Mia
Ich weiss nicht, ob ihr es in den Medien verfolgt habt. Ärzte sollen den Kassen künftig Komplikationen melden, die nach Schönheits-Operationen und Eingriffen wie Tattoos oder Piercings aufgetreten sind.
Die Patienten sollen sich dann an den Folgekosten beteiligen.
Was haltet ihr davon?
Röhrchen

..ganz klar der Patient!
Aus folgendem Grund: Diejenigen, die aufgrund von vorsätzlichen Eingriffen in die Gesundheit des eigenen Körpers Kosten produzieren, die bezahlt werden aus einem Topf wo viele Beitragszahler einzahlen, der kann meiner Meinung nicht erwarten, dass Folgeschäden, die die Allgemeinheit nicht zu vertreten hat, auch wiederum von diesen bezahlt werden.
Hier müsste der "Verursacher" die Kosten aufgedrückt bekommen.
Warum soll ich einen erhöhten Krankenkassenbeitrag zahlen, nur weil
Kosten von Leuten produziert werden, die z.B. das ganze Blech in ihrem
Körper nicht vertragen ?
Nö, seh ich nicht ein !
Röhrchen
Cleopatra
Ich finde auch die Leute sollten selbst für aufkommen.
Wenn ich mich entscheide mir das Fett absaugen zu lassen und dann passiert da irgendwas muss ich selbst doch zu meiner Entscheidung stehen und dafür auch selber zahlen. Genauso wenn ich mich tätowieren oder piercen lasse.
Frostgräfin
Mh, gute Frage wo fängt das an und wo hört das auf?
Dann müssten Raucher auch mehr zahlen - wobei ich das wiederum ungerecht fände da die Raucher ja mehr Steuern für die Zichten zahlen als die Zichten eigentlich kosten und die Steuergelder nicht ins Gesundheitswesen fleißen.
Dann müssten übergewichtige mehr zahlen da durch übergewicht auch Zusatzkosten aufkommen können.
Dann müssten Untergewichtige mehr zahlen da diese auch wenn sie magersüchtig sind mehr Kosten verursachen.
Alkoholiker
Drogenabhängige
Extremsportler
Sportler im allgemeinen
Autofahrer - sprich wenn ein Autofahrer aufgrund von Missachtung der Verkerhsregeln einen Unfall produziert sollte er dann auch seine Behandlung selber zahlen
die Liste ließe sich sicherlich ellenlang fortsetzen
Wo soll das enden?
mum67
| Zitat: |
Original von Frostgräfin
Mh, gute Frage wo fängt das an und wo hört das auf?
Dann müssten Raucher auch mehr zahlen - wobei ich das wiederum ungerecht fände da die Raucher ja mehr Steuern für die Zichten zahlen als die Zichten eigentlich kosten und die Steuergelder nicht ins Gesundheitswesen fleißen.
Dann müssten übergewichtige mehr zahlen da durch übergewicht auch Zusatzkosten aufkommen können.
Dann müssten Untergewichtige mehr zahlen da diese auch wenn sie magersüchtig sind mehr Kosten verursachen.
Alkoholiker
Drogenabhängige
Extremsportler
Sportler im allgemeinen
Autofahrer - sprich wenn ein Autofahrer aufgrund von Missachtung der Verkerhsregeln einen Unfall produziert sollte er dann auch seine Behandlung selber zahlen
die Liste ließe sich sicherlich ellenlang fortsetzen
Wo soll das enden? |
Da stimme ich Frosti zu.
Warum soll ich z. B. die Folgekosten von Hobbyfussballern mittragen, die am WE kicken und sich dann verletzen? (Sorry Ostfriesin

) Oder Fallschirmspringer? Oder Skifahrer? Oder Motorradfahrer?
Und schließt das dann kosmetische Operationen mit ein, die aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen durchgeführt wurden?
Ich möchte das nicht entscheiden wollen weil es auch so ein Gebiet ist, wo nie Gerechtigkeit hergestellt werden kann.
Es ist aber auch immer verwunderlich, daß die Beiträge der KK steigen aber die Gewinne immer höher werden.
Das ist wahrscheinlich höhere Mathematik und daher nicht meine Welt.
Röhrchen
äh...äh...äh ....das ist so nicht ganz korrekt.
Für Unfälle während einer Vereinssportart ist man entweder über den
Verein direkt versichert, oder über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband bzw.
über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert.
Das hat mit einer gesetzlichen Krankenkasse nix zu tun!
Frostgräfin
| Zitat: |
Original von Röhrchen
äh...äh...äh ....das ist so nicht ganz korrekt.
Für Unfälle während einer Vereinssportart ist man entweder über den
Verein direkt versichert, oder über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband bzw.
über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert.
Das hat mit einer gesetzlichen Krankenkasse nix zu tun!
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Uih Röhrchen, da muss ich Dir wiedersprechen, leider aus Erfahrung ...!
Mein kleiner Bruder ist Vereinsfussballspieler und er wurde bei einem Spiel so schwer verletzt das er fast ein Jahr lang aus dem Verkehr gezogen war, im wahrsten Sinne des Wortes.
Ein Spieler der gegnerischen Mannschaft hat ihn so dermassen ins Bein getreten das er sich einen doppelten Waden- und Schienbeinbruch zugezogen hat. Er wurde mit dem Hubschrauber abtransportiert sofortige Not-Op, er wurde insgesamt 3x operiert konnte 9 Monate nicht arbeiten gehen und hat danach Wiedereingliederung im Job gemacht, gezahlt hat das ALLES die gesetzliche Krankenkasse!
Zwei Klagen laufen noch. Einmal die hat die Krankenkasse den Verletzungsverursacher verklagt und mein Bruder versucht es auf zivilrechtlichem Wege, bis dato noch keine Reaktion ist jetzt kanpp 2 Jahre her!
Edit: Soweit ich meinen Bruder verstanden habe, kann eine Partei erst dann mit der Zulassung der Klage rechnen wenn die Klage bei einer Partei zugelassen worden ist und es zu einem Urteil kommt das der Beklagte das Geld zurückzahlen muss! Ich möchte nicht lügen aber ich glaube in Erinnerung zu haben das mein Bruder meinte wenn die Klage der Kasse Erfolg hat dann klappt das auch mit seiner Klage auf Schmerzensgeld/Verdienstausfall etc. pp.! Oder war es andersrum, hab das nicht so genau auf dem Schirm! Ich weiß nur das ein Sachbearbeiter der gesetzlichen Kasse bei ihm im KH war und er musste Stellung beziehen! Da der Angriff stattfand als der Ball schon längst nicht mehr bei meinem Bruder war, vielleicht macht genau das den Unterschied das die gesetzliche Kasse zahlt?
Seine Fussbalkarierre ist dahin, auch seinen Trainerjob musste er an den Nagel hängen!
Hach nochmal Edit: Es sind sogar drei Klagen, denn der Chef von meinem Bruder möchte sich auch noch ranhängen da der Ausfall von meinem Bruder auf der Arbeit in einem Drei Mann Betrieb auch für die Firma finanzielle Einbußen hatte und noch immer hat.
Röhrchen
@ Frosti
(bissl offtopic, aber passt eben grad)
In dem Fall deines Bruders habe ich evtl. ein paar Tipps für dich.
Check das mal ab, inwieweit davon was für deinen Bruder zu gebrauchen
ist:
| Zitat: |
Der Ball ist rund, ein Spiel dauert 90 Minuten und nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Zu den wichtigsten Binsenweisheiten im deutschen Volkssport Nr. 1 gehört auch diese: Fußball ist nicht Mikado. Soll heißen: Da geht's auch schon mal hart zur Sache. Doch alles hat Grenzen: Immer häufiger ermitteln Staatsanwälte nach groben Fouls auf den Fußballplätzen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung. Gerade in unteren Amateurligen beklagen viele Spieler, Trainer und Schiedsrichter eine zunehmende Aggressivität und Härte. So war es auch bei dem Foul, das das Leben von Querim H. veränderte: Schon zuvor hatte ein Stürmer des Gegners angekündigt, einem der Gegenspieler "die Knochen zu brechen" - erst später wurde klar, dass das kein Spaß war. Mit gestreckten Beinen grätschte er Querim H. von hinten in die Wade und zertrümmerte sein Wadenbein und das Sprunggelenk. "Es war ein Krachen, als ob eine Autoscheibe zerberstet, so laut, dass sich die Zuschauer die Hände vors Gesicht hielten", erzählt der frühere Baumaschinenführer. Seinen Job hat er inzwischen verloren: Seit zweieinhalb Jahren ist er arbeitsunfähig, fünf Operationen hat er bereits über sich ergehen lassen. Ob er jemals wieder voll einsatzfähig sein wird, ist noch ungewiss.
Der körperliche und materielle Schaden von Querim H. ist also immens. Und er hat gute Chancen, einen Anspruch auf Schmerzensgeld (BGB § 253 II) und Schadensersatz (BGB § 823) gegen den Gegenspieler geltend machen zu können. Entscheidend dafür ist zweierlei: Erstens muss ein grober und unsportlicher Verstoß gegen die Regeln des jeweiligen Sportverbandes vorliegen, und zweitens muss der foulende Spieler die Verletzung des Gegners billigend in Kauf nehmen oder sogar vorsätzlich herbei führen. So sieht es die Rechtsprechung vieler Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof. (vgl. u.a. LG Nürnberg-Fürth, AZ: 2 O 628/93; LG Münster, AZ: 10 O 586/02; OLG Stuttgart, AZ 7 U 166/99) Die Beweislast liegt dabei immer bei dem Gefoulten, der Schadensersatz geltend machen will. Wichtig dafür sind u.a. eine Ahndung des Fouls (z.B. rote Karte), Eintragungen im Spielbericht sowie Zeugenaussagen oder Bildmaterial. Gleiches gilt natürlich auch für andere so genannte Kontaktsportarten, wie Handball, Eishockey, Rugby, etc.
Gelingt der Nachweis, kommen auf den foulenden Spieler wohl noch weitere Kosten zu. Darunter die Kosten für die medizinische Behandlung, die sich die Krankenkasse ggf. von dem Foulspieler zurückholen wird. Zudem stellte der Anwalt von Querim H. Strafanzeige, was dem damals noch unters Jugendstrafrecht fallenden Übeltäter 70 Sozialstunden einbrachte. Doch selbst, wenn H. im Zivilverfahren gewinnt: Geld wird er vom Gegner vorerst nicht sehen. Der Mann ist arbeitslos und pleite. Ein vermutlich unbedachter Moment, ein Ausrasten auf dem Fußballplatz sorgt also dafür, dass der Gegenspieler von Querim H. wohl bis ans Ende seiner Tage verschuldet sein wird.
Für das Opfer ist das bitter. Zumal Querim H. keine private Unfallversicherung hatte. Immerhin jedoch haben die Vereine für ihre Mitglieder eine so genannte Sportversicherung abgeschlossen. Die versichert die Vereinsmitglieder bei allen Tätigkeiten für den Verein, auf den Wegen dorthin und umfasst in der Regel eine Rechtschutzversicherung, eine Krankenversicherung, eine Reisegepäckversicherung, eine Vertrauensschadenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und vor allem eine Unfallversicherung. Um die Beiträge für Vereine und Mitglieder niedrig zu halten, sind die Leistungen der Unfallversicherung jedoch relativ niedrig: Die Leistung im Todesfall liegt zum Beispiel bei maximal 18.000 Euro für Verheiratete mit mehr als drei Kindern. Querim H., der durch das Foul drastische Einkommenseinbußen erleiden musste, bekam aus der Sportversicherung eine so genannte Übergangsleistung von 2.750 Euro. Falls er tatsächlich eine dauerhafte Beeinträchtigung davon tragen wird, kommt noch eine Invaliditätsleistung hinzu. In besonders schweren Fällen kann die in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel 155.000 Euro betragen. Querim H. könnte bei einem Invaliditätsgrad von etwa 15 Prozent aber nur mit 3.000 Euro rechnen.
Hilfe kann Querim H. aber auch noch von anderer Seite bekommen, weil der Gegner im Strafprozess verurteilt wurde: Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz ( OEG ) nämlich Versorgung erhalten - zum Beispiel Heil- und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und Beschädigtenrente. Diese Versorgung gibt es jedoch nur auf Antrag. |
Quelle: ARD-Ratgeber-Recht
Frostgräfin
Danke Röhrchen, ich werd das meinem Bruder mal schicken!
Soweit ich weiß hat er von seinem Verein oder irgendeiner Vereinsversicherung keinen Pfennig gesehen.
An dem Verdienstausfall hat er heut noch zu knapsen (wenn er seine Freundin nicht gehabt hätte die ihn auch finanziell unterstützt hat, dann hätte es echt schlimm ausgesehen, er hätte fast seinen Job verloren und sein Kollege und der Azubi haben u.A. auch kein Weihnachtsgeld bekommen weil sein Chef hohe finanzielle Einbussen hatte weil ihm ein Mitarbeiter gefehlt hat - mein Bruder arbeitet seit seinem 16 Lebensjahr in der Firma, also seit seiner Ausbildung und das sind schon fast 22 Jahre)! Von der Gesundheitlichen Einschränkung mal abgesehen als Bauschlosser der Fenster und Türen einbaut ist so ein"Unfall" noch weitaus Berufsgefährdender als bei einem "Sesselpupser".
Was die Beweislage anbelangt so steht hier Aussage gegen Aussage, Natürlich hacken die Fussballkollegen ihrem Spieler kein Auge aus und sagen das es während des Ballspielens passiert ist die anderen sagen der Ball war schon längst weg und man hätte deutlich erkennen können das er mit absicht in das Bein meines Bruders getreten ist, der Schiri hat es nicht gesehen denn dieser war auf Ballhöhe und somit gab es auch keine gelbe Karte und wurde nicht als Foul geahndet.
Der Verletzungsverursacher war zwar auch im KH bei meinem Bruder und wollte sich entschuldigen (ist ja klar wenn er davon ausgehen muss das er die imensen OP- und Folgekosten zahlen muss unter Umständen) aber mein Bruder weigert sich bis heute noch mit ihm zu sprechen, kann ich auch verstehen! Dank einer Rechtsschutz muss er sich aber auch um nichts kümmern mein Bruder und wartet ab was sein Anwalt da so produziert!
Aber das ist wirklich zuviel OT!
Cleopatra
Wie ich schon gesagt habe, ganz klar die verursacher.
Denn wer sich die Brust vergrößern , oder das Fett absaugen lässt wird vor dem Eigriff über sämtliche risiken die so etwas mit sich bringt aufgeklärt. Und auch darüber wie man sich hinterher zu verhalten hat. Wenn dann dem Patienenten falsches Verhalten, was zu Komplikationen führt, nachgewiesen werden kann sollte er auch für die folge Kosten selbst aufkommen. Wenn die Komplikationen durch falsches verhalten der Ärzte auftreten sollten diese zahlen.
Bei Tätowierungen und Piercings werden die Leute auch aufgeklärt, wenn se nicht grade zu nem Stümper gehen.
Diejenigen die sich "Verschönern" lassen treffen diese Entscheidung für sich selbst und sollten dann auch für folgekosten grade stehen
LillyMa
Wobei man das mit den Schönheitsoperationen auch differenzieren kann/sollte... Eine Frau mit zu großem Busen, die dadurch körperliche Probleme (von seelischen mal abgesehen) hat und der mit einer Verkleinerung des Busens körperlich (sowie seelisch) geholfen wäre und dabei geht was schief... Was ist das dann? Eine Schönheitsoperation oder eine Operation aus gesundheitlicher Sicht für deren Mißlingen dann wiederum die Kasse aufkommen sollte?
Was Piercings und Tattoos angeht habe ich da eine klare Meinung! Ich selbst habe mir die Zunge piercen lassen.. Niemand hat mich dazu gezwungen es war meine eigene Entscheidung es machen zu lassen. Ich habe es machen lassen, trotz das ich auf die Risiken und Gefahren hin gewiesen wurde.
Wäre was schief gelaufen, hätte es Komplikationen gegeben, Folgeschäden - was auch immer, wäre es vollkommen richtig das ICH dafür die Kosten hätte tragen sollen! Warum auch jemand anders? For what? Piercings und Tattoos sind ne freiwillige Geschichte und dienen weder der Gesunderhaltung noch der Behebung körperlicher Beschwerden (wie oben mein Bsp.) sondern sind ein Ausdruck der Individualität und des persönlichen Schönheitsempfindens... Läuft da was schief - was kann da die Gesellschaft dazu? Nix.
Mia
Nach meinem Sportunfall im Verein, wurden alle Kosten (in meinem Fall die Erstversorgung der Zahn- und Kieferbehandlungen) anteilsmässig übernommen.
nate
Meiner Meinung nach lässt sich dies alles sehr schwer differenzieren:
- Bei Komplikationen nach einer reinen Schönheits-OP sollten die Patienten selbst aufkommen, sofern es sich nicht um einen Ärztefehler handelt
- Bei Tatoos oder Piercing bin ich geteilter Meinung. Da müsste man ja auch Ohrlochschießen mit reinnehmen. Sprich, denn auch hier kann es zu Komplikationen kommen.
Es ist schwer zu beurteilen, was als Folgekosten gezählt werden kann.
Anders ist es bei Schönheits-OP bei Patienten die unter psychischen Belastungen leiden. Meine eine Schwester hatte z.B. eine viel zu grosse Brust im Vergleich zu ihrer Grösse. Sie litt unter massiven Rückenbeschwerden etc. und daraufhin wurde ihre Brust verkleinert. Es war eine Höllen-OP für sie. Diese Operationen stellen für mich auch keine Schönheits-Operationen dar.
Zum Thema Sport, wir sind Fallschirmspringer sind extra dafür versichert. Sprich, sollten wir einen Springunfall haben, zahlt hierfür die extra dafür abgeschlossene Versicherung. Ein Springunfall ist laut Statistik auch relativ selten, deshalb steht Fallschirmspringen auch nicht mehr in der Risikoversicherung.