Befristeter Arbeitsvertrag |
13.09.2009 21:03 Befristeter Arbeitsvertrag |
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Tanja2204


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Herkunft: Haan Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Hallo, falls ich falsch gepostet habe, dann bitte verschieben.
Nun zu meiner Frage. Mein Vetrag läuft bis 31.12.09, ab wann muss mein Arbeitgeber mir Bescheid geben, dass ich übernommen werde? Da ich mich ja 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden muss, würde ich mir gerne den Weg sparen. Werde Morgen in der Personalabteilung anrufen, aber bin von denen schon mal sehr lange vertröstet worden. Hab wirklich keine Lust zum Amt zu laufen, denn es sieht eigentlich nicht schlecht aus, wegen der Übernahme. Bedarf besteht auf jeden Fall.
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Google
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Kalli unregistriert |
Rein rechtlich langt es, wenn er dir am 31.12. bescheid gibt.
Moralisch sollte er das natürlich bis zum 30.09.
Das wäre ja der Stichtag, an dem Du Dich arbeitssuchend ,melden müsstest.
Es kann auch sein, dass er Dich gar nicht darüber informiert.
Wenn er Dir dann nicht mitteilt, ob er Dich überniummt oder nicht, MUSS er es, sobald Du dann am 02.01.2010 auftauchst.
Es sei denn, er lässt dich an der Tür oder am Tor abfangen.
Nur weiss ich nicht, ob er dann wieder nen Zeitvertrag machen muss, oder dich fest einstellen muss. Da bin ich überfragt.
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Tanja2204


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Herkunft: Haan Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Danke Kalli. Ist ja echt blöd, wenn man so voll im Regen steht und nicht weiss, wie es weitergeht. Na ja geh denen Morgen mal auf den Nerv.
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Sternschnuppe


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Herkunft: MK Anzahl der Kinder: keins Familienstand: verheiratet
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Würd denen morgen auch mal auf den Nerv gehen, denn alles andere ginge / geht auf deine Nerven und irgendwann dann auch mal auf deine Arbeit, wenn deine Nerven deswegen blank liegen, verstehst wie ich das mein?
Wünsch dir für morgen viel Glück und berichte bitte, wie's gelaufen ist / weiter läuft, ja?
__________________ Erinnerungen sind das Land,
aus dem wir nicht vertrieben werden können.
Mein Patenkind heißt Nate
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Kalli unregistriert |
Ja, ich würde auch fragen. Obwohl man das nicht tuen soll, hat mir mal einer gesagt.
Nicht, dass die vergessen haben, Dich nach Hause zu schicken.
Ich habe es auch erst ne Woche vorher erfahren. ein kollege sogar an seinem letzten Tag.
Unsere Zeitveerträge letztes Jahr haben die auch auf dem Trockenen sitzen lassen.
find ich ne Schweinerei, sowas.
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Sternschnuppe


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Herkunft: MK Anzahl der Kinder: keins Familienstand: verheiratet
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| Zitat: |
Original von Kalli
Ja, ich würde auch fragen. Obwohl man das nicht tuen soll, hat mir mal einer gesagt.
Nicht, dass die vergessen haben, Dich nach Hause zu schicken.
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Stimmt, hab ich auch mal gehört, aber bei uns würd sowas wirklich vergessen, da kleine Firma und sobald nachgefragt wird ist zack die Verlängerung da.
Bei dem heutigen Arbeitsmarkt find ich das auch voll ok so, muß ja jeder Angst haben morgen auf der Straße zu stehen sonst.
Also fragen!
__________________ Erinnerungen sind das Land,
aus dem wir nicht vertrieben werden können.
Mein Patenkind heißt Nate
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Katja unregistriert |
Bei uns in der Firma, bekommen die mit befristeten Arbeitsvertrag auch immer erst einige Tage vorher bescheid, ob sie weiter beschäftigt werden oder nicht.
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deirdre unregistriert |
Wobei ich das irgendwie auch gar nicht nachvollziehen kann.
Ich meine ... in der Regel sind die Leute mit Zeitvertrag auch nicht blöd und schreiben frühzeitig Bewerbungen.
Dann soll die Verlängerung am letzten Arbeitstag kommen und der Angestellte sagt: "Nö, such Dir ab morgen nen anderen, ich hab schon was neues."
MUSS ja nicht sein, dass man dann ohne steht.
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Kalli unregistriert |
Da hast Du Recht, deirdre.
Aber es gibt halt Firmen, die denken, sich das erlauben zu können.
Ich habe auch schon mal zu hören bekommen: "Wenn dir was nicht passt, musst Du Deine Papiere vorne abholen. Wir haben da nen Stapel mit Bewerbungen liegen, der ist höher als Du."
Von anderer Seite habe ich dann gehört, dass das gar nicht stimmt. Denn wer will in der heutigen Zeit noch Schichtarbeit machen?
Hinzu kommen die Leute, die sich das bei uns zwei Stunden lang ansehen, dann sagen, sie müssten zum Klo und die sich dann aus dem Staub machen. andere halten den Rest des Tages noch durch und kommen am nächsten Tag nicht wieder...
Leider, leider, leider ist es bei uns die Regel, dass jemand vielleicht noch mal ne Zeitvertrag im anschluss bekommt, aber nen Festvertrag hat bei uns schon lage keiner mehr bekommen.
Die holen sich lieber Zeitarbeiter.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 14.09.2009 um 18:19 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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deirdre unregistriert |
Tja ...
Zeitarbeit gehört irgendwie verboten, finde ich.
Zeitarbeit, wie befristete Verträge. Die gehören für mich begründet.
Und zwar deutlich begründet.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von deirdre am 14.09.2009 um 18:21 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
Die Zeitfirmen werben doch immer damit, dass ja eine Festanstellung in der Firma, zu der man geschickt wird rausspringen kann.
Hier in der Gegend wirbt eine richtig mit dem Spruch: "Ihre Festeinstellung ist unser Ziel".
Ja natürlich. Weil diese Zeitfirma dann nämlich gerne 4000 Euro Auslöse haben wollte. Und das ist keine Propaganda, dass hat einer bei uns erlebt.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 14.09.2009 um 18:49 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Schnupfi


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Herkunft: Olching Anzahl der Kinder: keins Familienstand: verheiratet
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also, unabhängig davon ob Du weiterbeschäftigt wirst oder nicht, versäume
auf keinen Fall!!!!!!!
Dich fristgemäß beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.
Ich versteh es wenn Du keinen Bock aufs Amt hast oder gar da hin zu gehen, aber bitte, bitte tu Dir den Gefallen und melde Dich in jedem Fall rechtzeitig arbeitssuchend.
Wenn Du es nicht tust und der Arbeitgeber überlegt es sich im letzten Moment doch anders - was leider jederzeit vorkommen kann - dann hast Du später die
Karte wenn Du Dich nicht beim Amt gemeldet hast, das kann und wird vermutlich eine Sperrung beim Arbeitsamt nach sich ziehen, so daß Du dann 3 Monate ohne Arbeitslosengeld dastehst.
Wollen wir es nicht hoffen daß es so weit kommt, aber melde Dich trotzdem arbeitssuchend. Wenn Du es hinterher nicht brauchst: Umso besser!
Und Du bist ja nicht verpflichtet einen Job der Dir unter Umständen vorgeschlagen wird anzunehmen (wobei die Vorschläge vom Arbeitsamt echt fürn
sind - hab ich selbst erlebt, noch gar nicht lang her.....).
Tu Dir den Gefallen.
Und ich drück Dir auf alle Fälle die Daumen daß Du verlängert wirst!
__________________ „Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Kannst du es nicht lösen, dann mache kein Problem daraus.“
Siddhartha Gautama
„Klug fragen können ist die halbe Weisheit.“
Francis Bacon
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Schnupfi am 14.09.2009 um 18:58 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Tanja2204


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Herkunft: Haan Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Der Typ aus der Personalabteilung hatte schon Feierabend, hab ne Nachricht hinterlassen. Wird mich wohl morgen auf der Arbeit anrufen. Ja werde auf jeden fall Ende des Monats zum Amt fahren, passt ganz gut, dann hab ich Urlaub.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Tanja2204 am 14.09.2009 um 21:58 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Schnick-Schnack unregistriert |
Ja, ich muss Schnupfi recht geben.
Es ist sogar DEINE PFLICHT, 3 Monate vor beendigung eines Zeitvertrages dich beim Arbeitsamt zu melden.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Schnick-Schnack am 15.09.2009 um 07:52 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Tanja2204


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Herkunft: Haan Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Heute kein Rückruf. hab dann nochmal dort versucht. Der Herr war in einer Besprechung. Tolle Suppe.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Tanja2204 am 15.09.2009 um 20:19 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Tanja2204


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Herkunft: Haan Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Der Rückruf kam heute. Er meinte, so weit er weiß würde ich bleiben, er hätte nix gegenteiliges gehört, weitere Infos würden aber folgen.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Tanja2204 am 16.09.2009 um 14:00 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Schnick-Schnack unregistriert |
dennoch musst du dich beim arbeitsamt melden.
Ausser, du hast es schriftlich, das du weiterhin beschäftigt wirst.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Schnick-Schnack am 16.09.2009 um 14:09 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
| Zitat: |
Original von Schnick-Schnack
dennoch musst du dich beim arbeitsamt melden.
Ausser, du hast es schriftlich, das du weiterhin beschäftigt wirst. |
Genauso sieht das aus.
Denn wenn die Firma sich das (aus welchen Gründen auch immer) anders überlegt, hat euer Gespräch nie stattgefunden...
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 16.09.2009 um 20:07 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Tanja2204


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Herkunft: Haan Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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So, hab jetzt 3 mal Bestätigung bekommen, dass mein Vertrag nun unbefristet wird. Vertrag wird mir in den nächsten Tagen zugeschickt. Also hat sich zum Glück mein gang zum Arbeitsamt erledigt.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Tanja2204 am 18.09.2009 um 23:19 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
Hat sich erledigt, sobald Du den Vertrag in Händen hältst.
Lese ihn dir aber genauestens durch.
nicht dass er etwas enthält, von dem vorher keine Rede war.
Anderes Gehalt oder so........
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 19.09.2009 um 12:13 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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