Röhrchen
Was bringt der Gesundheitsfonds?
Was wird sich mit der Einführung des so genannten Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 ändern? Diese Frage lässt sich nicht ganz einfach beantworten.
Alle gesetzlich Versicherten zahlen künftig einen einheitlichen Beitragssatz, egal bei welcher Krankenkasse sie sind. Dieser wird von der Bundesregierung bundesweit einheitlich festgesetzt. Die Beiträge fließen dann in den Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen wiederum ihr Geld zugeteilt bekommen. Kassen die mit dem Geld nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Kassen, die weniger ausgeben müssen als sie zugewiesen bekommen, können Prämien an ihre Versicherten zurückzahlen.
Was ist der Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds ist zunächst eine Sammelstelle der Gelder, in der alle Krankenversicherungsbeiträge so wie die Steuerzuschüsse des Bundes zusammenfließen. Anders als bisher werden die Krankenkassen keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Beitragssatzes haben, sie verlieren erheblich an Gestaltungsfreiheit. Hinzu kommt, dass die Versichertenbeiträge zwar von den Krankenkassen weiterhin eingezogen werden, doch werden sie umgehend an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Die Kassen können somit nicht über die Beiträge verfügen, sie haben keine "eigenen" Mittel mehr. Stattdessen erhalten sie aus dem Gesundheitsfonds Zuweisungen, die nach der Versichertenstruktur einer Kasse ausgerechnet werden.
Ob der einheitliche Beitragssatz allerdings ausreichen wird, um alle Ausgaben der Krankenkassen abzudecken, ist fraglich. Es ist vielmehr zu erwarten, dass der Fonds die Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht löst. Der Großen Koalition dient der Gesundheitsfonds als Kompromiss für sehr unterschiedliche Vorstellungen von der zukünftigen Finanzierung unseres Gesundheitswesens, sie reichen von der Bürgerversicherung bis zur Gesundheitsprämie.
Risikostrukturausgleich
Aufgrund der Zusammensetzung ihrer Versicherten entstehen den Krankenkassen unterschiedliche Risiken. Diese werden u.a. nach Alter und Geschlecht der Versicherten bereits heute unter den Kassen finanziell ausgeglichen (Risikostrukturausgleich). Mit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds wird dieser Finanzausgleich sogar noch wesentlich ausgebaut. Wie viel Geld eine Kasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, orientiert sich zukünftig auch daran, wie krank ihre Versicherten sind (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich).
Es gibt berechtigte Einwände gegen dieses System. So meinen Kritiker, nicht die Krankheiten ihrer Versicherten dürften sich für eine Kasse lohnen. Viel mehr müsse der Vorbeugung von Krankheiten Vorrang eingeräumt werden. Bisher steht nur die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes (15,5 %) fest. Die Höhe der Zuschläge für die einzelnen Kassen aus dem Risikostrukturausgleich sind noch nicht bekannt.
Einheitlicher Beitragssatz
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland der gleiche Beitragssatz zur Krankenversicherung. Das Bundeskabinett hat sich jetzt auf einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent für das kommende Jahr geeinigt. Die Krankenkassenbeiträge aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Steuermittel fließen in Zukunft im Gesundheitsfonds zusammen. Kommen die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht aus, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, einen pauschalen oder prozentualen Zusatzbeitrag bei ihren Versicherten zu erheben, um die Mittel für die Versorgung der Versicherten aufbringen zu können. Wie stark die Versicherten in Zukunft an der Finanzierung der Gesundheitskosten durch Zusatzbeiträge beteiligt werden, entscheidet also vor allem die Bundesregierung.
Häufige Fragen
Wann wird der Gesundheitsfonds eingeführt?
Der Gesundheitsfonds startet am 1. Januar 2009. Damit wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend verändert. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 wird für alle gesetzlich Versicherten ein einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung gelten.
Werden die Kassen weiterhin unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge haben?
Nein. Die Kassen können die Höhe des Beitragssatzes in Zukunft nicht mehr eigenständig festlegen. Damit wird den Kassen eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit genommen. Die Bundesregierung wird durch Rechtsverordnung einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen festsetzen. Durch neue Rechtsverordnungen der Bundesregierung kann in den kommenden Jahren der Beitragssatz angepasst werden.
Wer ermittelt den einheitlichen Beitragssatz?
Ein Schätzerkreis bestehend aus Fachleuten des Bundesversicherungsamtes, des Bundesministeriums für Gesundheit und des GKV-Spitzenverbands ermittelt die Höhe des ab 1. Januar 2009 gültigen Beitragssatzes. Die Bundesregierung setzt den Beitragssatz dann per Rechtsverordnung bis spätestens 1. November 2008 fest.
Wie hoch wird der einheitliche Beitragssatz sein?
Genau wissen wir das am 1. November 2008, wenn die Bundesregierung den Beitragssatz festsetzt. Geplant sind 15,5 %. Der einheitliche Beitragssatz muss im ersten Jahr so angesetzt werden, dass der Fonds die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 Prozent deckt. Dabei müssen die Kostensteigerungen berücksichtigt werden, die zum Beispiel aufgrund der Anhebung der Ärztehonorare, der Tarifsteigerungen für Krankenhausärzte und der wachsenden Ausgaben für Arzneimittel entstehen.
Wird der einheitliche Beitragssatz regelmäßig angepasst?
Der Gesundheitsfonds muss im ersten Jahr die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 Prozent decken. Erst wenn der Fonds zwei Jahre in Folge weniger als 95 Prozent der Ausgaben deckt, muss der Beitragssatz angepasst werden.
Was wird sich mit der Einführung des so genannten Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 ändern? Diese Frage lässt sich nicht ganz einfach beantworten.
Alle gesetzlich Versicherten zahlen künftig einen einheitlichen Beitragssatz, egal bei welcher Krankenkasse sie sind. Dieser wird von der Bundesregierung bundesweit einheitlich festgesetzt. Die Beiträge fließen dann in den Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen wiederum ihr Geld zugeteilt bekommen. Kassen die mit dem Geld nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Kassen, die weniger ausgeben müssen als sie zugewiesen bekommen, können Prämien an ihre Versicherten zurückzahlen.
Was ist der Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds ist zunächst eine Sammelstelle der Gelder, in der alle Krankenversicherungsbeiträge so wie die Steuerzuschüsse des Bundes zusammenfließen. Anders als bisher werden die Krankenkassen keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Beitragssatzes haben, sie verlieren erheblich an Gestaltungsfreiheit. Hinzu kommt, dass die Versichertenbeiträge zwar von den Krankenkassen weiterhin eingezogen werden, doch werden sie umgehend an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Die Kassen können somit nicht über die Beiträge verfügen, sie haben keine "eigenen" Mittel mehr. Stattdessen erhalten sie aus dem Gesundheitsfonds Zuweisungen, die nach der Versichertenstruktur einer Kasse ausgerechnet werden.
Ob der einheitliche Beitragssatz allerdings ausreichen wird, um alle Ausgaben der Krankenkassen abzudecken, ist fraglich. Es ist vielmehr zu erwarten, dass der Fonds die Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht löst. Der Großen Koalition dient der Gesundheitsfonds als Kompromiss für sehr unterschiedliche Vorstellungen von der zukünftigen Finanzierung unseres Gesundheitswesens, sie reichen von der Bürgerversicherung bis zur Gesundheitsprämie.
Risikostrukturausgleich
Aufgrund der Zusammensetzung ihrer Versicherten entstehen den Krankenkassen unterschiedliche Risiken. Diese werden u.a. nach Alter und Geschlecht der Versicherten bereits heute unter den Kassen finanziell ausgeglichen (Risikostrukturausgleich). Mit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds wird dieser Finanzausgleich sogar noch wesentlich ausgebaut. Wie viel Geld eine Kasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, orientiert sich zukünftig auch daran, wie krank ihre Versicherten sind (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich).
Es gibt berechtigte Einwände gegen dieses System. So meinen Kritiker, nicht die Krankheiten ihrer Versicherten dürften sich für eine Kasse lohnen. Viel mehr müsse der Vorbeugung von Krankheiten Vorrang eingeräumt werden. Bisher steht nur die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes (15,5 %) fest. Die Höhe der Zuschläge für die einzelnen Kassen aus dem Risikostrukturausgleich sind noch nicht bekannt.
Einheitlicher Beitragssatz
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland der gleiche Beitragssatz zur Krankenversicherung. Das Bundeskabinett hat sich jetzt auf einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent für das kommende Jahr geeinigt. Die Krankenkassenbeiträge aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Steuermittel fließen in Zukunft im Gesundheitsfonds zusammen. Kommen die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht aus, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, einen pauschalen oder prozentualen Zusatzbeitrag bei ihren Versicherten zu erheben, um die Mittel für die Versorgung der Versicherten aufbringen zu können. Wie stark die Versicherten in Zukunft an der Finanzierung der Gesundheitskosten durch Zusatzbeiträge beteiligt werden, entscheidet also vor allem die Bundesregierung.
Häufige Fragen
Wann wird der Gesundheitsfonds eingeführt?
Der Gesundheitsfonds startet am 1. Januar 2009. Damit wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend verändert. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 wird für alle gesetzlich Versicherten ein einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung gelten.
Werden die Kassen weiterhin unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge haben?
Nein. Die Kassen können die Höhe des Beitragssatzes in Zukunft nicht mehr eigenständig festlegen. Damit wird den Kassen eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit genommen. Die Bundesregierung wird durch Rechtsverordnung einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen festsetzen. Durch neue Rechtsverordnungen der Bundesregierung kann in den kommenden Jahren der Beitragssatz angepasst werden.
Wer ermittelt den einheitlichen Beitragssatz?
Ein Schätzerkreis bestehend aus Fachleuten des Bundesversicherungsamtes, des Bundesministeriums für Gesundheit und des GKV-Spitzenverbands ermittelt die Höhe des ab 1. Januar 2009 gültigen Beitragssatzes. Die Bundesregierung setzt den Beitragssatz dann per Rechtsverordnung bis spätestens 1. November 2008 fest.
Wie hoch wird der einheitliche Beitragssatz sein?
Genau wissen wir das am 1. November 2008, wenn die Bundesregierung den Beitragssatz festsetzt. Geplant sind 15,5 %. Der einheitliche Beitragssatz muss im ersten Jahr so angesetzt werden, dass der Fonds die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 Prozent deckt. Dabei müssen die Kostensteigerungen berücksichtigt werden, die zum Beispiel aufgrund der Anhebung der Ärztehonorare, der Tarifsteigerungen für Krankenhausärzte und der wachsenden Ausgaben für Arzneimittel entstehen.
Wird der einheitliche Beitragssatz regelmäßig angepasst?
Der Gesundheitsfonds muss im ersten Jahr die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 Prozent decken. Erst wenn der Fonds zwei Jahre in Folge weniger als 95 Prozent der Ausgaben deckt, muss der Beitragssatz angepasst werden.