Sonstiges Verjährung einer Rechnung?

Steffix
Hallo zusammen

Ich ärgere mich gerade über eine Inkasso die von mir Geld in Höhe von 150€ haben möchte.
Die Grundrechnung der BLM wäre vom 21.10.2004. (Dort habe ich Einspruch eingelegt, da ich nicht für regionale Sender zusätzlich zum Kabelanschluss zahle.) Seither habe ich von denen nie mehr etwas gehört.
Jetzt habe ich am 18.5.2010 den ersten Brief der Inkasso bekommen mit der Aufforderung das Geld binnen 5 tagen zu zahlen. Angerufen und nachgefragt. Ja sie schicken mir die Rechnung von 2004 zu. Der Brief mit der Kopie der Rechnung kam dann auch zum 7.6.2010.
Wieder mit der Aufforderung zu zahlen innerhalb von 5 Tagen.

Soweit mir bekannt ist gibt es eine Verjährungsfrist. Danach wäre die Rechnung seit dem 21.10.2008 verjährt.

Oder liege ich da Falsch? Was würdet ihr an meiner stelle tun? Zahlen oder Einspruch erheben?
negteit
Du zahlst nicht. Die Rechnung ist verjährt.

Zum anderen ist die Rechnung gar nicht gerechtfertigt, wenn Du damals mit dem Einspruch offenbar durchgekommen bist.

Ich würde mich an einen Anwalt wenden. Wenn Du nämlich nicht zahlst, droht eine Kontopfändung.
Schnupfi
Ich würde erst mal einen Brief hinschicken und mir vorher im Internet die §§ raussuchen wo die Verjährungsfristen geregelt sind, und die denen um die Ohren hauen.

Mit der Begründung würde ich angeben, daß die Rechnung nicht bezahlt wird, da lt. §§ sowieso schon verjährt.

Und ich würde noch schreiben falls ich weiter nichts von denen höre betrachte ich die Angelegenheit als erledigt, andernfalls hören sie von meinem Anwalt.

Kann sein daß sie es danach auf sich beruhen lassen.

Viele Inkassofirmen schicken nämlich einfach mal eben so irgendwelche ungerechtfertigten Rechnungen los. Nicht alles was gefordert wird muß man bezahlen.

Danach kannst noch immer zum Anwalt gehen. Aber zahlen würde ich nicht.

Wichtig: Schuld bloß nicht anerkennen!

Und einfach mal bei www.frag-einen-anwalt.de schlau machen.

Die erste Frage nach Registrierung ist dort kostenlos.

Alle weiteren kosten 20,- €.

Aber einfach mal die Suchfunktion dort nutzen, die meisten Fragen beantworten sich so von selbst. Da schau ich immer nach.
negteit
§195 BGB wenn ich nicht irre.
Fendoor
Yep.. ist ne gute Idee mit dem Anwalt, der kann dir das nochmal absichern, dass es verjährt ist.
Aber bis dahin: Brif mit Verjährungsfrist, außerdem haben sie ja auf deinen Widerspruch nicht reagiert, oder? Damit dürfte sich die sache sowieso erledigt haben, denn: keine Reaktion bedeutet hier Zustimmung. smile
nate
Was ist denn nun daraus geworden, war es verjährt verwirrt hallo
Wendländerin77
Eine Jährung kann noch länger dauern!!!

Ich finde grade mein BGB nicht, aber da steht in etwa das gleiche drin!!!

http://www.piloh.de/rechnung-verjaehrung.html
Steffix
Also nach dem netten Brief den ich denen geschrieben habe, haben sie sich nicht mehr gemeldet. Ich denke das wird sich erledigt haben. Trotzdem habe ich alles abgeheftet und warte mal ab.
Marianne13
da dürfte eigentlich auch nichts mehr kommen...

ist ja verjährt...es sei denn die haben dir mal nen Titel verpasst deswegen