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Fahrlässige Freilassung eines Kinderschänders |
03.07.2009 20:40 Fahrlässige Freilassung eines Kinderschänders |
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Überlastung oder Schlamperei und Unkenntnis? Wie es passieren konnte, dass ein rückfallgefährdeter Kinderschänder aus der U-Haft entlassen wurde.
Der Ausbruch eines Gefangenen hat schon manchen Justizminister das Amt gekostet. Es geht aber auch anders. In Nordrhein-Westfalen hat soeben die Strafjustiz selbst einen Gefangenen befreit und damit die Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter in die Bredouille gebracht.
Zumal es nicht um irgendeinen Gefangenen geht, sondern um einen mutmaßlichen 58-jährigen Kinderschänder, der seit dem 5. September in Untersuchungshaft saß. Die Anklage wirft dem Mann 19-fachen sexuellen Missbrauch von Kindern vor, darunter fünf besonders schwere Fälle. Er war in früherer Zeit schon einmal als Kinderschänder verurteilt worden. Bei der Freilassung solcher Beschuldigter ist die Öffentlichkeit alarmiert, weil die Rückfallgefahr von Sexualstraftätern sehr hoch ist.
Wie also konnte es passieren, dass dieser Risikogefangene zum ersten Ferien-tag in Nordrhein-Westfalen aus der U-Haft entlassen wurde? Das Ergebnis der sofort eingeleiteten "strengen Überprüfung" steht noch aus. Offenbar hat die Staatsanwaltschaft zu langsam gearbeitet und er musste deshalb aus juristischen Gründen freigelassen werden.
Es muss Schlamperei und Unkenntnis gewesen sein - eine Unkenntnis der seit vier Jahren deutlich verschärften Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zum Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Bei der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsanspruch duldet Karlsruhe keine vermeidbaren Verzögerungen.
Wegen solcher Schludrigkeiten hat der zuständige Verfassungsrichter Siegfried Broß schon zugunsten mutmaßlicher Mörder und Drogendealer entschieden. In einem krassen Fall konnte ein sechsfacher Mörder im April nur durch Zufall wieder eingefangen werden.
Die Schelte wegen unnötig langer Verfahrensdauer traf damals das Oberlandesgericht Düsseldorf. Just dieses Gericht verfügte nun - mit Blick auf Karlsruhe - die Freilassung des mutmaßlichen Kinderschänders. Der saß in der Tat schon länger in U-Haft als unbedingt geboten. Er wurde aufgrund der Aussagen zweier Mütter und ihrer Töchter am 5. September 2008 festgenommen.
Gut überwacht
Erst am 23. Dezember bequemte sich die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach dazu, einen Sachverständigen mit einem Gutachten zur Schuldfähigkeit zu beauftragen. Es hieß zwar, die Sache sei eilbedürftig und müsse innerhalb eines Monats erledigt werden. Doch danach geschah nichts. Wenn die Akten nicht lügen, wurde der Sachverständige erst vier Monate später angemahnt. Am 20. Mai setzte ihm die Anklagebehörde schließlich eine Frist und drohte ein Ordnungsgeld an. Endlich kam das, für den Beschuldigten negative, Gutachten.
So gehe das ja nun gar nicht, entschied am 22. Juni das vom Gefangenen angerufene Oberlandesgericht. Noch im März hatte es den Haftbefehl bestätigt, hob ihn aber jetzt wegen der fast zehnmonatigen Untersuchungshaft auf. In solchen Fällen rufen die einen "Skandal!", die Betroffenen meistens "Überlastung!".
Tatsächlich hatte der nordrhein-westfälische Richterbund im Dezember 2008 gegenüber der Ministerin beklagt, es fehlten 200 Staatsanwälte und 500 Richter. Darauf wird sich die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aber kaum herausreden können. Just bei ihr sind die Eingänge in diesem Jahr um 20 Prozent zurückgegangen, heißt es. Immerhin liegt jetzt die Anklage vor, und Anfang August soll gegen den mutmaßlichen Kinderschänder verhandelt werden. Bis dahin wird er gut überwacht.
Quelle
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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Google
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Kalli unregistriert |
Da lobe ich mir doch mal ausnahmsweise China. Kinderschänder werden dort per Genickschuss hingerichtet und die Angehörigen bekommen ne Rechnung darüber.
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Käthe unregistriert |
Ich finde es eine bodenlose Schlamperei. In vielen Ländern wird hart mit diesen Menschen zu Gericht gegangen, hier in Deutschland aber werden geringere Straftaten oft noch härter bestraft.. was ist los hier mit der Rechtsprechung?.... einfach zum kotzen
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Kalli unregistriert |
Hier werden die Täter zu Opfern gemacht.
Schwere Kindheit, selber missbraucht worden... blablabla
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glücksklee

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Herkunft: Radeberg Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
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Die 'Täter werden psychologisch betreut, die Opfer müssen selber klarkommen, es sei denn, sie wissen, welche Organisationen helfen wollen....Traurig und erschütternd...
Und wie gesagt-selbst erfahrene Kriminologen sagen eindeutig, dass diese Menschen nicht zu heilen sind...Sie haben eine innere Sperre durchbrochen und werden dies immer wieder machen....Was soll man solche Menschen therapieren und so weiter, es bringt einfach definitiv nichts!!!!
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