Eheverträge/Güterstände bei Paaren

Mia
Es wird bei den Trennungszahlen ja immer mehr Thema...........leider

Hier erstmal die verschiedensten Modelle der Güterstände bei Paaren

Die Zugewinngemeinschaft
Von Zugewinngemeinschaft spricht man, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde. Das Vermögen wird nach der Trennnung aufgeteilt. Derjeinge, der im Laufe der Ehejahre mehr Besitz erwirtschaftet hat, muss an den anderen abgeben.

Gütertrennung
Eine Gütertrennung hingegen muss ausdrücklich vertraglich festgelegt werden. Dabei ist das Vermögen strikt getrennt. Bei der Scheidung hat niemand Anspruch auf den Besitz des anderen. Diese gesetzliche Form des Zusammenlebens bietet sich dann an, wenn beide Partner vermögend sind und jeder eigenes Geld verdient.

Die Gütergemeinschaft
Die dritte Form ist die Gütergemeinschaft, bei der die Vermögen verschmelzen. Alles fließt in einen gemeinsamen Topf, auch das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde. Gütergemeinschaft sollte man möglichst vermeiden. Denn verwaltet ein Partner das Vermögen allein, kann es passieren, dass er bei Misswirtschaft seinen Partner mit in die Pleite zieht.


Die Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Von einer modifizierten Zugewinngemeinschaft spricht man, wenn Vermögenswerte wie Immobilien oder Firmenanteile aus dem Zugewinn ausgeschlossen werden. Ein Termin beim Notar ist zwingend. Ratsam ist, den Termin beim Notar langfristig vorzubereiten. Er ist stets zur Neutralität verpflichtet, berät beide Ehepartner und setzt das Vertragswerk auf. Beide Parteien müssen persönlich unterschreiben.

Ein Termin beim Rechtsanwalt ist darüber hinaus empfehlenswert, wenn sich beide gesondert vor dem Notartermin beraten lassen möchten. Auf jeden Fall sollten sich dann beide einen Rechtsbeistand suchen.

Manchmal rät der Anwalt auch dazu, die "Salvatorische Klausel" mit aufzunehmen. Die Klausel besagt, dass alle Punkte voneinander unabhängig Gültigkeit haben. Wenn also eine der Vereinbarungen vor Gericht als unwirksam erklärt wird, bleibt der Rest des Vertragwerkes bestehen.

quelle

Was haltet ihr von Eheverträgen? Habt ihr selbst welche abgeschlossen?
Bei Heirat denkt man ja nicht unbedingt an den Fall der Trennung.
Supermama
Wir haben die Zugewinngemeinschaft gewählt gut so!
War für uns damals die beste Variante,obwohl wir natürlich nicht an Trennung denken.
Frostgräfin
Naja ich bin ja nicht verheiratet und werde es in naher Zukunft wohl auch nicht sein.

Kann also nur davon berichten was ich so von Freundinnen mitbekommen habe.

Meine liebste Freundin hat mit Ihrem Mann Gütertrennung schriftlich festgehalten. Einfach aus dem Grunde das ihr Mann zum Zeitpunkt der Eheschließung selbständig war mit seiner Heizungsfirma.

Der Vater meiner Freundin besitzt zwei Häuser, welche meine Freundin ja irgendwann mal erbt und damit im Zuge des Risikos mit der Selbständigkeit - und dem späteren Erbe der Häuser (der Vater ist schon relativ alt - über 70 zu dem Zeitpunkt der Eheschließung) wollten sie halt vermeiden das meine Freudin bei einem möglichen Konkurs ihres Mannes mit der Firma nicht haftbar zu machen ist mit Ihrem Erbe. Und was meint ihr? Ich fand das damals ziemlich dämlich ... aber beide hatten anscheinend ein gutes Händchen was das anbelangt.

Der ihr Mann musste vor - lasst mich lügen ich glaub vor drei Jahren - mit seiner Firma Konkurs anmelden (nicht weil er ein schlechter Geschäftsmann ist sondern weil er einfach selbs soviele säumige Kunden hatte und somit auch seine Gläubiger nicht mehr bedienen konnte - ein Teufelskreis in einem kleinen Unternehmen wo drei Leute arbeiten und in der Branche ist es lt. seinen Aussagen unnüblich von den Kunden Vorauskasse zu nehmen und was so eine komplette Heizungsanlage + Einbau und wartung kostet muss ich den Hausbesitzer unter Euch sicher nicht sagen) und die Banken sind natürlich auf meine Freundin zugekommen mit der BITTE sie möchte doch sich ihr Erbe frühzeitig auszahlen lassen um so die Schulden Ihres Mannes zu tilgen. Rechtlich hat die Bank gegen sie keine Möglichkeiten da sie ja Gütertrennung vereinbart hatten, hätten sie jetzt keinen Ehevertrag abgeschlossen sähe das ganz anders aus, dann würde nämlich der vorliegende Titel im Erbfall auch gegen sie vollstreckbar sein! Als die Banken dann die Konten dichgemacht haben hatten sie so noch das Konto und das wenige Geld was sie noch hatte und auf dem Konto einging, alle anderen Konten waren halt pfändbar - selbst das gemeinsame Familienkonto hat die Bank damals dicht gemacht, da war natürlich die Hölle los mit drei Kindern.

Von daher denke ich hat das alles seine Vor- und Nachteile, hätte er jetzt einen Rießengewinn gemacht mit der Firma hätte sie davon nichts gesehen, aber ich Kinder sicher schon denke ich. Da die Firma aber eh schon von vornherein nicht so gut lief - Familienunternehmen, er hat das von seinem Vater übernommen der sich zur Ruhe gestzt hat - sorry das ich jetzt so weit aushole großes Grinsen .

Deswegen find ich das in so einem Falle schon ok wenn man da vor Eheschließung was schriftlich festhält.

In dem Falle wo beide halt Normalverdiener sind bestünde für mich keine Veranlassung da einen Ehevertrag aufzusetzen, da eine Frau, die jahrelang zu Hause bleibt um die Kinder und somit die Familie versorgt hätte im Falle einer Scheidung ja echt die Arschkarte gezogen wenn der Mann ständig die Kohle scheffelt, sie nichts verdient aufgrund ihres Jobs als Hausfrau, der Mann sich irgendwann mal denkt er hat keinen Bock mehr und sie sieht keinen PFennig im Falle einer Scheidung, außer dem normalen Unterhalt, und das wo sie ggf. ihm jahrelang den Rücken gestärkt hat.

Kann mir noch einer Folgen?

Sorry wenn ich immer so ausschweife großes Grinsen

Edit: @Mia und was hälst Du davon?
Mia
Ich denke wo Kapitalvermögen mit in die Ehe gebracht wird, ist es besser eine Gütertrennung zu vereinbaren.

Bei Normalos, wie wir welche sind, lohnt sich das eher weniger. Wir haben uns für die Zugewinngemeinschaft entschieden, die wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, automatisch gilt. Einen Ehevertrag haben wir nicht.
Tina
Jap...ich. Lach- ich sehe das ganz genauso.Ich denke jeder sollte für sich das Richtige raussuchen.Wie in deinem genannten Fall war es sehr richtig...und egal was andere vor der Hochzeit denken.In unseren Bekanntenkreis gab es so etwas ähnliches...leider hatten die nur Zugewinn-ja Firma ging pleite aus genau den selben Gründen wie oben beschrieben und Haus usw, mußten dann leiter verkauft werden.Sie fingen nach Jahren harter Arbeit wieder bei 0 an.
Caristia
Ich bin auch der Meinung, wenn beide nix haben dann braucht man keinen Ehevertrag zu machen.
Anders sieht es aus, wenn der Partner Schulden hat und diese dann sogar (sehr warscheinlich) noch mit in die Ehe bringt (ist gerade bei meiner Freundin so). Beide wohnen jetzt schon fast 3 Jahre zusammen, haben aber immer noch getrennte Kassen Augen rollen - Auch weil ER noch Schulden hat (und auch weiter macht) und meine Freundin nicht mal weiß wieviele das sind nein nein ! Frage mich nur wie das werden soll wenn Kinder da sind. Warscheinlich geht das dann so: "Die Winterjacke bezahlst du aber; ich hab ja schon die letzte Jacke bezahlt!" nein nein !
Naja, muß sie halt selber wissen. Ich jedenfalls habe ihr abgeraten ihn zu heiraten (aber auch aus anderen Gründen!!)
Frank
Wenn jemand Schulden mit in die Ehe bringt gehören die Schulden beiden.
Die Gütertrennung regelt nur das schon vorhandene Vermögen vor und wärend der Ehe. Wackelarsch
Also wer viel Vermögen mit einbringt sollte darüber nachdenken.
LaDoLa
Zitat:
Original von Frank
Wenn jemand Schulden mit in die Ehe bringt gehören die Schulden beiden.
.
ääähmmmm neeee das stimmt nicht. Schulden die vor der Ehe gemacht wurden, und für die der Partner nicht unterschrieben hat, bleiben ganz alleine dem Kreditnehmer !
deirdre
Sobald Vermögen in welcher Form auch immer schon vor der Eheschliessung vorhanden ist, sollte eine Gütertrennung vereinbart werden, finde ich.

Wir sind beides arme Schlucker ... haben nur das was auf dem Gehaltskonto eingeht und logischerweise auch wieder rausgeht.

Gütergemeinschaft gibt es auch erst ab dem Punkt der Eheschliessung.
Schulden und Vermögen, das währrend der Ehe entstanden ist, gehört beiden, alles was davor entstanden ist gehört dem jeweiligen Partner.

Wobei man bei Schulden z.B. in Sachen Umschuldung aufpassen muss.