzwecken, welches nicht zurück gezahlt werden muss.
@MamiJam:
Ich habe Bürokauffrau gelernt.
Allerdings habe ich schon während der Ausbildung gemerkt das es mir mehr liegt anderen etwas bei zu bringen.
Wollte ja auch eigentlich nach der Ausbildung dann Fachabi machen, wurde dann aber mit dem großen Schwanger. Naja, und dann kam kurz danach die kleine, also habe ich das bis jetzt nicht wieder in Angriff genommen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Cleopatra am 14.01.2010 um 14:09 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von Cleopatra
Beim Bafög gibt es zwei verschieden Formen.
Das Studenten - Bafög: 50 % Darlehen vom Staat welches zurückgezahlt werden muss, 50% Zuschuss zur Ausbildung
Das Schüler - Bafög: Dieses ist ein reiner Zuschuss zu Ausbildungzwecken, welches nicht zurück gezahlt werden muss.
@MamiJam:
Ich habe Bürokauffrau gelernt.
Allerdings habe ich schon während der Ausbildung gemerkt das es mir mehr liegt anderen etwas bei zu bringen.
Wollte ja auch eigentlich nach der Ausbildung dann Fachabi machen, wurde dann aber mit dem großen Schwanger. Naja, und dann kam kurz danach die kleine, also habe ich das bis jetzt nicht wieder in Angriff genommen. |
Ich habe gefragt, weil ich auch eine Zweitausbildung machen wollte.... nachdem ich als Ergo nicht mehr vermittelbar war!
Ich bin mit mehreren Berufsrichtungen gekommen und es wurde vom Amt jedesmal abgelehnt, weil die Verittlungschancen danach nicht besser wären, als mit der Erstausbildung!
Und ein Fachabitur ist zwar schön und gut, aber eben keine Ausbildung.... also steigen damit die Vermittlungschancen nicht an .... ich weiß nicht was du für eien Sachbearbeiter hast, aber die die ich vor mir hab sitzen sehen würdn das wohl ablehnen!
Nächste Frage ist, ob du überhaupt Anspruch hast auf BaföG, wenn du bereits eine Erstausbildung abgechlossen hast! Das war nämlich der Ablehnungsgrund einer Freundin von mir (ist allerdings schon paar Jahre her.... vielleicht hat sich das auch geändert!)
Was würdest du denn nach dem Abi machen wollen?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MamiJam: 14.01.2010 19:17.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 14.01.2010 um 19:16 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Das Schüler - Bafög wurde ja unter anderem für den Zweiten Bildungsweg geschaffen, sprich wenn Erwachsene (mit abgeschlossener Berufsausbildung) auf nem Kolleg oder Abendgymnasium das Abi nach machen wollen.
Bzw für junge Erwachsene die nach dem Schulabschluss eine schulische Ausbildung machen wollen, allerdings ist diese dann Elternabhängig.
Bei Erwachsenen mit abgeschlossener Ausbildung ist es Elternunabhängig. Und die Einkünfte des Partners zählen auch nur dann wenn man verheiratet ist.
Und ich will ja jetzt auch kein Fachabi machen, sondern direkt das Abitur - die Hochschulreife. Da ich danach Pädagogik (oder Ausbilder für junge Erwachsene) machen will, und dafür muss ich dann Studieren. Ergo - ohne Abitur kein Studium.
Was wollte deine Freundin denn machen? Bzw wie alt war denn deine Freundin damals, denn beim Bafög gibt es für einige Sachen auch eine gewisse Altersgrenze. Sprich für den Vorkurs auf dem Kolleg bekommt man nur dann Bafög wenn man nicht älter ist wie 30.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Cleopatra am 14.01.2010 um 20:08 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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MamiJam unregistriert |
| Zitat: |
Original von Cleopatra
Bzw wie alt war denn deine Freundin damals, denn beim Bafög gibt es für einige Sachen auch eine gewisse Altersgrenze. Sprich für den Vorkurs auf dem Kolleg bekommt man nur dann Bafög wenn man nicht älter ist wie 30. |
Sie ist jetzt 29 und das war vor 5 oder 6 Jahren.
Sie wollte eine Ausbildung zur Physiotherapeutin machen (schulische Ausbildung).
Gelernt hat sie Rechtanwaltsgehilfin oder wie sich das schimpft..
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 14.01.2010 um 21:33 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Manu1406

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Herkunft: Mettmann Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: Lebensgemeinschaft
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ich habe mich damals dazu entschieden das Fachabi nachzumachen weil ich zum einen der Meinung war das damit meine beruflichen Chancen steigen könnten (bin gelernte Bürokauffrau) und zum anderen weil man damaliger Arbeitgeber sehr unpünktlich den Lohn gezahlt hat und abzusehen war das es die Firma nicht mehr lange geben wird. Ich bin daraufhin zum Sozialamt gegangen und hab nach den Möglichkeiten einer Weiterbildung bzw. Fachabi gefragt und ob ich denn Bafög bekommen kann usw. Da ich alleinerziehend war hab ich den vollen Satz bekommen und da es sich um ein sogenanntes Schülerbafög handelte und ich noch keine 28 war, musste ich das Bafög auch nicht zurück zahlen. Ich hab dann bei meinem AG meine Stunden reduziert - früh zur Schule und dann nach der Schule auf Arbeit. War anstrengend aber hat sich gelohnt.
LG
Manu
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Manu1406 am 15.01.2010 um 20:29 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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MamiJam unregistriert |
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Original von Manu1406
und ich noch keine 28 war |
Ja, ich hab das auch irgendwie so in Erinnerung, dass es das nur bis 27 gibt.... kann auch sein es hat sich geändert, aber mit dem Unterhaltsanspruch beim Studium ist die Grenze ja auch 27 meine ich im Kopf zu haben!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von MamiJam am 15.01.2010 um 20:41 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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