Schenkung, zurück geben? |
22.03.2009 16:23 Schenkung, zurück geben? |
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Ich bräuchte mal dringend Rat!
Vielleicht gibt es hier den Einen oder anderen der mir weiter helfen kann!
Es geht um Folgendes! ich habe eine Oma die bald 89 wird. Nun ist sie letztes Jahr oft im Krankenhaus gewesen, und ohne das Wissen meines Bruders und mir, wurde ihr ab Mitte letzten Jahres ein Vormund zur Seite gestellt. Sie ist geistig völlig verwirrt, und lebt noch alleine in ihrem Reihenhaus.
Wir ( mein Bruder und ich) sind die einzigen Verwandten!
Nun ist es so, das weder mein Bruder und ich irgendwelche Auskünfte bekommen, was und wie es Oma geht! Rufen wir an, bekommen wir nur den Ab oder blöde Sprüche zu hören! Beide wohnen wir weiter weg, und so haben wir kaum Möglichkeiten, sie zu besuchen! Nun wird sie ein paar mal die Woche abgeholt und fährt mit dem Bus in eine kirchliche Einrichtung.
Da sie so verwirrt ist, brauche ich sie gar nichts zu fragen, bzw bekomme keine Antworten.
Sie wurde ohne unser Wissen entmündigt, ist in Pflegestufe 2 gerutscht.
Als sie vor ein paar Jahren noch relativ gut drauf war, hat sie meinem Bruder und mir öfters Geld gegeben! Sie hat aich ab und zu mal etwas auf unsre Konten überwiesen. Ich habe viel für sie eingekauft und auch grössere Dinge angeschafft, wie z. B. ein neuer Fernseher!
Nun rief mich gestern mein Bruder an, er hat vom Vormund einen Brief bekommen, das er sämtliche Zahlungen die Oma in den letzten 10 Jahren an ihn überwiesen hat zurückzahlen muss! Ich weiss nicht wofür das ist! Nehme an, sie muss ins Altersheim, was ich schon lange gewollt habe!Kann man da nicht erst das Haus verkaufen lassen?
Alle Kontoauszüge der letzten 10 Jahre werden durchgesehen, und jede Überweisung an uns, soll zurückgeeben werden!
Nun verdient mein Bruder ganz gut, allerdings sieht er nicht ein, das Geld zurück zu geben. Er hat es ja geschenkt bekommen. Wie geht man da vor?
Muss ich auch damit rechnen, etwas zurück zu geben? Denn ich bekomme ja nur eine kleine Rente, und mein Mann wenig Hartz vier! Wir könnten das gar nicht!
Hab versucht zu googeln, finde da aber nichts. Muss ich da einen Anwalt einschalten?
Wäre froh über Tipps und vielleicht kennt sich wer aus!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 22.03.2009 um 16:23 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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22.03.2009 16:34 RE: Schenkung, zurück geben? |
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Also ich habe keine Ahnung davon, aber soviel ich weiß, muss eine Privatperson die Kontoauszüge z.B. keine 10 Jahre aufbewahren. An Eurer Stelle würde ich aber unbedingt einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.
Soviel ich weiß, kann es nämlich sein, dass ihr Euch (da ihr die einzigen Verwandten seid) evtl. an den Kosten die Eure Oma betrifft, beteiligen müsst.
Ach Mensch Steffi, fühl Dich mal gedrückt - bei Dir hört es auch nie auf
. Hoffe aber, dass es Deiner Oma gesundheitlich soweit gut geht
__________________ Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos!

Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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22.03.2009 16:38 RE: Schenkung, zurück geben? |
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deirdre unregistriert |
| Zitat: |
Original von nate
Soviel ich weiß, kann es nämlich sein, dass ihr Euch (da ihr die einzigen Verwandten seid) evtl. an den Kosten die Eure Oma betrifft, beteiligen müsst.
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DAS hängt aber vom Grad der Verwandtschaft und vom Einkommen ab.
Ich weiss nicht, ob man für die Großeltern aufkommen muss ... für Eltern aber schon.
Was hat Dein Bruder denn jetzt vor?
Du hast noch kein Schreiben bekommen?
Ich glaube ich würde mich da tatsächlich mal bei einem Anwalt schlau machen.
Evtl. gibt es auch die Möglichkeit dafür einen Beratungsschein beim Gericht zu holen?
Ich bin leider nicht im Bilde für was für Rechtsfälle man so einen Beratungsschein holen kann.
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sternchen* unregistriert |
Puh ich würde auch auf jeden Fall einen Anwalt einschalten sowas kann ganz schnell Teuer werden wenn man sich nicht auskennt.
Und so ein Vormund die sind oft mit allen Wassern gewaschen......
Ich kann mir nicht vorstellen das ihr das Geld zurückzahlen müsst.
Auf jeden fall Schlau machen....
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Ich kenne mich damnit auch nicht aus, aber frag mal da nach http://www.juraforum.de/ die könnten dir helfen.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Danke erst mal für eure Antworten!
Ich hab schon geschaut, ob ich über google was finde! Die meisten Anwälte dort, verlangen Geld, selbst wenn sie nur ne Frage beantworten!
Mein Bruder wird morgen mal den Fall versuchen beim Anwalt zu klären.
Ich weiss nur, das wenn meine Oma z. B. jetzt verarmt wäre, mein Bruder auf jeden Fall das Geld zurück zahlen müsste! Wenn es nicht durch ihre Schuld geschehen ist!
Das ist schwierig da durch zu finden!
Hoffe das ich nicht morgen auch Post im Kasten habe! Der Vormund hat übrigens alle Kontoauszüge von der Bank angefordert. Und die müssen 10 Jahre alle aufbewahren!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 22.03.2009 um 17:46 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
22.03.2009 18:21 RE: Schenkung, zurück geben? |
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mamasucy unregistriert |
Also, ohne mich auszukennen würde ich aber rein gefühlsmässig, erstmal die Bank anrufen, und denen das mitteilen. Und würde gleich dazusagen, dass ohne Anwaltliche Erlaubnis, die die Kontoauszüge nicht rausgeben dürfen. Kann mir sowieso nicht vorstellen, dass die Bank das ohne weiteres machen darf.
Ich drück Dir und Deinem Bruder dolle die Daumen, dass Ihr nichts zurückzahlen müsst. Fänd ich auch total schwachsinn, denn Eure Oma war doch noch bei geistig gutem Zustand, als sie Euch immer mal was überwiesen hat, oder?
Ich drück Dich
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von mamasucy am 22.03.2009 um 18:21 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Ja das war meine Oma!
ich hab mich heute fast den ganzen Tag durch sämtliche Seiten gelesen. Und da stand fast immer das Geld was verschenkt wurde 10 Jahre lang zurück verlangt werden kann! Ich nehme an( wie gesagt ich erfahre ja nichts) das man Oma in ein Heim stecken möchte. Das ihr Geld nicht reicht, und man nun halt prüft, wo Geld zu holen ist! da der Vormund auch sämtliche Vollmachten hat, darf er ohne weiteres an Omas Konten, bzw verwaltet auch ihre Unkosten usw.
Das alles ist erlaubt. Die Bank muss dem Vormund alles rausrücken, da er sozusagen alles finanzielle meiner Oma regelt!
Ich befürchte leider wirklich das zumindest mein Bruder das Geld zurück zahlen muss! Wobei ich immer noch nicht verstehe, das man nicht erst das Haus verkauft.
Danke Scusy!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 22.03.2009 um 18:42 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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mamasucy unregistriert |
Das ist ja krass. Vor allem, dass da so ein hergelaufener Pinkel sehen darf, was ich 10 Jahre lang auf meinem Konto für Bewegungen hatte.
Ja, das mit dem Haus kann ich dann auch nicht verstehen. Da hast Du recht.
Halt uns mal auf dem Laufenden. Ich finde das ein sehr interessantes Thema.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von mamasucy am 22.03.2009 um 18:46 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Auf jeden Fall! Ja die Frau( Vormund) es ist unglaublich hat über 50 alte Leute zu betreuen. Das heisst ca 30 Minuten Zeit im Monat für meine Oma! Unfassbar!
Jedenfalls lief das so ab. Oma lag letztes Jahr im Februar im Krankenhaus. Da kam ein Richter und ein Arzt. Sie fragten was für ein Tag sei, und wie sie heisst! Oma wusste nichts. Man hat sie darauf hin entmündigt, und per richterlichem Entschluss durfte sofort der Vormund alles regeln. Bekam sämtliche Vollmachten.
Ich begreife nicht, das man sie nicht in ein Heim gebracht hat. Sie sahs mal in der Nacht bei -14 grad draussen, wollte Erdbeeren pflücken! Ich habe damals mit einer sozialarbeiterrin aus dem krankenhaus gesprochen! Leider sind uns da absolut die Hände gebunden! Das alles entscheidet nur der Vormund, leider.
Sie sagte mir, mein Bruder oder ich hätten auch Vormund werden können. Wir wurden nicht mal informiert darüber. Nur ist das eine unglaublich schwere Verantwortung! Das schaffe ich leider gar nicht!
Nur das man uns gar nicht informiert über nichts, ist traurig! Bin gespannt, was nun wird!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 22.03.2009 um 18:54 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Antje unregistriert |
mit dem geld kenn ich mich leider auch nciht aus. was ich aber ne frechheit finde: wenn noch verwandschaft (ihr) da seit, warum dann bitte einfach ein dahergelaufener, wildfremder ohne euer wissen die vormundschaft übernehmen darf.
vllt solltet ihr mal klären ob das rechtens ist.
wenn nicht könntet ihr das ja rückgängig machen, eure oma selber in ein heim bringen, ihr haus für die kosten verkaufen....
halt uns auf dem laufenden
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Antje am 22.03.2009 um 19:22 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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ja das mache ich!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 22.03.2009 um 20:12 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Käthe unregistriert |
Ihr habt die Möglichkeit beim Gericht die Vormundschaft an zufechten bzw. überprüfen zu lassen,
Schenkungen der letzten 10 jahre müssen zurückgezahlt werden.. so schlimm wie es ist., leider kann ich Dir da auch nichts posotives berichten.
Versucht auf alle Fälle, etwas wegen dem Vormund in die Wege zu leiten. das wäre mein Rat an Euch. Ich drück Euch fest die Daumen, dass ihr Erfolg habt. LG Käthe
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Käthe am 23.03.2009 um 01:06 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Danke Käthe!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 23.03.2009 um 05:45 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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deirdre unregistriert |
Habt ihr bzw. Dein Bruder nicht die Möglichkeit die Oma, wenn sie sowieso in ein Heim soll, zu Euch in die Nähe zu holen und die Vormundschaft selbst zu beantragen?
Ich weiss, einen alten Baum verpflanzt man nicht ... aber wenn sie sowieso in ein Heim soll?
Den Vormund dürfte das nämlich herzlich wenig interessieren.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von deirdre am 23.03.2009 um 07:13 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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genau das haben wir versucht deidre!
Und zwar gleich als sie noch im Krankenhaus war. Da haben wir hier schon einen Platz in einem Betreutes Wohnen Heim gehabt!
Das habe ich auch im Krankenhaus angegeben. Man sagte mir da, das meine Oma noch nicht soweit sei, in ein Heim zu müssen.
Die Heimleiterrin sagte mir, es wäre egal, Oma kann jederzeit kommen.
Das Heim ist neu angebaut. Wie gesagt ich erfahre nichts von ihrem Vormund. Falls ich eine Frage habe, Pech gehabt.
Leider kann in Deutschland Jeder Vormund werden. Das menschliche wird überhaupt nicht geachtet. Meine Oma würde nie freiwillig in ein Heim gehen. Sie hat einen ganz starken Willen. Nun macht man mit ihr was sie wollen.
Ob sie nun ins Heim kommt, wie gesagt das weiss ich nicht mal. Ich hab keine Ahnung, wofür das Geld sein soll.
Ich bin gespannt, was mein Bruder erreicht.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 23.03.2009 um 10:56 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Liebe Steffi, ich frage mich, warum das Gericht einen fremden Vormund bestimmt hat
. Wussten die Ärzte nicht, dass Deine Oma Euch Enkeln hat
Aus meiner Klinik weiß ich, dass in schwierigen Situationen (wenn Patienten nicht mehr selbst verhandlungsfähig sind, in dem Falle betrifft es medizinische Behandlung) vom Gericht ein Vormund bestellt wird. Wenn Verwandte bekannt sind, werden diese dem Gericht mitgeteilt und das Gericht bestimmt dann. Bisher wurden immer die Verwandten, soweit sie greifbar waren, als Vormund eingesetzt. Allerdings weiß ich jetzt nicht, welche Voraussetzungen dafür erbracht sein müssen.
Werde mich morgen aber mal in der Klinik schlau machen, wir haben ständig mit Vormundschaft zu tun.
__________________ Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos!

Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von nate am 23.03.2009 um 21:04 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Bobbel unregistriert |
Hallo Steffi!
Wie all die Anderen schon schrieben, es ist wirklich eine Frechheit, was dort getrieben wurde.
Ich frage mich allerdings auch, warum Dein Bruder einen solchen Schrieb erhielt und Du nicht. Oder kam er mittlerweile?
Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt konsultieren.
Wenn man zum Gericht geht und dort seine Einkünfte darlegt, bekommt man einen Befreiungsschein oder zumindest etwas, womit die Anwaltskosten nachher nicht so hoch sind.
Ich drücke Euch die Daumen und der Oma alles Gute!
Bobbel
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Bobbel am 24.03.2009 um 16:27 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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steffi


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Herkunft: Spenge Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Ich weiss nicht, was da gespielt wird!
Was ich weiss ist, das die Nachbarn meiner Oma da auch irgendwie mit drin hängen. Und zwar haben die wohl meine Oma oft im Krankenhaus besucht. Genau weiss ich das nicht. Vor einigen Jahren haben sie von meiner Oma eine Garage überschrieben bekommen. Sie selbst hatten vorher keine! warum muss die Garage nicht zurück gegeben werden? Sie hat einen betrachtlichen Wert!
Die Nachbarrin meiner Oma weiss das ich krank bin, und hat wohl gleich im Krankenhaus gesagt, das ich mich eh nicht um Oma so kümmern kann! Das ist ja auch richtig! Nur warum sind wir nicht mal informiert worden?
Mein Bruder hat alles per Zufall erfahren, weil er mal nach einiger zeit mit der Nachbarrin telefoniert hat.
Sonst wüssten wir bis heute nichts. Wenn ich jetzt bei der Nachbarrin anrufe( sie ist überigens per Du mit der Vormunds Frau) warum auch immer ,heisst es nur, das sie nichts damit zu tun habe. Wir sollen den Vormund anrufen! Diese Frau ist nie da!
Ich weiss da echt bald nicht mehr weiter! Man sagte mir das alles per richterlichen Entschluss entschieden wurde. das mein bruder und ich keine Chance, bzw überhaupt nichts mehr zu sagen hätten!
Ich habe noch keine Post bekommen! Warum weiss ich nicht, bin aber auch nicht scharf darauf! Vielleicht haben die von wo auch immer erfahren, das ich nur eine kleine Rente bekomme? Und denken das sie bei mir eh nichts holen können? Ich weiss es nicht! aber in der heutigen zeit ist es ja nur ein Mausklick, und die Ämter wissen alles über Einen!
Bin gespannt wie die sache weiter läuft! und ob ich überhaupt erfahre wenn meine Oma verstorben ist! so hart es klingt! schlimm!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von steffi am 24.03.2009 um 17:18 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Kalli unregistriert |
Da passt mal auf, dass der Betreuer sich nicht alles unter den Nagel reissen will!
Ich war Betreuer für meine eltern. Und dass man Irgendwas der letzten 10 Jahre zurückzahlen muss, ist mir aber völligst neu!
Der Betreuer hat zuerst einmal dem Amtsgericht vorzulegen, was er am Übernahmetag an Werten erhalten hat.
DIESE muss er verwalten!
Kontoauszüge interessieren nicht. Er muss einen Finanz-Status von der Bank / den Banken einholen, auf denen sie ihr Geld hat.
Kontoauszüge sind AB DANN aufzubewahren, um für Jahresabschlüsse als Belege zu gelten.
Ihr könnt übrigens auch drauf bestehen, dass Ihr die Pflege übernehmt, wenn Ihr die letzten Verwandten seid.
Aber das würde ich mir echt überlegen (ich selber würde es nie nie nie wieder tun)
Übrigens:
Wenn dann leider irgendwann mal die Zeit gekommen ist, in der Ihr ein Erbe antreten müsst, ist er Euch aug Heller und Pfennig Rechenschaft schuldig. Er wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich versuchen aus dieser Pflicht per Unterschrift von Euch herauszukommen.
Die Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückzahlen... das ist der grösste Blödsinn den ich je gehört habe.
Geht notfalls zum Amtsgericht, tragt das vor (da gibt es so eine Art Vorzimmer). am Besten ihr geht zu dem amtsgericht, dass für Eure Oma zuständig ist. Ausweise nicht vergessen. vielleicht könnt Ihr den Rechtspfleger Eurer Oma kontaktieren. Der erklärt Euch das ganz genau.
Wer ausser den alten Leuten von heute hebt denn Kontoauszüge 10 Jahre lang auf? Ich habe nicht mal welche. Ich mache alles online. nach drei Monaten sind die Nachweise weg. Ich hab auch noch nie ausgedruckt.
Der will sich bestimmt bereichern.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Kalli am 24.03.2009 um 22:24 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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