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Steuererklärung für Azubis |
29.12.2009 17:32 Steuererklärung für Azubis |
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Ostfriesin


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Herkunft: aus dem Bett gefallen Anzahl der Kinder: keins Familienstand: Lebensgemeinschaft
Mein Wunschzettel:
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Moin,
irgendwie hab ich noch nicht das richtige im www gefunden
Vielleicht kann mir ja jemand von euch erklären, ob für mich eine Steuererklärung sinnvoll oder vielleicht sogar Pflicht ist...
Hab von Januar bis März für meinen Ex gearbeitet und keine Lohnsteuer gezahlt. Anschließend von April bis Juli bei GO! wo ich ein paar Kröten an Vater Staat abdrücken mussste. Seit August mache ich nun die Ausbildung und zahle keine Steuern!
Ab wann muss man überhaupt Steuern zahlen? Und wie ist das bei Azubis geregelt?
Fragen über Fragen... kann mir vielleicht jemand verständlich weiterhelfen? Ohne irgendwelche Ausdrücke, die ich dann wieder googlen muss?
schon mal vielen Dank
Gruß, eure Osti
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Ostfriesin am 29.12.2009 um 17:32 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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Mia


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Ruf doch mal bei deinem zuständigen Finanzamt an.
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29.12.2009 22:22 RE: Steuererklärung für Azubis |
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lesen
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| Rang: schaut sich noch um |
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hallo ostfriesin,
hast du bei deinem ex geld verdient? wenn ja mach lieber keine erklärung, wenn nicht dann schon, du würdest dann alles wieder bekommen.
lg lesen
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29.12.2009 23:59 RE: Steuererklärung für Azubis |
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mamasucy unregistriert |
Ruf bei Deinem zuständigen Finanzamt an und sage denen, was Du im letzten Jahr an Bruttoeinkommen hattest. Die sagen Dir dann, ob Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommst, und für wie lange.
Für diesen Zeitraum musst Du dann keine Steuererklärung machen.
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Ostfriesin


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Herkunft: aus dem Bett gefallen Anzahl der Kinder: keins Familienstand: Lebensgemeinschaft
Mein Wunschzettel:
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Vielen Dank!
ja, hab Geld beim Ex verdient...
Na ja, ich werd einfach mal beim Amt anrufen! Die können mir bestimmt weiterhelfen! Oder ich geh mal zum Lohnsteuerhilfeverein.... Mal schauen!
Lass das aber noch mal offen, vielleicht hat ja noch jemand den goldenen Tipp
LG, eure Osti
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mamasucy unregistriert |
Lohnsteuerhilfeverein ist gut, da arbeite ich nämlich
Dort musst aber unbedingt beachten, dass Du vorher klärst, ab wann Du dem Berater was bezahlen musst. Ruf an oder besser noch, gehe bei einem Berater vorbei, und frage ihn, ob Du ihm eine Frage stellen kannst, ohne gleich Mitglied im Verein werden zu müssen. Sonst musst Du nämlich für ein Jahr Beitrag bezahlen und wolltest eigentlich nur wissen, ob Du Steuer machen musst. Das wird in Deinem Fall zwar nicht viel sein, was Du jährlich dann an Beitrag zahlst, aber trotzdem.
Viel Glück!!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von mamasucy am 30.12.2009 um 13:51 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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