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Hort? |
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conny


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Herkunft: hannover Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: ledig/Single
Meine Ebay Auktionen:
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Ich hätte da mal n paar fragen, auch wenns noch n bißchen hin ist...:
Wie lange vorher muß ich mein kind im hort anmelden? (schulfpflichtig 2010)
wer zahlt das bzw was muß ich bezahlen? (geringer verdienst + ALG 2)
bin allein erziehend und im Einzelhandel berufstätig ?
spielt die stundenzahl eine rolle?
Sind 15 wochenstunden zu wenig, um ein kind im hort anzumelden ?
(oder muß man vollzeitbeschäftigt sein?)
Erklärung:
(derzeit ist die arbeitszeit sehr unterschiedlich, aber zum teil von 12 bis 16 h und normalerweise müßte ich jede zweite woche bis 21 h,
), leider konnte ich meinen AG + marktleiterin nicht dazu überreden können mir ne feste arbeitszeit z.B. 9 - 13 h zu geben, damit ich mich anschließend um mein kind kümmern kann, zumindest für ein paar jahre, bis zwerg aus dem gröbsten raus ist oder sich meine situation ändert. )
(tagesmutter ist nicht zu finden...
Großeltern wohnen außerhalb...
Kindsvater kümmert sich nur wenn er mal bock hat)
vielleicht kennt sich ja damit jemand aus....
vielen dank für eure hilfe?
lg conny
__________________ Nicht Perfekt, aber garantiert einmalig...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von conny: 04.03.2009 23:38.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von conny am 04.03.2009 um 23:37 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Google
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17.03.2009 22:43 RE: Hort? |
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Inspektor Columbo unregistriert |
Hallo Conny,
wie das im einzelnen geregelt ist kann m.W. von Bundesland zu Bundesland unterscheidlich sein, da es hier auf das jew. Landesrecht ankommt. Von NRW kann ich folgendes sagen: Der Beitragssatz den Du für den Hortplatz zahlen musst bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern und kann von Jugendamtsbezirk zu Jugendamtsbezirk variieren.
Eine Anmeldung im Hort - hierzulande ist das seit 2008 die Offene Ganztagsgrundschule - würde ich gleichzeitig mit der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule empfehlen.
Es gibt keinerlei Beschränkungen wer welche Betreuungszeiten anmelden bzw. nutzen darf. Hier ist generell das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ausschlaggebend, d.h. Du kannst die Betreuungszeiten für Dein/e Kind/er wählen wie Du es möchtest. Dies ist im SGB VIII festgeschrieben und gilt Bundesweit.
Zu den Fragen bzgl. Gebührenhöhe etc. sprichst Du am besten direkt das Jugendamt der Stadt an, in der Du wohnst.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Inspektor Columbo am 17.03.2009 um 22:43 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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