Röhrchen
Recht und Rat
Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Kann ich als Studentin Elternzeit nehmen? Und wie ist die rechtliche Lage für minderjährige Mütter? Einige hilfreiche Informationen für junge Eltern.
Rechtliches
Wenn die Mutter minderjährig ist, hat sie zunächst keinen Anspruch auf das Sorgerecht. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird vom Jugendamt ein Vormund für das Kind bestellt. Das können auch die Eltern der jungen Mutter sein.
Ein Ausbildungsplatz muss wegen einer Schwangerschaft nicht aufgegeben werden. Auch ein Auflösungsvertrag ist nicht rechtens. Man kann bei der zuständigen Innung eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen.
Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz.
Die Elternzeit, die Mutter und Vater nehmen können, beträgt bis zu 3 Jahre ab Geburt. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss aber mindestens 8 Wochen vorher informiert werden. Elternzeit kann auch für Hochschule oder Schule genommen werden. mehr
Finanzielle Unterstützung
Minderjährige Mütter haben für sich selbst und für ihr Kind Anspruch auf Kindergeld (je 154 Euro im Monat) Gering verdienende Eltern können einen Kindergeldzuschlag beantragen. mehr
Erziehungsgeld können Auszubildende, Schüler und Studenten auch dann bekommen, wenn sie ihre Ausbildung nicht fortsetzen. Das Erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei, wenn bei den Agenturen für Arbeit ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt wird. mehr
Mütter können bei der Krankenkasse außerdem Mutterschaftsgeld beantragen. mehr
Der Vater muss für das Kind und die Mutter Unterhalt bezahlen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, kann beim Jugendamt ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.
Wer sich die Umstandskleidung oder die Erstausstattung fürs Baby nicht leisten kann, kann bei der Bundesstiftung Mutter und Kind einen Antrag auf Unterstützung stellen.
Wohnen
Minderjährige Mütter können einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung bekommen. Dort erhalten sie fachkundige Unterstützung. Die Kosten können vom Jugend- oder Sozialamt übernommen werden.
Ab 16 Jahren können minderjährige Eltern mit Zustimmung der Eltern oder des Jugendamtes eine eigene Wohnung beziehen. Bei der Stadtverwaltung kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden und die Jugendlichen können sich wohnungssuchend melden.
Als Zuschuss zur Miete gibt es das Wohngeld, zu beantragen bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.
Kinderbetreuung
Für Kinder jugendlicher Eltern gibt es in Kindertagesstätten und Krippen teilweise kurzfristige Plätze für Härtefälle. Die Kosten für die Tagesstätte oder für eine Tagesmutter können ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
Broschüre für junge ElternUnter www.skf-zentrale.de/mama-mia.pdf gibt es die Broschüre "Mamma mia - Für Jugendliche, die Eltern werden" des Sozialdienstes Katholischer Frauen. Hilfestellung während oder nach der Schwangerschaft geben neben kirchlichen Institutionen auch Familienberatungsstellen wie Pro Familia.
Quelle: www.eltern.de
Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Kann ich als Studentin Elternzeit nehmen? Und wie ist die rechtliche Lage für minderjährige Mütter? Einige hilfreiche Informationen für junge Eltern.
Rechtliches
Wenn die Mutter minderjährig ist, hat sie zunächst keinen Anspruch auf das Sorgerecht. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird vom Jugendamt ein Vormund für das Kind bestellt. Das können auch die Eltern der jungen Mutter sein.
Ein Ausbildungsplatz muss wegen einer Schwangerschaft nicht aufgegeben werden. Auch ein Auflösungsvertrag ist nicht rechtens. Man kann bei der zuständigen Innung eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen.
Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz.
Die Elternzeit, die Mutter und Vater nehmen können, beträgt bis zu 3 Jahre ab Geburt. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss aber mindestens 8 Wochen vorher informiert werden. Elternzeit kann auch für Hochschule oder Schule genommen werden. mehr
Finanzielle Unterstützung
Minderjährige Mütter haben für sich selbst und für ihr Kind Anspruch auf Kindergeld (je 154 Euro im Monat) Gering verdienende Eltern können einen Kindergeldzuschlag beantragen. mehr
Erziehungsgeld können Auszubildende, Schüler und Studenten auch dann bekommen, wenn sie ihre Ausbildung nicht fortsetzen. Das Erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei, wenn bei den Agenturen für Arbeit ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt wird. mehr
Mütter können bei der Krankenkasse außerdem Mutterschaftsgeld beantragen. mehr
Der Vater muss für das Kind und die Mutter Unterhalt bezahlen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, kann beim Jugendamt ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.
Wer sich die Umstandskleidung oder die Erstausstattung fürs Baby nicht leisten kann, kann bei der Bundesstiftung Mutter und Kind einen Antrag auf Unterstützung stellen.
Wohnen
Minderjährige Mütter können einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung bekommen. Dort erhalten sie fachkundige Unterstützung. Die Kosten können vom Jugend- oder Sozialamt übernommen werden.
Ab 16 Jahren können minderjährige Eltern mit Zustimmung der Eltern oder des Jugendamtes eine eigene Wohnung beziehen. Bei der Stadtverwaltung kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden und die Jugendlichen können sich wohnungssuchend melden.
Als Zuschuss zur Miete gibt es das Wohngeld, zu beantragen bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.
Kinderbetreuung
Für Kinder jugendlicher Eltern gibt es in Kindertagesstätten und Krippen teilweise kurzfristige Plätze für Härtefälle. Die Kosten für die Tagesstätte oder für eine Tagesmutter können ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
Broschüre für junge ElternUnter www.skf-zentrale.de/mama-mia.pdf gibt es die Broschüre "Mamma mia - Für Jugendliche, die Eltern werden" des Sozialdienstes Katholischer Frauen. Hilfestellung während oder nach der Schwangerschaft geben neben kirchlichen Institutionen auch Familienberatungsstellen wie Pro Familia.
Quelle: www.eltern.de