|
 |
Zypries will gleiches Recht für Regenbogeneltern-Adoption- |
23.07.2009 21:04 Zypries will gleiches Recht für Regenbogeneltern-Adoption- |
 |
|
Mia


|
|
|
|
Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
|
|
|
Justizministerin Zypries fordert ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Von einer aktuellen Studie sieht sie sich bestätigt – was die Union wenig beeindruckt.
Die Studie des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg im Auftrag des Justizministeriums kommt zu dem Schluss, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ebenso gut aufwachsen wie in heterosexuellen Beziehungen. Die Mehrheit der Kinder sieht demnach keine großen Unterschiede, die sich für sie aus dem Zusammenleben mit gleichgeschlechtlichen Eltern ergeben. Knapp die Hälfte der Kinder berichteten allerdings von Diskriminierungen aufgrund der Konstellation in ihrem Elternhaus.
Die Studie zeigt, dass Regenbogeneltern genauso gute Eltern sind wie alle anderen Eltern auch“, sagte Brigitte Zypries (SPD) am Donnerstag in Berlin. Es gebe keinen Grund, die gemeinsame Adoption nicht zuzulassen. „Je offener eine Gesellschaft mit der Tatsache umgeht, dass es homosexuelle Paare gibt, die Kinder aufziehen, desto weniger ist das Ganze natürlich auch Anlass für Hänseleien.“
Nur ein Partner kann derzeit Kind adoptieren
Derzeit ist eine gemeinsame Adoption in Deutschland nicht möglich. Nur einer der Partner kann ein Kind adoptieren, der andere hat nur die Möglichkeit, das „kleine Sorgerecht“ zu beantragen. Zypries verwies darauf, dass das europäische Adoptionsübereinkommen eine gemeinsame Adoption ermögliche. Es sei an der Zeit, dass Deutschland dieses ratifiziere.
Unions-Politiker erneuerten allerdings umgehend ihre Ablehnung. „Ich glaube, dass es bei aller Toleranz für gleichgeschlechtliche Beziehungen für Kinder besser ist, wenn sie bei Mann und Frau aufwachsen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hartmut Koschyk. Er warf Zypries ein „billiges Wahlkampfmanöver“ vor. Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zeigte sich skeptisch. „Kinder sind am besten aufgehoben bei Mann und Frau. Eine völlige Gleichstellung möchten wir nicht.“ Das Familienministerium behielt sich vor, die Studie zunächst zu analysieren.
FDP und Grüne unterstützen Zypries zu
Bei den Grünen und der FDP rennt Zypries dagegen offene Türen ein. Das gemeinsame Adoptionsrecht sei „Ausdruck der Lebensrealität in unserer Gesellschaft“, sagte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Es diene dem Wohl des Kindes, wenn zwei Bezugspersonen in gleicher Weise Verantwortung für das Kind übernähmen.
Das Zukunftsforum Familie (ZFF) bezeichnete eine solche Regelung als „überfällig“. Der Verband forderte eine Gleichstellung von Regenbogenfamilien mit anderen Familienformen. In Deutschland wachsen der Studie zufolge rund 2200 Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf, überwiegend bei lesbischen Paaren.
quelle
__________________

|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Mia am 23.07.2009 um 21:04 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
 |
Google
 |
|
|
|
|
|
Annett unregistriert |
Ich würde es auch richtig finden, wenn gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürften. Ganz legal.
In unserer heutigen Gesellschaft gibt es doch so viele Familienmodelle, es gibt genug geschiedene Elternpaare, die wieder neu verheiratet sind, massig Stiefgeschwister, Halbgeschwister etc. Und Kinder haben ja im Normalfall nir nur mit den Eltern zu tun, sie werden auch geprägt von Onkel, Tanten, Großeltern, Erzieher und Erzieherinnen. Daher sehe ich das Problem nicht. Was soll es besser machen, wenn Kinder Vater und Mutter aufwachsen, als bei Vater und Vater oder Mutter und Mutter?
|
|
|
| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Annett am 28.07.2009 um 10:32 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
|
|
|
 |
|