Alles rund um das Elterngeld ab 2007 !

Röhrchen
Den offiziellen Elterngeldrechner findet ihr auch hier auf der
Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

==> ELTERNGELDRECHNER



Liebe Grüße gut so!
Röhrchen
Pebbels
Die Anträge auf Elterngeld (ab 01.01. 2007
findet ihr unter folgendem Link als PDF-Dateien
http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_Hessen.htm

MfG
Pebbels
Sternchen
wie ich es mir schon gedacht habe mir bringt das elterngeld net viel.ich bin net am schaffen und mein mann kann nun net daheim bleiben um diese zeit zu nutzen.
ich find es ungerecht den armen gegenüber das sie dann nur 1 jahr anrecht auf das geld haben.
soviele leute kenn ich auch net das sie soviel elterngeld erhalten würden.
der größte teil steht schlechter da.
aber so ist es ja meistens immer auf die kleinen.


normaler weise es am besten gewesen wenn sie dieses geld erst ab dem 3 lebensjahr bezahlen,denn da kostet ein kind mehr.
Röhrchen
Ab 2007 gibt es Elterngeld

Wie lange bekommt man Elterngeld?
Ab dem 1.1.2007 gibt es das Elterngeld. Doch wer bekommt wie viel und wie lange? Was passiert, wenn man studiert, selbstständig oder arbeitslos ist? Und wo beantragt man das Elterngeld eigentlich? tagesschau.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Grundsätzlich gilt: Ein Elterteil kann zwölf Monate Elterngeld bekommen. Beteiligt sich das zweite Elternteil und bleibt wegen der Erziehung des Kindes mindestens zwei Monate zu Hause, gibt es zwei weitere Monate. Insgesamt sind es also 14.

Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ja. Beide Partner können beispielsweise die ersten sieben Monate nach der Geburt aussetzen. Dann sind die Elterngeldmonate eben früher "verbraucht".

Ich würde lieber länger Elterngeld beziehen und weniger bekommen?
Das ist möglich. Sie können auch nur das halbe Elterngeld pro Monat bekommen, dafür aber die doppelte Zeit in Anspruch nehmen, also bis zu 28 Monaten.

Wann muss man entscheiden, wie die Elterngeld-Monate auf Vater und Mutter aufgeteilt werden?
Wenn der Antrag gestellt wird. Achtung: Die Aufteilung ist verbindlich! Nur in Härtefällen darf sie noch einmal geändert werden. Wird in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld gezahlt, sind das immer "Mutter"-Monate.

Kann ich nach drei Elterngeld-Monaten wieder eine Teilzeit-Stelle anzunehmen, auch wenn das vorher nicht geplant war?
Ja.

Ich bin alleinerziehend. Verliere ich die beiden "Bonus"-Monate?
Nein. Sie erhalten 14 Monate Elterngeld, wenn das Kind bei Ihnen lebt und Sie allein das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Wohnen die Eltern (noch) zusammen, gilt das allerdings nicht.

Mein Mann ist schwer krank und kann sich gar nicht um unser Kind kümmern. Kann ich dann 14 Monate Elterngeld beziehen?
Ja.

Mein Mann kann aus beruflichen Gründen nicht aussetzen. Gilt das als Grund, um 14 Monate Elterngeld zu beziehen?
Nein.

Was gilt bei schweren Konflikten in der Familie?
Wenn eine "Gefährdung des Kindeswohls" besteht, kann ein Elternteil 14 Monate Elterngeld beziehen. Dazu muss allerdings das Jugendamt eingeschaltet werden.

Wann sollte man Elterngeld beantragen?
Elterngeld wird rückwirkend gezahlt, jedoch nur bis zu drei Monate vor Antragstellung. Der Antrag sollte also binnen drei Monaten nach der Geburt des Kindes beim Amt sein.

Was passiert, wenn sich die Eltern um die Elterngeld-Monate streiten?
Dann wird geteilt: Jeder der beiden hat Anrecht auf die Hälfte der Monatsbeiträge. Sie können also beide zwölf Monate aussetzen, bekommen aber jeweils nur das halbe Elterngeld.

Wie lange bekomme ich Elterngeld wenn ich noch ein Kind bekomme?
Die zwölf bzw. 14 Monate Bezugszeit gelten für jedes einzelne Kind. Den Geschwisterbonus - das erhöhte Elterngeld - gibt es aber, bis das ältere Kind drei Jahre alt ist. Kommt noch mehr Nachwuchs, gibt es weitere entsprechende Regelungen.
Röhrchen
Aus aktuellem Anlass:
Eine Warnung, die mich soeben per Mail an der Arbeit erreichte...


Zitat:
Elterngeld: Regierungspräsidium warnt vor dubiosen „Helfern“ bei der Antragstellung.

Das neue Elterngeld lockt offenbar auch dubiose Vertreter: Unter dem Vorwand, Mitarbeiter des Versorgungsamtes zu sein, melden sich in den letzten Tagen vermehrt Personen bei den Eltern kürzlich geborener Kinder, die angeblich beim Ausfüllen der Anträge helfen wollen und sich so Zutritt zur Wohnung verschaffen. Im Anschluss an die „Hilfe“ oder an ein Gespräch geht es dann tatsächlich um die Vermittlung von Versicherungen. Vor allem beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) in Kassel haben sich in den letzten Tagen einige Betroffene im Nachhinein beschwert oder erkundigt, seit wann denn „eine Behörde“ Versicherungen vermittele.

Da dergleichen Vorgehen auch in anderen Teilen Hessens nicht auszuschließen ist, macht das Gießener Regierungspräsidium ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Mitarbeiter der Versorgungsverwaltung normalerweise keine Hausbesuche in Elterngeldangelegenheiten machen. Wenn Mitarbeiter der Versorgungsverwaltung Kunden aufsuchen, weisen sie sich zudem grundsätzlich mit einem Dienstausweis aus – und vermitteln natürlich insbesondere keine Versicherungen in Kombination mit Beratungen oder Antragstellungen zum Elterngeld. Eltern empfiehlt das Regierungspräsidium daher, unbedingt auf der Vorlage des Dienstausweises zu bestehen. Betroffene solch dubioser Besucher sollten sich ferner an die örtliche Polizeidienststelle bzw. die Staatsanwaltschaft wenden, rät das RP.
Ähnliche unzulässige Versuche, Versicherungen zu vermitteln, hatte es bereits vor Jahren in Zusammenhang mit dem Bundeserziehungsgeld gegeben.


Quelle: Vorabinfo des RP Gießen am 15.01.2007
Pebbels
Zitat:
Original von Pebbels
Hier folgende Info; ich habe auf meiner HP Link zm Thema Elterngeld bereitgestellt.

Diese Seite befindet sich grade in der Aufbauphase. Dort befindet sich auch ein Link zum Elterngeldrechner. Ein Link befindet sich auch auf der Startseite www.versorgungsaemter.de

MfG

Pebbels


Die Anträge für das Elterngeld findet ihr unter folgendem Link:
http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_Hessen.htm

Gruß

Pebbels
BigMama1979
Ich hab da jetzt auch noch eine Frage zum neuen Elterngeld:

Wenn ich während der Elternzeit auf geringfügiger Beschäftigung arbeite, also Minijob (400 €), muss ich das in dem Antrag angeben, bzw. werden diese 400 € auf das Elterngeld angerechnet und abgezogen? verwirrt
Sternchen
sämtlches einkommen was vor der geburt des kindes vorhanden war mit berücksichtigt.also alles angeben.es wird nix abgerechnet sondern nur mit berechnet gut so!
BigMama1979
Zitat:
Original von Sternchen
sämtlches einkommen was vor der geburt des kindes vorhanden war mit berücksichtigt.also alles angeben.es wird nix abgerechnet sondern nur mit berechnet gut so!


Das ist ok. gut so! Aber was ich meinte ist, wenn ich während dem einen Jahr, das ich zu Hause bin mir nebenher auf 400 € was dazu verdienen möchte, wird mir das vom Elterngeld abgezogen? ?
Sternchen
man darf sich was hinzu verdienen aber ob sie dir was von dem gerignen einkommen noch was abziehen kann ich so auch net sagen.ich denk die leute da vom amt wohl auch net denn die bekommen es selber noch net so ganz hin wie es berechnet wird.habe seit der antragsabgabe schon 5 anrufe gehabt weil immer wieder was gefehlt hat,und ihnen das hinterher ein viel.
aber röhrchen hat ein beitrag rein gestellt,da bekommst du vill.bessere auskunft.
BigMama1979
ok, ich danke dir! gut so!
Röhrchen
Hallo BigMama,

also es ist so: du musst bereits beim Antrag schon angeben, wann du den Job ausübst, über wie viele Wochenstunden und auch in welcher Höhe dann Gehalt gezahlt wird. Die gilt auch für die 400,- EUR Jobs. Dein Einkommen wird auch auf das Elterngeld angerechnet, in welcher Höhe, dass kommt auf das maßgebliche Einkommen an, welches du die 12 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz verdient hast.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. gut so!

Gruß
Röhrchen
Röhrchen
Ich schieb das Thema nochmal hoch, da ja doch öfter noch Fragen
dazu auftauchen!

gut so!
Röhrchen
Stichtagsregelung beim Elterngeld ist rechtens !

Selbst Mütter, die nur wenige Minuten vor dem 1. Januar 2007 entbunden hatten, wurde das neue Elterngeld verweigert. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, hat nun das Bundessozialgericht entschieden.

Mütter und Väter, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 zur Welt kam, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch in drei gleichlautenden Urteilen entschieden. Demnach verstößt die Stichtagsregelung für die Gewährung des Elterngeldes nicht gegen das Grundgesetz.

Der Gesetzgeber dürfe den Zeitpunkt der Geburt eines Kindes als Maßstab dafür nehmen, ab wann eine Leistung gezahlt wird und wann nicht (Az.: B 10 EG 3/07 R und B 10 EG 4/07 R und B 10 EG 5/07 R). Die klagenden Eltern wollen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Drei Mütter aus Bayern sehen durch den Stichtag den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt. Ihre Kinder waren nach Verabschiedung des Gesetzes, aber vor dessen Stichtag 1. Januar 2007 zur Welt gekommen: Die kleine Stella Kim wurde am 12. September, Ludwig Sebastian am 29. November und Adrian am 31. Dezember 2006, acht Stunden vor dem Stichtag, geboren.



Kurioser Fall eines Zwillingspärchens

«Wir haben auch den Fall eines Zwillingspärchens, bei dem ein Junge kurz vor und einer kurz nach Mitternacht zur Welt kam. Das zeigt die Problematik von Stichtagen, zumal ein Geburtstermin kaum beeinflusst werden kann», sagte der Anwalt einer Klägerin. Die drei Frauen beanspruchten nicht das volle Elterngeld. Es müsse aber vom 1. Januar 2007 anteilig für die verbleibenden Monate gelten, bis die Kinder ein Jahr alt waren. Die Eltern des Mädchens hätten so noch gut acht Monate, die des jüngsten Kindes praktisch die vollen zwölf Monate Elterngeld bekommen.

Die Vertreter des Freistaates Bayern räumten ein, eine Stichtagsregelung sei immer mit «gewissen Härten» verbunden. Anders seien solche Verfahren aber nicht zu organisieren. Auch die Bundesrichter konnten «keine verfassungswidrige Situation» erkennen. «Es ist nur konsequent, wenn für einen Rechtsfall das Recht angewendet wird, dass zu diesem Zeitpunkt gilt. In diesem Falle muss dieser Zeitpunkt die Geburt sein», heißt es in der Urteilsbegründung. Juristen rechnen den Eltern keine großen Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Zum einen wurde vor 20 Jahren eine ähnliche Klage gegen das Erziehungsgeld, das zum 1. Juli 1986 in Kraft getreten war, abgewiesen. Zum zweiten hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine ähnliche Klage gegen das jetzige Elterngeld nicht angenommen.

Das Elterngeld löste vor einem Jahr das Erziehungsgeld ab, das nur gezahlt wird, wenn die Eltern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Beim Elterngeld liegt die Mindestförderung bei monatlich 300 Euro für Eltern ohne eigenen Verdienst. Bei hohen Einkommen zahlt der Staat bis zu 1.800 Euro im Monat. Gezahlt wird das Elterngeld bis zu 14 Monate lang. Gegen die Stichtagsregelung hatte es massiven Protest von Eltern gegeben, deren Kinder kurz vor dem Stichtag geboren wurden und die deshalb kein Elterngeld erhalten. Auch die Opposition forderte eine Übergangsfrist. (dpa/AP)

Quelle:www.netzeitung.de
Computerkuschel
Ein bißchen muß man bei der Planung aber aufpassen:

Wenn man berufstätig ist, wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit und auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, daß man 10 Monate oder höchstens 12 Monate Elterngeld bekommt. Die zwei Monate/acht Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt werden verrechnet. Ebenso werden sie mit den drei Jahren Elternzeit verrechnet.

Resturlaub aus Zeiten vor dem Mutterschutz kann man auf das Ende der Elternzeit übertragen. Er verfällt also nicht. Wenn man sich überlegt, seinen Resturlaub im Anschluß an den Mutterschutz zu nehmen und danach in Elternzeit zu gehen, wird auch der Resturlaub mit der Elternzeit verrechnet.

Hab mich da auch über Manches erst aufklären lassen...
Claudi25
hi leute

brauch auch mal eure hilfe. war jetz 2 jahre im erziehungsurlaub davor arbeiten. Bekomme jetz im Juli mein zweites kind. wist ihr ob die erziehungsjahre mitgezählt werden oder das elterngeld von meinem Lohn den ich vor meinen erziehungsjahren bekommen habe abgerechnet wird.

dazu habe ich nichts richtiges gefunden. oder ich bin blind

danke VLG claudi
theo7
Hallo Röhrchen hier gibt es einen hilfreichen Elterngeldrechner, http://www.brutto-netto-rechner.info/elterngeldrechner.php
der Deine Angaben berücksichtigt. Das tolle daran, er berechnet auch den Elterngeldanspruch bei einem Nebenerwerb während des Elterngeldbezuges.
kehlmanagament
Finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Elternzeit!

Der Europäische Sozialfond (ESF) hat in Zusammenarbeit mit der KFW Bank und der Landesregierung BW sowie der Arbeitsagentur eine weitere Förderung für Eltern vorgesehen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie:

* vor der Geburt ihres Kindes nicht geringfügig beschäftigt waren; mind 401 € mtl.
* oder ALG1 erhalten haben; 1-9 Monate Arbeitslosengeld
* und jetzt keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, bei kehl-management einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Förderung:

ca. 50 % vom letzten Nettolohn oder ca. 80 % vom ALG1 Anspruch
für die Dauer von mindestens 9 Monaten.