Unterhalt auch bei Kindern über drei Jahre möglich |
17.07.2008 18:55 Unterhalt auch bei Kindern über drei Jahre möglich |
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Mia


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Herkunft: Calden/Hessen Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Der Bundesgerichtshof hat die Unterhaltsrechte von allein erziehenden Müttern und Vätern gestärkt: Sie können sie auch übers dritte Lebensjahr ihrer Kinder hinaus Unterhalt vom Ex-Partner beanspruchen.
Dies folgt aus dem in Karlsruhe veröffentlichten ersten Grundsatzurteil zum neuen Unterhaltsrecht. Danach kann die Drei-Jahres-Grenze, die für die Zahlung von ‚Betreuungsunterhalt’ gilt, ausgeweitet werden, wenn dem allein erziehenden Elternteil wegen der Doppelbelastung durch Familie und Beruf nur ein Teilzeitjob zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn ein Ganztagesplatz in Kita oder Schule zur Verfügung steht.
Zudem ist laut Bundesgerichtshof (BGH) eine Unterstützung über drei Jahre hinaus auch dann angezeigt, wenn dies aus der Rollenverteilung in einer gefestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaften folgt. Haben die Partner vereinbart, dass beispielsweise die Frau sich um die Kinder kümmert und der Mann arbeiten geht, sei dies ein weiteres Argument für einen längeren Unterhaltsanspruch.
Im konkreten Fall ging es um eine unverheiratete Mutter von zwei Kindern im Alter von sieben und zehn Jahren. Die Frau forderte von ihrem Ex-Partner 1.300 Euro Unterhalt pro Monat, was der unter Verweis auf das neue Unterhaltsrecht ablehnte. Weil beim ‚Betreuungsunterhalt’ inzwischen kaum noch Unterschiede zwischen Ehe und Nichtehe gemacht werden, gilt das Urteil auch für Geschiedene.
Der BGH verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurück. Das OLG muss nun prüfen, ob der Umfang, in dem die Mutter selbst für ihren Unterhalt sorgen muss, nach dem Alter der Kinder gestaffelt werden kann. Der BGH selbst nannte keine Altersgrenzen.
Abstriche müssen Unverheiratete laut BGH möglicherweise bei der Höhe des Unterhalts hinnehmen - jedenfalls dann, wenn sie während der Beziehung durch das Einkommen des Partners einen höheren Lebensstandard hatten als zuvor. Für die Höhe der Zahlungen ist die ‚Lebensstellung’ des Betroffenen maßgeblich. Anders als bei der Ehe bestimmt sich diese ‚Lebensstellung’ bei Unverheirateten aber nicht aus der Einkommenshöhe des Ex-Partners, sondern aus dem Umfang der eigenen Einkünfte vor Beginn der Partnerschaft.
Nach dem neuen Gesetz wird Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder prinzipiell nur bis zum dritten Geburtstag gewährt. Eine Verlängerung ist aus Gründen der ‚Billigkeit’ möglich - zum Beispiel, wenn keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Beim ‚Betreuungsunterhalt’ geht es allein um den Anspruch des betreuenden Elternteils. Der Unterhaltsanspruch der Kinder selbst ist davon unberührt.
Nach früherer Rechtslage galt bei Geschiedenen erst vom achten Lebensjahr an eine Teilzeit- und vom 15. Lebensjahr an eine Vollzeiterwerbspflicht. Unverheiratete Partner hatten dagegen bis zum dritten Lebensjahr einen Anspruch, der nur bei ‚grober Unbilligkeit’ verlängert werden konnte.
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Google
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07.09.2009 10:02 RE: Unterhalt auch bei Kindern über drei Jahre möglich |
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maritta-jenny unregistriert |
Hallo :-),
ich habe zu dem Thema eine Frage. Ich bin Alleinerziehende Mutter, meine Tochter wird jetzt am 09.Oktober vier Jahre alt. Ich bin seit letztem Jahr Juli erwerbsunfähig, beziehe seit dem 01.07.2009 Hartz vier. Meine Frage jetzt: Habe ich auch einen Anspruch auf diesen Unterhalt?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus und noch einen schönen Tag :-).
Liebe Grüße Maritta
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anyu unregistriert |
Also ich kenn mich zwar nicht aus wegen dem Unterhalt, würde aber spontan sagen, klingt für mich nach ja.
Aber wegen deiner Erwerbsunfähigkeit...du weisst schon, dass dir eine Erwerbsunfähigkeitsrente zusteht....vorausgesetzt, du hast vorher lang genug gearbeitet. Schon mal erkundigt?
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maritta-jenny unregistriert |
Hallo :-),
entschuldige, ich habe mich verschrieben, ich meinte eigentlich Erwerbslos - also Arbeitslos. Ich war mit dem Kindesvater nicht verheiratet und er zahlt bereits Unterhalt für meine Tochter. Mich hätte interessiert ob er auch noch an mich Unterhalt zahlen müsste...?
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nate


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Herkunft: OSH, jetzt Schleswig-Holstein Anzahl der Kinder: 1 Familienstand: verheiratet
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Original von maritta-jenny
Hallo :-),
entschuldige, ich habe mich verschrieben, ich meinte eigentlich Erwerbslos - also Arbeitslos. Ich war mit dem Kindesvater nicht verheiratet und er zahlt bereits Unterhalt für meine Tochter. Mich hätte interessiert ob er auch noch an mich Unterhalt zahlen müsste...? |
Evtl. trifft es für Dich zu , aber evtl. nur dann, wenn Du nicht arbeiten kannst. Eure Tochter ist evtl. im Kindergarten und somit kannst Du Teilzeit arbeiten. Du bist aber meines Wissens dann verpflichtet, Dich intensiv auf einen Teilzeitjob zu bewerben. Genau weiß ich es allerdings nicht.
Aber mal abgesehen davon, wenn Deine Tochter 4 Jahre alt ist wird sie vermutlich in den Kindergarten gehen
. Somit wäre es Dir auch möglich wieder zu Arbeiten
__________________ Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos!

Meine Patenkinder heißen mamasucy und sternschnuppe
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anyu unregistriert |
Yip, der Meinung bin ich aber auch. Wenn ich das oben richtig verstanden habe, gilt das für die Kinderbetreuung....wenn dein Kind also in den Kiga geht und du arbeitslos bist, wofür willst du dann den Unterhalt?
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maritta-jenny unregistriert |
Ich habe nicht gesagt, dass ich diesen Unterhalt "will", sondern lediglich gefragt ob er mir zustehen würde. Ich habe mich mit dieser Problematik noch nicht genauer beschäftigt. Ja, meine Tochter geht in den Kindergarten, aber nein, ich kann momentan nicht arbeiten gehen, da ich an einer starken Depression leide und jeder, der sich damit einmal genauer befasst hat weiß, dass diese schwerwiegend verlaufen kann. Außerdem ist es nicht so einfach als Alleinerziehende Mutter mit ner vierjährigen Tochter einen Job zu finden, noch nicht mal Teilzeit und außerdem, wie soll man von nem Teilzeitjob überleben können???
Trotzdem Danke für Eure rege Anteilnahme. Wünsche Euch noch nen schönen sonnigen Tag.
Bye
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anyu unregistriert |
Ich habe mich mit dem Thema Depressionen gerade aktuell auseinanderzusetzen, da mein Bruder drunter leidet. Dass du da eingeschränkt bist, kann ich verstehen und ich kann nur für dich hoffen, dass du professionelle Hilfe erhältst.
Allerdings sehe ich das Thema Arbeit als Alleinerziehende anders. Man kann sehr wohl arbeiten, aber es erfordert sehr viel gute Organisation.
Ich habe damals wieder angefangen zu arbeiten, als meine Tochter 5 Monate alt war. Ich hatte keine Grosseltern oder ähnliches in der Nähe.
Ich habs geschafft. Es ist hart, keine Frage...aber durchaus möglich.
Jedoch musst du dich zu allererst darum kümmern, wieder gesund zu werden. Dies ist nicht nur für dich und dein weiters Leben wichtig, sondern auch um deiner Tochter willen.
Denn wenn die Seele krank ist, hilft der beste Job nichts. Da funktioniert dann erstmal garnichts. Eine Therapie ist das Fundament für alles weitere.
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