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Ofenschlupfer |
08.08.2009 19:03 Ofenschlupfer |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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6 Brötchen oder Toastbrot
750g Äpfel
150g Zucker
1 TL Zimt
200g gem. Haselnüsse oder Mandeln
oder 100g gemahlen, 100g gehackte Nüsse
300ml Milch bei Bedarf auch mehr
3-4 Eier
Vanillezucker
6 Brötchen vom Vortag oder Toastbrot
Brötchen in dünne Scheiben schneiden
750g - 1 kg Äpfel am besten säuerliche (Boskop), aber man kann gerne auch alle anderen Sorten verwenden. Diese auch in feine Scheiben schneiden, mit Zucker und Zimt bestreuen und mit Zitronensaft beträufeln.
Auflaufform gut einfetten, zuerst mit Brot belegen, Äpfel und Nüsse, Brot, Äpfel Nüsse. Abschließen mit Brot.
Eier und Milch mit Vanillezucker und übrigem Zucker zusammenrühren und über den Auflauf gießen. Mit den Händen alles nach unten drücken, die Flüssigkeit muss dann bis fast nach oben steigen, dann ist es gut. Evtl. zum Schluss noch Butterflöckchen drauf.
Im vorgeheizten Backofen bei 200 Grad Umluft bzw. 180 Grad ca. 30 bis 35 Min. backen, er sollte oben schön knusperig braun sein.
Dazu gibt es kalte oder warme Vanillesoße.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Steffix am 08.08.2009 um 19:03 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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08.08.2009 21:48 RE: Ofenschlupfer |
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Käthe unregistriert |
ichabe eben Opferschlüpfer gelesen, man man man ist doch an der zeit das ich nach ner neuen Brille schauen muß
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Käthe am 08.08.2009 um 21:48 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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