Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2010 für Unterhalt

Kalli
Zitat:
Original von Lady La Luna
Kalli Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt wird vom Anwalt nach deinem Verdienst ausgerechnet. Dafür gibt es keine Leitsätze.
Wenn eure Kinder älter wie 3 Jahre sind, muss deine Frau sich arbeit suchen, den dann bekommt sie kein Betreuungsunterhalt von dir.


Ehrlich? Ein Arbeitskollege meinte, das Kind muss 12 sein.
Und meine Frau hat sonst keinen anspruch an Unterhalt von mir?

Bekommt meine Frau sonst von irgendwoher Geld?
Lady La Luna
Ehegattenunterhalt ist was anderes wie Betreuungsunterhalt..bin ich der Meinung.. ich schreib dir mal ne Pn
Röhrchen
Das ist schonmal korrekt!

Ich mach mich mal weiter schlau für Kalli.....
woelffchen
geschockt Kalli was hast du vor ?????

ich glaube die Ehegattenunterhaltsregelung ist vor kurzem geändert worden.
Sobald die Kinder 3 Jahre sind ist der betreuende EXEhegatte verpflichtet Vollzeit arbeiten zu gehen....

da ich aber nicht davon betroffen bin, weiß ich nur, was ich im TV aufgeschnappt habe
Becci
Also- ich musste nach der Trennung Harz4 beantragen. Ich glaube das muss deine Frau dann auch.
Ich weiß jetzt nicht ob sie nebenher arbeitet aber au jeden Fall berechnet die Arge ihren Lebensbedarf. Dabei wird auch das Kindergeld und der Unterhalt den du leisten musst mit eingerechnet. Also Kindesunterhalt und der denn du an sie zahlen musst. Zumindest war das bei mir so.
Deine Frau wird.... wenn sie bisher zu Hause war - und die Kinder ein bestimmtes Alter haben auch ziemlich dazu gedrängt werden sich einen Job zu suchen um unabhängig von der Arge zu werden.
Sie bekommt aber erst Geld von da wenn sie die Ummeldung deines Wohnsitzes vorlegt.
MamiJam
Ist das nicht das mit dieser 1-Jahres-Regel?
Ich bin nicht betroffen, deswegen weiß ich das auch nicht genau, aber ich meine irgendwo mal gehört zu haben, dass wenn du unterhaltspflichtig bist gegenüber deiner Frau, du dann nur 1 (oder waren es 2) Jahre zahlen musst!
Die Kinder stehen selbstverständlich auf einem anderen Blatt Papier....
Kalli
Die kinder, sicher. Für die zahle ich den unterhalt. Natürlich.

Es werden immer meine Kinder sein und bleiben.

Es ist halt nur so, dass ich auch nicht mehr zahlen möchte, als ihr zusteht.
Denn ich muss auch sehen wo ich bleibe.

Wichtig ist auch, dass das Haus nicht aufgegeben werden muss.
Denn das würde uns BEIDEN das Genick brechen.

Da habe ich gerade ziemliche Existenzangst...
Becci
Ein früherer Freund von mir hat das gemeinsame Haus vermietet- ich weiß das willst du nicht. Aber ich glaube nicht das deine Frau will das du selber praktisch von Wasser und Brot lebst, während sie im Haus wohnen bleibt..

Vielleicht könnt ihr ja auch zwei Wohnungen aus dem Haus machen?- in eine könntest entweder du einziehen- oder ihr vermietet die zweite Wohnung.

Aber ich finde so schwarz hört sich das mit euch nicht an.