| Umfrage: Wisst ihr mit dem Begriff Gesundheitsfond was anzufangen? |
| Nö, zwar schon gehört, aber was er bedeutet.........Keine Ahnung |
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6 |
60.00% |
| Ja, ich kenne mich bestens aus |
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3 |
30.00% |
| Interessiert mich nicht die Bohne |
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1 |
10.00% |
| Insgesamt: |
10 Stimmen |
100% |
Umfrage: Ein Drittel der Bundesbürger hat noch nie vom Gesundheitsfonds gehört |
21.09.2009 19:24 Umfrage: Ein Drittel der Bundesbürger hat noch nie vom Gesundheitsfonds gehört |
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Mia


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Es ist unglaublich, aber wahr: Obwohl der Gesundheitsfonds bereits am 01.01.2009 in Kraft trat, wissen viele Deutsche nichts darüber.
Immerhin 33 Prozent wissen nicht, dass alle Krankenkassen nun einen einheitlichen Beitragssatz haben.
Vor allem die Bundesbürger bis 30 Jahren glauben noch immer an verschiedene Beitragssätze bei der Wahl der Krankenkasse.
quelle
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Mia am 21.09.2009 um 19:24 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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21.09.2009 19:47 RE: Umfrage: Ein Drittel der Bundesbürger hat noch nie vom Gesundheitsfonds gehört |
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negteit unregistriert |
| Zitat: |
Original von Mia
Es ist unglaublich, aber wahr: Obwohl der Gesundheitsfonds bereits am 01.01.2009 in Kraft trat, wissen viele Deutsche nichts darüber.
Immerhin 33 Prozent wissen nicht, dass alle Krankenkassen nun einen einheitlichen Beitragssatz haben.
Vor allem die Bundesbürger bis 30 Jahren glauben noch immer an verschiedene Beitragssätze bei der Wahl der Krankenkasse.
quelle |
Viele haben doch gar nicht die Zeit (oder Lust) sich mit sowas auseinander zu setzen. Und ein Stück weit kann ich das sogar verstehen, auch wenn ich das nicht so gut finde.
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Kalli unregistriert |
Meine Krankenkasse hat es nicht nötig, mich zu informieren.
Und ich weiss auch nur, was auf meiner Lohnabrechnung hinter "Krankenkassenbeitrag" für eine Summe in Euro steht.
Ich weiss jetzt auf Anhieb auch gar nicht, ob mich der Rest überhaupt interessiert....
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Schnick-Schnack unregistriert |
Interessiert mich eigentlich wenig, ichhab ne gute Krankenkase, die dadurch etwas günstiger wird.
Aber da ich sowiso so wenig verdiene, bin ich auch von Zuzahlungen befreit...
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negteit unregistriert |
Doch, also wir haben letztes Jahr nen riesen fetten Umschlag unserer KK bekommen mit sämtlichen Erklärungen und Änderungen.
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Cleopatra

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Herkunft: Berlin Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Abstimmen konnt ich jetzt nicht, war nicht die richtige Antwortmöglichkeit dabei
Von gehört hab ich auf jedenfall schon von, weiß auch das dadurch die Beitragssätze jetzt Einheitlich sind. Aber was er nun im Detail bewirken soll? Da hab ich bis heute noch nicht durch gesehen.
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ribanna unregistriert |
Wirklich Ahnung davon hab ich nicht. Muß abe rauch zugeben, das es mich auch nicht wirklich interessiert.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von ribanna am 24.09.2009 um 14:11 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
Was ändert es denn, wenn man sich auskennt?
Man muss doch trotzdem noch nen Haufen Geld bezahlen und ist trotzdem als Kassenpatient der letzte Dreck.
Und muss sich anschliessend in der Apotheke auch noch das letzte Hemd ausziehen lassen...
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negteit unregistriert |
| Zitat: |
Original von Kalli
Und muss sich anschliessend in der Apotheke auch noch das letzte Hemd ausziehen lassen... |
....... richtig ...... für nen Pullover auf Rezept ......
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von negteit am 25.09.2009 um 20:30 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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