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Urlaub: Väter von schulpflichtigen Kindern haben Vorrang! |
24.11.2008 13:59 Urlaub: Väter von schulpflichtigen Kindern haben Vorrang! |
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
Meine Ebay Auktionen:
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Hallo Ihr Lieben,
da das Thema bei uns in der "Firma" grad sehr kontrovers diskutiert wird und sich Ärger abzeichnet mit den Kollegen, bei der Planung des Urlaubs für das kommende Jahr, habe ich mal unsere Personalabteilung damit beauftragt, für mich diesbezüglich einmal Klarheit zu schaffen.
Hier das Ergebnis:
Väter von schulpflichtigen Kindern erfüllen die geforderten sozialen Gesichtspunkte des § 7 des Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz).
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers
zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche
Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten
den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der
Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder
Rehabilitation verlangt.
Hier noch einige Erläuterungen:
Die Urlaubswünsche der Beschäftigten sind zu berücksichtigen, solange keine dringenden betrieblichen Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen entgegenstehen. Vorrangige soziale Gesichtspunkte können z. B. sein: schulpflichtige Kinder, Betriebsurlaub eines Ehepartners etc. .. Dringende betriebliche Gründe müssen außergewöhnlich sein und im Streitfall vor dem Arbeitsgericht standhalten können. Bei einer Nichteinigung besteht die Möglichkeit den Personalrat, dem hier ein Mitbestimmungsrecht zusteht, anzurufen.
Bekräftigt wird diese Tatsache durch ein Urteil aus dem Jahre 2001 des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az: 9 Ga 191/01), mit dem entschieden wurde, dass Familienväter mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsplanung den übrigen Kollegen vorzuziehen sind.
na, das ist doch mal etwas Solides!
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Google
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Frostgräfin


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Gilt das nur für schulpflichtige oder auch schon für Kindergartenkinder?
Bei uns steht das Problem derzeit an ... da ich davon ausgehe das Marius Papa dazu verdonnert wird die Feiertage komplett zu arbeiten ... find ich natürlich
und er Kollegen hat die keine Familie haben.
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Wo Worte fehlen, das Unbeschreibliche zu beschreiben, wo die Augen versagen, das Unabwendbare zu sehen, wo die Hände das Unbegreifliche nicht fassen können, bleibt einzig die Gewissheit, dass Du für immer in in unseren Herzen weiterleben wirst.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Frostgräfin am 24.11.2008 um 14:01 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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*KiKi* unregistriert |
Also ich weiß das es nur für Eltern gilt deren Kindern Schulpflichtig sind!
Finde ich auch irgendwo richtig, aber es kann nicht richtig sein das dein Mann Frosti arbeiten muss an den Feiertagen, wo seine Arbeitskollegen keine Kinder zuhause haben!
Kann dein Männe da nicht mal versuchen irgendwie etwas zu ändern?
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von *KiKi* am 24.11.2008 um 14:04 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Frostgräfin


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verheiratet
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Noch ist das ja nicht ganz klar, da er aber derzeit zum Schichtdienst verdonnert wurde, die Kollegen dort recht wie soll ich sagen ...
... sind könnte es sein das er ggf. sogar Nachtschichten machen muss und oder zwei Schichten an einem Tag auf einmal oder man ihn anruft und in die Firma zitiert weil ein Kollege ganz plööööötttzzzzlllliiiccchhh krank geworden ist.
Er hat zwar Urlaub eingereicht aber keine Ahnung ob das so durchgeht. So wie ich den Haufen da einschätze kann er das sicherlich knicken.
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Schön das es das Schwarz auf weiß gibt. mein Mann muss immer gegen seinen kollegen ankämpfen das er Frei bekommt.
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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| Zitat: |
Original von Chrystalangel
Schön das es das Schwarz auf weiß gibt. mein Mann muss immer gegen seinen kollegen ankämpfen das er Frei bekommt. |
Ja, ich bin auch froh, dass ich jetzt endlich was handfestes habe.
Ich wusste immer, dass es da irgendwas gab, konnte mich aber nie darauf
berufen.
Jetzt hab ich es hier bei mir im Schreibtisch liegen und werde es rauszaubern, wenn es nächste Woche zu den Planungsgesprächen geht.
Ich freu mich schon auf die langen Gesichter meiner Kollegen!
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Röhrchen


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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| Zitat: |
Original von Frostgräfin
Noch ist das ja nicht ganz klar, da er aber derzeit zum Schichtdienst verdonnert wurde, die Kollegen dort recht wie soll ich sagen ...
... sind könnte es sein das er ggf. sogar Nachtschichten machen muss und oder zwei Schichten an einem Tag auf einmal oder man ihn anruft und in die Firma zitiert weil ein Kollege ganz plööööötttzzzzlllliiiccchhh krank geworden ist.
Er hat zwar Urlaub eingereicht aber keine Ahnung ob das so durchgeht. So wie ich den Haufen da einschätze kann er das sicherlich knicken. |
Du, ob das für Väter mit Kindergartenkindern gleichermaßen gilt, kann ich dir leider nicht beantworten. Im Urteil ist immer nur von schulpflichtigen Kindern die Rede.
Sorry.
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Steffix


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Anzahl der Kinder: 2 Familienstand: verlobt
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Ich glaube für Kindergartenkinder gilt die Regelung nicht. Mit dem Kindergarten ist man ja" Flexibel."
__________________ Die Mutter ist Gott in den Augen eines Kindes.
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Käthe unregistriert |
... das Problem hatte ich auch bei meiner diesjährigen Urlaubsplanung. Zeitgleich mit meinem Kollegen habe ich Urlaub eingereicht. Er ist vater eines 3jährigen Sohnes und der Kindergarten schließt in der Zeit, wo ich eben auch einen Urlaubsplatz gebucht habe.
In der ersten Ferienwoche nimmt der Papa die Lütte die 2. und 3. Woche ist dann unser Urlaub und in der 4.-6- Woche wird sie ganztags in der Schule betreut. Ich war froh, dass ich die Ferienzeit so gut verplant bekam, denn als alleinerziehend ist das wie Einige wissen nicht immer einfach.
Der Hammer war allerdings folgendes, mein Kollege kam zu mir und meinte, dass mit dem Urlaub geht nicht, WIR müssen uns einigen, kannst DU deinen Urlaub verschieben ?
.. ich hab mich nicht beirren lassen und bin stur geblieben und habe nun meinen Urlaub..
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Bei ihm wurde das Gesicht ziemlich lang, denn da ich ein schulpflichtiges Kind muß er zurückstecken, aber so wie ich meinen Chef kenne wird auch er dann Urlaub bekommen, er ( mein Chef) ist sehr sozial eingestellt.
Nun gut, für mich war es wichtig, dass ich nicht klein beigegeben habe.
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Käthe am 17.01.2009 um 21:39 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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Chickentown unregistriert |
Also mein Freund ist Soldat und nicht der Vater der Kinder aber hat damit kein Problem aber ich glaub ja eh das die bei der Bundeswehr mehr daheim sind als sonst was! Kämpft für das was euch zusteht!
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| Der Betreiber und die Moderation von Elterntreff-Online distanziert sich hiermit ausdrücklich vom Inhalt des von Chickentown am 10.03.2009 um 10:33 verfassten Beitrags im Sinne von Abschnitt 3 des Telemediengesetzes (TMG). Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. (Distanzierung i.S.d. Urteil v. 27.04.2007 - OLG Hamburg - Az.: 324 O 600/06) |
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