öffentlicher Dienst, Krankschreibung auf Partner 4 Tage im Jahr

Frostgräfin
Huhu hallo ,

wollte mal in die Runde fragen ob einer von Euch da was drüber weiß.

Marius Papa arbeitet ja in einem Betrieb der früher zum öffentlichen Dienst gehörte und heute halt noch nach den Tarifen des öffentllichen Dienstes bezahlt wird.

Sein Kollege hat ihm jetzt erzählt das er die Möglichkeit hat, wenn ich krank bin und das Kind auch, das er vier Tage zu Hause bleiben kann wenn er eine Krankmeldung von mir vorlegt und sein AG ihm dann sein Gehalt normal weiterzahlen muss.

Hat einer schon was davon gehört? Gilt das auch bei nicht verheirateten Paaren?

Mal in Röhrchens Richtung guck, Du weißt doch sowas immer großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen .

Sein Kollege hat das schon des öfteren gemacht und keine Probleme gehabt.

Nicht das wir das ausnutzen wollen denke nur das dies eine wichtige Information sein kann für alle die nach dem Tarfivertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden.

Wenn jemand Infos darüber hat wäre ich superglücklich wenn er das hier posten könnte.

gut so! gut so!
Röhrchen
Ja, so etwas gibt es tatsächlich. Und es sind sogar bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr (nach derzeitigem Recht).

Ich hab hier etwas, das beschreibt das Anrecht auf Betreuung kranker
Angehöriger ganz gut:

Zitat:
Freistellung für die Pflege kranker Angehöriger

Ab dem 1. Juli diesen Jahres gelten neue Regelungen für Arbeitnehmer, die kurz- oder längerfristig kranke Angehörige pflegen müssen. Wenn plötzlich eine Pflegebedürftigkeit eintritt, muss der Arbeitgeber den Angehörigen bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen, damit dieser eine bedarfsgerechte Betreuung organisieren kann. Dies muss schnell und unbürokratisch geschehen, der Arbeitgeber darf seinem Angestellten diese Freistellung nicht verweigern. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag gibt es eine Lohnfortzahlung während dieser Freistellungszeit. In vielen Verträgen sind diese Fälle jedoch nicht explizit erwähnt, dann kann sich der Arbeitnehmer auf §616 BGB berufen, nach dem er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei “vorübergehender Verhinderung” hat. Lässt sich der Arbeitgeber hierauf nicht ein, muss ein Arbeitsgericht den Fall im Einzelnen klären. Experten halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die Gerichte immer eine zehntägige Lohnfortzahlung befürworten, dauert die Freistellung jedoch nur fünf Tage, könnte dies durchaus der Fall sein.

Für eine längerfristige Freistellung zur Pflege eines Angehörigen kann sich ein Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt von seinem Arbeitgeber freistellen lassen - vorausgesetzt das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter. In diesem Fall muss die Freistellung mindestens zehn Tage, bevor sie beginnen soll, schriftlich in der Firma angekündigt werden. Außerdem muss diese Ankündigung auch eine Aussage über die Dauer der Freistellung / Pflegezeit enthalten. Der Arbeitgeber kann einen solchen Freistellungsanstrag wegen Pflege nicht ablehnen, es sind jedoch Teilzeitregelungen möglich, wenn die Beschäftigten dies wünschen.

Während der Pflege eines kranken Angehörigen ist in dieser Zeit über den Ehepartner kostenlos familienversichert, wenn dieser gesetzlich krankenversichert ist. Michael Ihly von der Techniker Krankenkasse erklärt, dass diese Familienversicherung formlos beantragt werden kann, üblicherweise wird dann auch eine neue Versichertenkarte verschickt. Für Personen, für die dies nicht möglich ist, gilt es, eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Für Privat Versicherte ändert sich während der Pflegezeit nichts. Die Beiträge müssen selbst gezahlt werden, allerdings kann man sich mit einem formlosen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen einen Zuschuss auszahlen lassen, der dem Mindestbeitrag der gesetzlichen Kassen für die Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Dieser liegt aktuell bei ca. 140 Euro monatlich.

Beträgt die Pflegezeit wöchentlich mindestens 14 Stunden und kann die Pflegeperson maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, hat sie Rentenansprüche, da die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Rentenbeiträge zahlt. Die Pflegekasse zahlt außerdem für maximal sechs Monate die Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer, die kranke Angehörige pflegen und sich hierzu von ihrem sozialversicherten Arbeitsplatz freistellen lassen.


Quelle: www.versicherungen-blog.de
Frostgräfin
Gilt das denn nun auch bei nichtverheirateten Paaren die ein gemeinsames Kind haben und in einem gemeinsamen Haushalt leben?
Frostgräfin
Noch eine andere Frage ab wann beginnt denn die Pflegebedürftigkeit? Das wäre ja noch zu klären ,-)! Fragen über Fragen, kein Edit im vorherigen Posting weil ich nicht weiß ob Du das schon gelesen hast @Röhrchen *g*
Röhrchen
Zitat:
Original von Frostgräfin
Gilt das denn nun auch bei nichtverheirateten Paaren die ein gemeinsames Kind haben und in einem gemeinsamen Haushalt leben?


Genau weiß ich das auch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass das dann
nur auf das Kind bezogen ist, nicht auf den Lebenspartner.

Aber genau kann ich dir das nicht sagen. Frag da am besten mal einen
von deiner Krankenkasse.

Gruß
Frank hallo
Röhrchen
Zitat:
Original von Frostgräfin
Noch eine andere Frage ab wann beginnt denn die Pflegebedürftigkeit? Das wäre ja noch zu klären ,-)! Fragen über Fragen, kein Edit im vorherigen Posting weil ich nicht weiß ob Du das schon gelesen hast @Röhrchen *g*



Das gilt ab dem Tag der Krankschreibung.
Es gibt dafür extra Krankenbescheinigungen für den Arbeitgeber.
Die waren sogar mal auf der Rückseite von den normalen gelben Bescheinigungen.

Aber ob das heute immernoch so ist, kann ich nicht sagen.

Wir hatten das bisher nur 1x in Anspruch nehmen müssen und da war
Sophie noch ganz klein. Da ist Sonja daheim geblieben und Sophie wurde quasi "krankgeschrieben". Ausgestellt wurde eine richtige Krankenmeldung speziell für den Arbeitgeber. Sonja konnte dann schon gleich ab dem tag zu hause bleiben. Der Arbeitgeber hat dann alles weitere geregelt.

Nachteil ist: Du wirst sofort aus der Lohnfortzahlung rausgenommen und bekommst für diese Tage ein quasi "Krankengeld". Ich meine so war das damals.

Edit: und darauf haben beide Elternteile Anspruch. 10 Tage jeweils pro Jahr. Aber halt bezogen auf das Kind.
Frostgräfin
Naja fürs Kind hat ja jeder Partner 10 Tage im Jahr Anspruch.

Mit dem wann beginnt die Pflegebürftigkeit meine ich bei welchen Krankheiten großes Grinsen . Denn ich hab hier sowas liegen von meinem Arzt da ich mit Bronchitis und Nasennebenhöhlenentzündung darniederlag, zusätzlich haben wir noch die Krankschreibung fürs Kind nun wissen wir aber nicht was wir am besten einreichen bei dem AG von Marius Papa meine Krankmeldung oder die vom Kind, denn bei der vom Kind bekommen er ja nicht das volle Gehalt bei der von mir würde lt. des Tarifvertrages ja das volle Gehalt bekommen zwinkern .
Röhrchen
Zitat:
Original von Frostgräfin
Naja fürs Kind hat ja jeder Partner 10 Tage im Jahr Anspruch.

Mit dem wann beginnt die Pflegebürftigkeit meine ich bei welchen Krankheiten großes Grinsen . Denn ich hab hier sowas liegen von meinem Arzt da ich mit Bronchitis und Nasennebenhöhlenentzündung darniederlag, zusätzlich haben wir noch die Krankschreibung fürs Kind nun wissen wir aber nicht was wir am besten einreichen bei dem AG von Marius Papa meine Krankmeldung oder die vom Kind, denn bei der vom Kind bekommen er ja nicht das volle Gehalt bei der von mir würde lt. des Tarifvertrages ja das volle Gehalt bekommen zwinkern .


Na, dass ist doch eine eindeutige perfekte Konstellation.
Dein Männe geht mit deiner und Marius Krankenbescheinigung zu seinem Arzt und lässt sich für seinen Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, dass sowohl Kind als auch Mutter krank da niederliegen.

Das dürfte eigentlich gar kein problem sein. Ich möchte den Arbeitgeber sehen, der da blöde macht.

gut so!
Frostgräfin
Der AG hat schon blöde gespielt ... der hat sich aufgeregt was ihm einfallen würde sich aufs Kind krank zu melden, das würde so ja schon mal gar nicht gehen. Das ich auch noch Krank bin ist bekannt aber trotz allem hat einer der obersten Chefs sich aufgeregt und versucht hier zu Hause bei uns anzurufen und zu fragen was das solle ...!

Ok lassen wir uns überraschen. Danke für die Infos. gut so!
JoElmama
Elias war ja auch krank vor kurzem und ich bekam eine Krankmeldung auf Ihn. Ich mußte dann auf der Rückseite Bankdaten eintragen und bei der KK eintreichen. Von denen bekam ich dann die Tage bezahlt und der Arbeitgeber zog mir diese Tage ab.

Also von der Steuerberaterin meines Chefs weiß ich das mir 10 Tage und auch Marcel 10 Tage zu stehen. Wir leben getrennt , aber es zählt so auch bei zusammen lebend aber nicht verheiratet und auch wenn mann verheiratet ist.

Würde mal bei der KK nach Fragen Frosti gut so!
eifelblitz1970
Also ich arbeite auch im "öffentlichen Dienst",

das ist bei mir überhaupt kein Problem, hat auch mit verheiratet oder unverheiratet nichts zu tun, muß halt der Vater oder die Mutter sein.

Wenn eins unserer Kinder krank ist und einer von uns muss arbeiten, geh ich mit dem Kind zum Arzt und frage dem Arzt nach einer Bescheinigung für den Arbeitgeber, der stellt diese dann aus, ich geb sie meinem Arbeitgeber und gut ist. Kommt natürlich darauf an, ob jemand zu Hause ist, weil ich weiss ja nicht wie oft ein Kind noch krank wird. Sind immerhin 20 Tage für uns, übrigens sind das keine Krankheitstage, sondern sogenannte TVÖD-Tage. Darf also nicht in die kRankheitsstatistik der Firma fallen...

Ich brauche auch nichts auf der Rückseite auszufüllen, ich kenne das als seperaten Beleg.

Gruß
Michael
Frostgräfin
Also ich glaub ihr habt mich nicht richtig verstanden großes Grinsen .

Ich rede hier NICHT von den 10 Tagen die man einreichen kann wenn das Kind Krank ist sondern von EXTRA Tagen die man einreichen kann wenn der Partner krank ist.

Also das man dann beim Arbeitgeber eine Kranmeldung vom PARTNER vorlegt das der krank ist und der "gepflegt" werden muss.

Das jedes Elternteil 10 Tagen Anrecht darauf hat bei Erkrankung des KINDES zu Hause zu bleiben und dann 68% von normalen Lohn für die Zeit von der Kasse bekommt ist mir klar.

Aber das was ich meine das es extra Tage gibt wenn der Partner krank ist und der Partner dann eine Krankmeldung hat und der andere diese Krankmeldung bei seinem AG einreicht und der AG dann 100% vom Lohn weiterzahlen muss.

War das jetzt verständlicher, oder versteh ich nicht was Ihr schreibt? großes Grinsen großes Grinsen
eifelblitz1970
Oh sorry Gräfin,

wer lesen kann, ist klar im Vorteil..... verwirrt

Nimm, hiermit meinen Beitrag zurück...

Gruß
Michael
Frostgräfin
großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Kalli
Ich denke mal, wenn der Partner krank ist, der sich normal um die kümmert während der andere arbeitet und beide im gleichen Haushalt leben, ist es egal, ob verheiratet oder nicht. Allerdings weiss ich es nicht, ich kann es mir nur denken. Denn in dem Moment geht es nicht um den Partner, sondern um das Kind.

Normal bescheinigt der Arzt, dass es notwendig ist, dass der gesunde Partner sich um die kinder kümmert.

Aus diesem Grund ewar ich nämlich dieses Jahr zwei MONATE Zuhause, als meine Frau einen Arbeitsunfall hatte.

Ihr könnt ja belegen, dass Ihr im selben Haushalt wohnt.

Wie das jetzt aber gesetzlichaussieht, weiss ich nicht.
steffi
Ich denke schon das das geht!
2002 hatte ich eine schwere darm OP! Und der Doc der mich operriert hat, hat sozusagen für meinen Mann eine Krankschreibung geschrieben!
da in unserem haus Kinder sind, und ich sie nicht alleine versorgen konnte, bzw gar nicht!
auf dem schein stand das ich Pflege bräuchte, und das waren für insgesamt drei Wochen!
Mein Mann hat ohne Probleme diese Zeit genehmigt bekommen!
Sdani
ALZZO, bei uns war das so....ich war ja mal längere Zeit im KH ...da war ich auch noch nicht mit meinem Kerl verheiratet ..da hat mein Mann nur halbe Tage gearbeitet und ist wegen mir halbe Tage Krank geschrieben worden.


versteht mich jetzt einer mulmig

und ...Frosti ...wolltest Du das wissen keine Ahnung