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Das ändert sich zum 1. September |
01.09.2009 13:12 Das ändert sich zum 1. September |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Neues Scheidungsrecht
Für Scheidungswillige ist der 1. September ein wichtiger Stichtag. Ab dann treten viele Neuerungen des Familienrechtes in Kraft. Eine Ehescheidung soll nun unkomplizierter und gerechter ablaufen. Aber der schnelle Gang zum Anwalt lohnt sich nicht für jeden.
Versorgungsausgleich neu geregelt
Künftig werden alle erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, betrieblichen und sonstigen Formen der Altersvorsorge je zur Hälfte geteilt.
Außerdem sollen mit der Reform finanzielle Nachteile des Ehepartners ausglichen werden, der aus Rücksicht auf die Familie den Beruf zurückgestellt hatte.
Kurze Ehe
Wenn eine Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, findet kein Versorgungsausgleich statt, außer ein Partner verlangt einen entsprechenden Ausgleich. Grund dafür ist der kurze Zeitraum, in dem erst sehr wenige Anwartschaften für die Rente angefallen sind. Bei kurzen Ehen sollte eine Scheidung daher erst nach dem 1. September eingereicht werden.
Adieu, Glühbirne
Vor 130 Jahren brachte die Glühbirne erstmals Licht ins Dunkel. Ab dem 1. September wird die weitere Produktion gesetzlich gestoppt. Die Europäer sollen auf effiziente Leuchtmittel wie Leuchtstoff-, Halogen- oder LED-Lampen umsteigen. Diese Alternativen sind teurer, dafür verbrauchen sie aber weniger Strom und halten länger.
Für die besonders stromfressenden klaren und mattierten Glühbirnen mit mehr als 100 Watt gilt der Produktionsstopp ab dem 1. September 2009 und nach und nach werden sie aus den Baumarkt-Regalen und Elektronikabteilungen verschwinden. Ein Jahr später folgen dann auch die 75 Watt Birnen. Ab September 2012 soll ganz Europa glühbirnenfrei sein.
Und auch in Solarien geht ab heute das Licht aus - zumindest für Jugendliche unter 18 Jahren. Das neue Strahlenschutzgesetz verbietet Minderjährigen die künstliche Sonne.
Der Schilderwald lichtet sich
Endlich werden unnötige Verkerszeichen verabschiedet. Gestrichen werden die Gefahrenzeichen, die vor Eisglätte, Splitt/Schotter, Steinschlag, Flugbetrieb oder Tieren warnen. Allerdings bleiben Symbole wie die Schneeflocke oder das Flugzeug als ’Sinnbilder’ erhalten. Dadurch können sie auch in Zukunft als Zusatzzeichen mit schwarzem Rand an Gefahrenstellen angeordnet werden.
Es wird jedoch noch lange Zeit dauern, ehe die aus der StVO entfernten Schilder tatsächlich aus dem Straßenbild verschwinden. Bereits aufgestellte sollen bis zu zehn Jahre weiter gelten.
Das Verkehrszeichen ’beschrankter Bahnübergang’ wird ausgetauscht. Stattdessen wird es ersetzt durch ein Schild, das einen herannahenden Zug zeigt, welches bisher vor unbeschrankten Bahnübergängen zu sehen war. Ab dem 1. September gilt überall ab dem neuen Verkehrszeichen ’Bahnübergang’ Überholverbot.
Des Weiteren wird auch das ergänzende Einbahnstraßen-Schild, dicker weißer Pfeil auf blauem Grund, wegfallen, weil die Verwechslungsgefahr mit Richtungsanzeigen zu groß ist.
Sinnvoll und neu
Jetzt bekommen auch die Inline-Skater ihr eigenes Verkehrsschild. Passend zu dem neue Zusatzzeichen gibt es aber auch einen Bußgeldkatalog.
Wo dieses Schild angebracht ist, dürfen Sie fahren, also auch auf Radwegen oder am Fahrbahnrand. Allerdings müssen die Skater besondere Rücksicht auf den übrigen Verkehr nehmen und Fahrzeugen als auch Fahrrädern das Überholen ermöglichen. Geschieht das nicht, werden 10 Euro fällig, bei Gefährdung sogar 20 Euro.

Das zweite neue Schild nennt sich ’Durchlässige Sackgasse’. Das bedeutet, dass es am Ende einer Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer weitergeht. Ein praktischer Hinweis für alle die, die Abkürzungen noch nicht kannten.

Patientenverfügung
Die Verfügung muss ab dem 1. September als Schriftform und mit eigener Unterschrift vorliegen. Die Patientenverfügung gilt dann als verbindlich für sämtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte.
Quelle
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffix: 01.09.2009 13:19.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 01.09.2009 um 13:12 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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*KiKi* unregistriert |
-> Und auch in Solarien geht ab heute das Licht aus - zumindest für Jugendliche unter 18 Jahren. Das neue Strahlenschutzgesetz verbietet Minderjährigen die künstliche Sonne. <-
Kann ich irgendwo verstehen, aber die Cousine meines Mannes arbeitet dort seit einem halben Jahr als Aushilfe, sie ist 17 Jahre alt wird im Januar 18 Jahre alt.
Wegen diesem Gesetz muss sie aufhören!
Muss dann bis Januar warten und dann kann sie wieder anfangen.
Also ich finde das echt übertrieben!
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